Entmachtung der Umweltanwaltschaften – Die Natur braucht eine Stimme!

Aktuell müssen alle 9 Bundesländer aufgrund von Europarecht ihre Naturschutzgesetze an die Aarhus-Konvention anpassen. Mit dieser Konvention sollen Rechte von Öffentlichkeit und NGOs auf Information, Beteiligung am Verfahren und Zugang zum Gericht gestärkt werden. Dies gilt für Verfahren in Europaschutzgebieten oder wenn europarechtlich geschützte Arten von einem Projekt betroffen sind.

Oberösterreich nutzt die erforderlichen Anpassungen um im aktuelle Entwurf einer Novelle zum Naturschutzgesetz die Streichung der Parteistellung der Umweltanwaltschaft im Tausch für die Beteiligung von Naturschutz-NGOs vorzunehmen, auch wenn diese am Verfahren gar nicht teilnehmen (können).  Neben erschwerten Bedingungen für die Anerkennung von Naturschutz-NGOs erhalten diese auch keine Hilfestellung oder Ressourcen für die Wahrnehmung dieser neuen Aufgaben.

Andere Bundesländer planen bereits diesem Beispiel aus OÖ zu folgen. Wenn also Umweltanwaltschaften nicht mehr an Naturschutzverfahren teilnehmen dürften und NGOs faktisch nicht teilnehmen können, verliert die Natur ihre Stimme!

Die Umweltanwaltschaften Österreichs fordern daher die uneingeschränkte Beibehaltung der Kompetenzen der OÖ- und aller Umweltanwaltschaften!

Der  Burgenländische Umweltanwalt ersucht alle Interessierten, die gegen diese Entwicklung sind, die nachfolgende Online-Petition durch ihre Unterschrift zu unterstützen (Aussendung):

https://mein.aufstehn.at/petitions/die-natur-braucht-eine-stimme-gegen-die-entmachtung-von-umweltanwaltschaften

Wenn Sie diese Petition mit ihrer Unterschrift UNTERSTÜTZEN, erhalten Sie einen Bestätigungslink. Falls Sie diesen nicht erhalten, prüfen Sie bitte auch ihren Spam-Ordner.

WICHTIG: Bitte die Petition unbedingt auch TEILEN und WEITERLEITEN.