Aufsichtsbeschwerde der UDW

Wie würden Sie beim Ankauf eines Autos oder beim Bau eines Hauses vorgehen? Wie viele Anbote würden Sie einholen? Wieviel Zeit würden Sie sich für die Planung nehmen? Sie möchten einen Weg errichten – Vergewissern sie sich vorher ob dieser auf ihrem Grund liegt oder riskieren Sie einen Rechtsstreit mit den Nachbarn?

Die Gemeindeverantwortlichen haben ähnliche Probleme. Die Auswirkungen ihrer Entscheidungen sind jedoch weitreichender. Im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde werden Vorhaben durch Beschlüsse des Gemeinderates umgesetzt.  Denn der Gemeinderat ist das oberste Organ der Gemeinde. Damit solche Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst werden können sind meist viele Vorarbeiten erforderlich:

  • Anbote einholen,
  • Verträge prüfen,
  • Planungen erstellen…

Diese Vorarbeiten werden im Auftrag des Bürgermeisters durch das Gemeindeamt durchgeführt. Bei den knappen Ressourcen die Wulkaprodersdorf zur Verfügung stehen ist dies eine nicht zu unterschätzende und wertvolle Aufgabe.

Fehlende oder unzureichende Unterlagen, kurzfristige Informationsvorlage (Unterlageneinsicht erst am Beschlusstag) haben in letzter Zeit jedoch dazu geführt, dass die UDW Beschlüssen nicht zustimmen konnte. Die Ablehnung eines Beschlusses sollte für jeden Gemeinderat dann angezeigt sein, wenn wichtige Entscheidungsunterlagen fehlen, die Vorbereitungszeit für die Gemeinderäte so kurz ist, dass eine ausreichende Prüfung nicht möglich ist, oder die Rechtssicherheit der Vorhaben nicht eingeschätzt werden kann.

Eine der Aufgaben des Bürgermeisters ist laut Gemeindeordnung die ordnungsgemäße Abwicklung der Gemeinderatssitzungen („Geschäftsführung“):

In seiner Hand liegt es, was er auf die Tagesordnung bringt, wann er zur Sitzung einlädt und welche Informationen für die Beschlüsse zusammengestellt werden. Im Gemeinderat werden Beschlüsse mehrheitlich gefasst. Es ist wichtig, dass alle Gemeinderäte über die Abstimmungspunkte ausreichend informiert werden und auch genügend Zeit zur Vorbereitung und Prüfung haben.

Unzureichende Vorbereitung als Basis für einen Gemeinderatsbeschluss führten Anfang des Jahres dazu, dass die UDW eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht hat. Auslöser waren die unklaren Besitzverhältnisse beim Damm am Hotterweg.

Jedermann (also nicht nur Gemeinderäte) könnte eine „Aufsichtsbeschwerde“ über die Amtsführung von Gemeindeorganen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einbringen. Die Aufsichtsbehörde hat in dem angeführten Fall festgestellt, dass der Beschluss rechtmäßig zustande gekommen ist. Gleichzeitig wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass es Aufgabe der Gemeinderäte ist die Grundlagen die zu einem Gemeinderatsbeschluss führen ausreichend zu prüfen. Dies bedeutet, dass die Aufsichtsbehörde in der Sache selbst keine Prüfung vorgenommen hat.

Trotz der Meinungsunterschiede in diesem Fall ist die UDW immer um ein gutes Gesprächsklima im Gemeinderat bemüht. Angelegenheiten (Beispiel Kindergarten) sind oft dringlich und mit nachhaltigen, langjährigen Auswirkungen verbunden.

Damit wichtige Beschlüsse nicht unnötig verzögert werden und unzureichende Planung und fehlende Umsicht zu Schaden für die Gemeinde führen, drängt die UDW seit Jahren auf eine vorausschauende Vorbereitung und Planung. Dies ist auch einer der Gründe weshalb sich die UDW so nachhaltig für einen Ortsentwicklungsprozess einsetzt.