Worum geht es der UDW in der Mühlgasse?

Worum geht es in der Mühlgasse?

In der Mühlgasse gibt es zwei Arten von Bauland-Gebieten:
einen kleinen Teil Bauland-Wohnmischgebiet (BM, roter Rand) entlang der Mühlgasse,
und einen überwiegenden Teil Aufschließungsgebiet Wohnmischgebiet (AM, gelber Rand) als eine Art “Reservegebiet” oder „Hoffnungsgebiet“ für zukünftig mögliche Bauplätze.

Der Unterschied: Während für eine neue Widmung zB. von Grünland in Bauland-Wohngebiet eine Genehmigung der Landesraumplanung notwendig ist – diese hat das in den letzten Jahren verwehrt, kann ein bestehendes Aufschließungsgebiet ohne das Land über einen einfachen Gemeinderatsbeschluss als “echtes Bauland“ freigegeben bzw. erschlossen werden . Mit der „Freigabe“ kann/muss die Gemeinde auch die Regeln für die Bebauung festlegen.

Baugebiet Mühlgasse NEU

Wäre die Fläche in der Mühlgasse nicht schon Aufschließungsgebiet, würde die Landesraumplanung keine Genehmigung erteilen. Dies hat zwei Gründe:
die vielen Baulandreserven (wie schon beschrieben) und
die zu erwartenden Belastungen bzw. Beeinträchtigungen der neuen Bauplätze durch angrenzende andere Nutzungen (Schweinemastbetrieb, Autobahnzubringer und eventuell die künftige A3 Verlängerung).

Anmerkung: Mit dem neuen Raumplanungsgesetz 2019 werden die Befugnisse der Gemeinde bei der Baulandwidmung gestärkt, wenn die Änderungen im Rahmen eines genehmigten Örtlichen Entwicklungskonzepts vorgenommen werden.

Dies sind die raumplanerischen Unterschiede. Daneben gibt es die unterschiedlichen Interessen der betroffenen Bevölkerungsgruppen. Einerseits die berechtigten Interessen der Grundbesitzer mit ihrem Eigentumsrecht und andererseits die Gemeindemehrheit mit den Bauplatzsuchenden, die eine gesunde Ortsentwicklung mit verfügbaren, leistbaren Baugründen anstrebt. Es ist nun Aufgabe der Gemeindeverantwortlichen einen zufriedenstellenden Ausgleich dieser Interessen herzustellen.

 

Auch wenn wir das Gebiet Mühlgasse für neue Bauplätze nicht optimal finden, sehen wir Möglichkeiten einer Aufschließung (von Teilflächen), wenn zwei Voraussetzungen gegeben sind:

1. Es muss gesichert sein, dass die gewidmeten Bauplätze auch für Bauwillige zur Verfügung stehen. Der Großteil sofort, der Rest für den Eigenbedarf mittelfristig. Denn es darf nicht sein, dass einige wenige Grundbesitzer Bauplätze zeitlich unbegrenzt horten und andere Wulkaprodersdorfer wegziehen müssen, weil sie keine Bauplätze finden. Grundstückseigentümer, die sich damit nicht abfinden können scheiden aus der Erschließung aus.

2. Es muss gewährleistet sein, dass die neuen Bewohner durch die angrenzenden Nutzungen keine über das übliche und zulässige Maß hinaus gehenden Belastungen haben.
Der Schweinemastbetrieb und der Autobahnzubringer (bzw. eine mögliche zukünftige Autobahn) dürfen keine Beeinträchtigung der Lebensqualität bewirken. Generell: Grundstücke die zu Nahe an Belastungsquellen liegen und für die keine wirtschaftlich vertretbare Lösung gefunden werden kann, scheiden aus der Erschließung aus.

Dies sind die Gründe warum sich die UDW für eine Ergänzung der Bauland-Widmungskriterien und für Sachverständigengutachten im Fall Mühlgasse eingesetzt hat.

Und dies ist auch der Grund für den gemeinsamen SPÖ-UDW Antrag Baugebiet Mühlgasse – NEU.

 

Wie könnte es weitergehen?
Wie kommt man in Wulkaprodersdorf zu Bauplätzen?

Wie eingangs ausgeführt bestehen Wulkaprodersdorfs Baulandreserven aus zwei Arten von Flächen:

• ungenützte Bauplätze im Privatbesitz – derzeit ohne Bauverpflichtung – auf diese hat die Gemeinde keinen oder nur sehr wenig Einfluss und
weitere Aufschließungsgebiete, wie in der Mühlgasse oder in der Oberen Gartengasse,  bei der Triftgasse und wenige weitere.

Laut Daten der Landesraumplanung betragen diese Reserven 20-25ha, laut Gemeinde verwendbare 12ha Flächen.

Die ÖVP und die Angst vor dem Bauzwang, (c) Viktor WLASCHITZ

Diese Flächen warten auf eine “Freigabe” als Baugebiet durch die Gemeinde. Sie sind aus unserer Sicht, aufgrund ihrer Lage meist nicht wirklich optimal für eine Bebauung geeignet. Trotzdem glauben wir, dass sie Möglichkeiten bieten. Wie die Mühlgasse sollten diese Flächen einer Prüfung unterzogen werden – wie es die UDW bei der Oberen Gartengasse bereits mehrmals angeregt hat.

Wenn es sich herausstellt, dass sie sich eignen, sollte man sie rasch baureif machen und mit klaren Bebauungsregeln versehen. Wenn sie sich nicht eigenen sollten sie rückgewidmet werden. Denn nur dann erhält die Gemeinde durch das Land wieder den Spielraum um woanders neue, besser geeignete Baugebiete zu schaffen.

Die Rückwidmung solcher Flächen wäre aus rechtlicher und finanzieller Sicht nicht möglich wird von Seiten der ÖVP immer wieder argumentiert. Dies ist nicht ganz korrekt. Gerade bei Aufschließungsgebieten ist eine Rückwidmung auch ohne Entschädigungszahlung sehr aussichtsreich, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, wie Gutachten zeigen (Gutachten Rückwidmung).

Weiters argumentiert die ÖVP, dass die Bauplatznot nur mit der Erschließung eines möglichst großen Gebietes mit vielen Bauplätzen zu lösen ist. Auch das ist aus unserer Sicht nicht ganz zu Ende gedacht. Denn auch mehrere kleine Gebiete, welche die Voraussetzungen erfüllen, würden das Problem lösen helfen. Die Kosten der Erschließung können – da diese Gebiete meist in bestehendes Wohngebiet eingebettet sind – in Grenzen gehalten werden. Und dann sind noch die vielen ungenutzten Einzelbauplätze im Ortskern und die unbewohnten und ungenutzten Gebäude. Würde man diese reaktivieren wäre die Zersiedelung gebremst und das Dorfbild verschönert. Hier bedarf es  aber guter Überzeugungsarbeit, einiger Ideen und eventuell auch Förderungsmöglichkeiten um diese zu mobilisieren.

Laut Angabe des Amtsleiters werden in Wulkaprodersdorf jährlich 5 Wohneinheiten gebaut. Bei einer max. Bauplatzgröße von 1.000m² ergibt sich über 10 Jahre ein Bauplatzbedarf von ca. 5ha (Dorfentwicklungsprozess 2019). Somit würden auch kleine schrittweise Lösungen den Bauplatzbedarf abdecken.

 

Das Allerwichtigste zum Schluss:
Wulkaprodersdorfs Gemeindeverantwortliche müssen sich endlich der aktuellen Situation stellen und ein zukunftsweisendes Ortsentwicklungskonzept erarbeiten. Stückwerk und überhastete Reparatur-Lösungen prägen derzeit die Arbeit des Gemeinderates. Diese Zeit ist vorbei.

Juli 2019 hat das  Land Burgenland mit dem Bgld. Raumplanungsgesetz 2019 – Bgld. RPG 2019 und Raumplanungseinführungsgesetz RPEG,  allen Gemeinden die Erstellung eines solchen Örtlichen Entwicklungskonzeptes (Impulsvortrag AIR ÖEK Wulkaprodersdorf 27.3.2019) vorgeschrieben. Die Umsetzung ist bis Ende 2026 verpflichtend.

Zwei wichtige Schritte hat Wulkaprodersdorf bereits getan:
1) Das Dorferneuerungsleitbild 2009 (Präsentation durch Bürgermeister Rudolf Haller)
2) Workshops zum Dorfentwicklungsprozess 2017 -2019 (Abschlussvorstellung durch den Bürgermeister Fritz Zarits, GR 28.3.2019)

Damit wurde bereits viel Vorarbeit geleistet und Zeit und Geld investiert.

Nun wäre es an der Zeit auch den dritten Schritt zu tun und diesen nicht auf die lange Bank zu schieben.

Die Ziele, Leitbilder, Absichtserklärungen und Ideen sollten rasch – wie es das Land fordert – zu einem Örtlichen Entwicklungskonzept für Wulkaprodersorf zusammengfasst werden. Die UDW und ihre Obfrau Sabine Szuppin schlagen diesen Weg schon sehr lange vor.

Denn es braucht auch für Wulkaprodersdorf einen vernünftigen, koordinierten Plan:

  • Wo können neue Bauplätze entstehen?
  • Wo kann man Flächen für neue Betriebe schaffen?
  • Wo wollen wir Zonen für Wohngebiete, Kinder- Schul- und Spielplätze, Betriebe und Anlagen usw.
  • Wie kann man mit den Belastungen und der Verkehrssituation umgehen?
  • Wohin soll sich Wulkaprodersdorf entwickeln?
  • uva.

In einem unserer nächsten Beiträge informieren wir Sie welche Vorteile und Erleichterungen bei den Widmungsverfahren das neue Raumplanungsgesetz für Gemeinden vorsieht, die ein Örtliches Entwicklungskonzept erarbeitet haben.

 

 

erstellt von: Richard Artner, Wolfgang Reisner                                                             Aufrufe bisher: [wpstatistics stat=pagevisits time=total id=6944]