Corona – Maskenpflicht Änderungen ab 24.7.2020

Ab Freitag 24.7.2020 tritt eine ergänzende neue COVID 19 Verordnung zum Tragen von Mund- Nasenschutz Masken in Kraft (siehe auch orf.at).

Diese Änderung der Lockerungsverordnung ist als Zusatz zur bestehenden Maskenpflicht (Arztpraxen, Physiotherapiepraxen, Taxis und Öffis usw.) sowie der Abstandsregel zu verstehen. Auszug aus der Verordnung (8. Novelle der COVID 19 Lockerungsverordnung):

 

Beim Betreten des Kundenbereichs in geschlossenen Räumen:

  1. von öffentlichen Apotheken,
  2. von Betriebsstätten des Lebensmitteleinzelhandels (einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln),
  3. von Banken, und
  4. der Post einschließlich Postpartnern und
  5. durch Besucher von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie von Orten, an denen Gesundheits-und Pflegedienstleistungen erbracht werden,

ist zusätzlich eine den Mund-und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

Wir berichten seit Ausbruch der Corona Pandemie über die neuesten Entwicklungen und Nachrichten. Hier unsere Informationsübersicht zu COVID 19.

 

erstellt von: Wolfgang Reisner                                                           Aufrufe bisher: [wpstatistics stat=pagevisits time=total id=9590]