Wulkaprodersdorf blüht auf

Die UDW ist begeistert, dass das Dorf farbenprächtiger und gepflegter geworden ist – und das in nur einigen Monaten.

Auf Initiative der Obfrau des Umweltausschusses Grete Krojer startete der Umweltausschuss die Initiative „Wulkaprodersdorf blüht auf“. Mit Unterstützung von freiwilligen Helferinnen und Helfern wurden Grünflächen, Blumenbeete, Verkehrsinseln, Blumentröge, Ortseinfahrten, Brücken u.a. zum Erblühen gebracht.

Die Aktion hat zusätzlich viele Wulkapodersdferen motiviert, ihre Häuser mit Blumen zu schmücken. Die laufende Betreuung der Pflanzen, gießen und Unkraut jäten, trugen schließlich zur Verschönerung des gesamten Ortsbildes bei. Ein herzliches Danke allen Helferinnen und Helfern.

 

Von Beginn an dabei war Monika Bugnyar. Sie übernahm eigenständig die Pflege von Grünflächen und jätete und bepflanzte diese. Und sie hat noch immer viele Ideen für weitere Verschönerungsaktionen im Dorf.

In der letzten GR-Sitzung wurde sie mit 30 Stunden pro Woche bis voraussichtlich Ende Oktober 2018 von der Gemeinde angestellt. Mit ihr hat die Gemeinde wieder eine fleißige Helferin bekommen, die sich bestens um Blumen und Unkraut im Dorf kümmert.

Die UDW stellt fest:

Als sich im Frühjahr 2016 der Verschönerungsverein aufgelöst hat, veränderte sich auch das Aussehen des Ortbildes sehr zum Nachteil. Zuvor hatte es eine gemeinsame – von Verschönerungsverein und Gemeinde – bezahlte Arbeitskraft für die Pflege der Blumenbeete gegeben. Diese wurde von Bürgermeister Zarits nach seiner Amtsübernahme eingespart. Die Gemeinde machte zunehmend einen ungepflegten Eindruck und dies wurde zu Recht von immer wieder kritisiert.

Die UDW hat zwar wiederholt auf die notwendige fehlende Pflege hingewiesen. Es hat allerdings einige Jahre gebraucht bis nun wieder eine Fachkraft eingestellt wurde.

Die UDW hat Monika Bugnyar begleitet und mit ihr gesprochen. „Seit Mitte Mai kümmere ich mich um die Pflege der Grünflächen in Wulkaprodersdorf. Ich mache diese Arbeit gerne und es erfüllt mich mit Stolz, wenn ich nach getaner Arbeit das „fertige Platzerl“ betrachte. Der positive Zuspruch der Bevölkerung freut mich sehr und bestärkt mich in meinem Tun.

Unkraut am Gehsteigrand und an den Haus- bzw. Zaunmauern fällt nicht in meinen Aufgabenbereich. Hierfür bitte ich alle Wulkaproderdorfer/Innen um ihre Mitarbeit. Wenn jede/r Hausbesitzer/in den Bereich vor dem eigenen Grundstück pflegt, was sehr viele bereits seit langem tun, trägt dies wesentlich zur Verschönerung des Ortsbildes bei.“

Entsorgungsbetrieb Firma Hackl

Bei dem Großbrand der Firma Hackl im Vorjahr wurde die Sortieranlage für gemischte Abfälle zerstört. Als Brandursache wurde von der Firma Hackl Brandstiftung vermutet. Dies konnte von der Behörde nicht nachgewiesen werden. Drei Hauptursachen wurden untersucht: Fahrlässigkeit, Selbstentzündung und Brandstiftung.

Drei Monate nach dem Brand wurden die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Eine genaue Aufklärung der Ursache wird es daher voraussichtlich nicht mehr geben (ORF news 24.1.2018).

Firmenchef Oswald Hackl teilte in dem damaligen ORF Interview auch mit, dass in den nächsten Monaten nur ein eingeschräkter Weiterbetrieb – der Schaden betrug 6,5 Mio. Euro –  möglich sein wird. Dies war neben der Leistung der Versicherung auch dem Land zu verdanken, dass die Haftung für einen Überbrückungskredit übernommen hat.

Nunmehr investiert die Firma Hackl 12. Mio. Euro in eine neue Anlage (ORF news 4.7.2018).

Bei der letzten GR-Sitzung stellte Juniorchef Ing. Mag. Oswald Hackl dem Gemeinderat seine neuen Investitionspläne von 2018 bis 2019 vor:

  • 12 Mio. Euro Investition
  • Ersatz für die alte abgebrannte Anlage für gemisch te Abfälle
  • Ersatz für die überaltete bestehende Sortieranlage für Leichtverpackungen
  • Bessere Sortiertiefe: Gewinnung von mehr Wert stoffen aus dem Müll
  • Verlegung des Shredders von außen nach innen (Lärmschutzmaßnahme)
  • Brandschutzmaßnahmen (Bildkameras, …)
  • Verbesserte schalltechnische Kennwerte
  • Verringerung der Luftschadstoffemissione

 

Unverändert bleiben:

  • die Gebäudehülle
  • die Aufbereitung von Abfallarten laut bestehendem Genehmigungsbescheid
  • die Betriebszeiten
  • die Materialmenge
  • die Transportfrequenzen
  • der Einsatz von Staplern und Greifbaggern
 

Gutachten über die Geruchsbelastung mit unterschiedlichen Ergebnissen:

Die Bezirksverwaltungsbehörde hat in keinem Genehmigungsverfahren über die Betriebserweiterung der Fa. Hackl eine Geruchsemissionsberechnung oder -prognose erstellen lassen. Erst durch die Beschwerden der Anrainer/innen wurde die Behörde tätig. Aufgrund massiver Anrainerbeschwerden leitete die BH EU ein Verfahren nach § 79 Abs. 1 GewO 1994 zur Überprüfung der bestehenden Anlage bezüglich Geruchsemissionen ein.

1. Gutachten: Fa. NUA – niedrige Grenzwerte: Die BH EU beauftragte die Firma NUA Umweltanalythik GmbH mit der Erstellung eines Gutachtens. Dieses wurde am 02.12.2015 erstellt. Die Geruchsemissionsberechnung und Immissionsprognose ergab eine Geruchsbelastung von 4,5 % Geruchsjahresstunden am Standort eines betroffenen Anrainers. Damit wäre die Geruchsbelastung unter dem gesetzlich erlaubten Grenzwert (10% Geruchsjahresstunden). Allerdings ist die Fa. NUA auch selbst Kundin der Fa. Hackl, weshalb ihr von den Anrainer/innen Befangenheit unterstellt wird.

2. Gutachten: Sachverständiger DI Dr. Johann Wimmer – überhöhte Grenzwerte: Im Zuge eines weiteren Verfahrens der Fa. Hackl wurde der Sachverständige DI Dr. Johann Wimmer von einem Anrainer beigezogen. Dieser stellte fest, dass die Eingabedaten durch die Fa. NUA falsch sind und berechnete die Immissionen neu. Diese Berechnung vom 02.05.2017 ergab eine Geruchsimmission von rund 18% Jahresgeruchsstunden. Damit ist dieser Wert doppelt so hoch als gesetzlich zulässig.

Dieses Ergebnis erfordert einen Handlungsbedarf von Seiten der Behörde.

Wir hoffen, dass es durch die Maßnahmen, die die Fa. Hackl nun angekündigt hat, auch tatsächlich zu einer Verringerung von Emissionen, vor allem der Geruchsemissionen, kommen wird.

Aufsichtsbeschwerde der UDW

Wie würden Sie beim Ankauf eines Autos oder beim Bau eines Hauses vorgehen? Wie viele Anbote würden Sie einholen? Wieviel Zeit würden Sie sich für die Planung nehmen? Sie möchten einen Weg errichten – Vergewissern sie sich vorher ob dieser auf ihrem Grund liegt oder riskieren Sie einen Rechtsstreit mit den Nachbarn?

Die Gemeindeverantwortlichen haben ähnliche Probleme. Die Auswirkungen ihrer Entscheidungen sind jedoch weitreichender. Im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde werden Vorhaben durch Beschlüsse des Gemeinderates umgesetzt.  Denn der Gemeinderat ist das oberste Organ der Gemeinde. Damit solche Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst werden können sind meist viele Vorarbeiten erforderlich:

  • Anbote einholen,
  • Verträge prüfen,
  • Planungen erstellen…

Diese Vorarbeiten werden im Auftrag des Bürgermeisters durch das Gemeindeamt durchgeführt. Bei den knappen Ressourcen die Wulkaprodersdorf zur Verfügung stehen ist dies eine nicht zu unterschätzende und wertvolle Aufgabe.

Fehlende oder unzureichende Unterlagen, kurzfristige Informationsvorlage (Unterlageneinsicht erst am Beschlusstag) haben in letzter Zeit jedoch dazu geführt, dass die UDW Beschlüssen nicht zustimmen konnte. Die Ablehnung eines Beschlusses sollte für jeden Gemeinderat dann angezeigt sein, wenn wichtige Entscheidungsunterlagen fehlen, die Vorbereitungszeit für die Gemeinderäte so kurz ist, dass eine ausreichende Prüfung nicht möglich ist, oder die Rechtssicherheit der Vorhaben nicht eingeschätzt werden kann.

Eine der Aufgaben des Bürgermeisters ist laut Gemeindeordnung die ordnungsgemäße Abwicklung der Gemeinderatssitzungen („Geschäftsführung“):

In seiner Hand liegt es, was er auf die Tagesordnung bringt, wann er zur Sitzung einlädt und welche Informationen für die Beschlüsse zusammengestellt werden. Im Gemeinderat werden Beschlüsse mehrheitlich gefasst. Es ist wichtig, dass alle Gemeinderäte über die Abstimmungspunkte ausreichend informiert werden und auch genügend Zeit zur Vorbereitung und Prüfung haben.

Unzureichende Vorbereitung als Basis für einen Gemeinderatsbeschluss führten Anfang des Jahres dazu, dass die UDW eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht hat. Auslöser waren die unklaren Besitzverhältnisse beim Damm am Hotterweg.

Jedermann (also nicht nur Gemeinderäte) könnte eine „Aufsichtsbeschwerde“ über die Amtsführung von Gemeindeorganen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einbringen. Die Aufsichtsbehörde hat in dem angeführten Fall festgestellt, dass der Beschluss rechtmäßig zustande gekommen ist. Gleichzeitig wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass es Aufgabe der Gemeinderäte ist die Grundlagen die zu einem Gemeinderatsbeschluss führen ausreichend zu prüfen. Dies bedeutet, dass die Aufsichtsbehörde in der Sache selbst keine Prüfung vorgenommen hat.

Trotz der Meinungsunterschiede in diesem Fall ist die UDW immer um ein gutes Gesprächsklima im Gemeinderat bemüht. Angelegenheiten (Beispiel Kindergarten) sind oft dringlich und mit nachhaltigen, langjährigen Auswirkungen verbunden.

Damit wichtige Beschlüsse nicht unnötig verzögert werden und unzureichende Planung und fehlende Umsicht zu Schaden für die Gemeinde führen, drängt die UDW seit Jahren auf eine vorausschauende Vorbereitung und Planung. Dies ist auch einer der Gründe weshalb sich die UDW so nachhaltig für einen Ortsentwicklungsprozess einsetzt.

Schnellstraße M85 wird bis zur Grenze gebaut – das Anbindungsstück zur A3

Ungarn baut die Schnellstraße M85 bis voraussichtlich 2020-2021 an die Grenze zu Österreich – südlich des Neusiedlersees.  Der Bau des Streckenabschnittes Csorna – Sopron wurde nunmehr begonnen (siehe untenstehenden Artikel: Bei den Nachbarn). Dieses Teilstück der M85 ist das ungarische Anbindungsstück zur A3 und ein Teil der Europastraße 65 (E65).

Dieser Teilabschnitt ist etwa 20,5 km lang und ein Teilabschnitt der M85 zwischen Györ – Csorna – Pereszteg – Sopron. Die Umfahrung Sopron wird mit einem 780m langen Tunnel unter den „Wiener Hügeln“ geplant. Der weitere Trassenverlauf von Sopron an die Österreichische Grenze ist noch nicht genau fixiert. Den Auftrag für den Bau des Teilabschnittes Csornar – Sopron in der Höhe von € 167 Mio. hat der Baukonzern STRABAG SE erhalten. Lesen sie auch: Pressemitteilung der STRABAG AG zum Bauvorhaben, Übersichtinformation: M85, Europastraße 65,

Ob Burgenlands Landespolitik unter dem ansteigenden Druck ihr Versprechen:
„Ohne Zustimmung der Gemeiden keine A3 Verlängerung“ wird einhalten können?
SPÖ Meldung 22.2.2018: keine A3 Verlängerung ohne Gemeinden,  Artikel Bezirksblätter 29.5.2018: meinbezirk.at.

Gespräche zwischen den burgenländischen Landespolitikern und ihren ungarischen Kollegen wären höchst an der Zeit. Bisher ist in dieser Angelegenheit jedoch nichts öffentlich bekannt geworden!
Ungarn hält unbeirrt am Ausbau der Schnellstraße M85 in Richtung A3 fest.

Lesen Sie den auf der facebook Seite der Bürgerinitiative Großhöflein am 11.7.2018 veröffentlchten Zeitungsausschnitt:

Auf ungarischer Seite wird bereits auf Hochtouren gebaut, Fertigstellung bis zur Grenze bis 2020 geplant. Die Wiener Hügel der Umfahrung Sopron werden mit 780m untertunnelt.

Gepostet von Bürgerinitiative Großhöflein – Lärmschutz am Mittwoch, 11. Juli 2018

 

Wie wird sich die österreichische Bundesregierung bei der Verbindung zwischen A3 und M85 verhalten?

Die österreichische Bundesregierung hat vor einigen Wochen klar hervorgehoben, wem sie bei solchen Entscheidungen Vorrang einräumen möchte:  „Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in der Verfassung verankern!“  www.oe24.at, OÖ Nachrichten

Interessant ist in diesem Zusammenhang wie die Bürgerinitiativen Gehör finden:

Wie verschiedene Medien am 6.4.2018 berichteten sind die Gespräche der Bürgerinitiative Großhöflein und Müllendorf gegen die Verlängerung der A3 (BI) mit der ASFINAG gescheitert.(kurier.at, burgenland.orf.at)

In den Gesprächen mußte die Bürgerinitiative  zur Kenntnis nehmen, dass die ASFINAG sowohl die gefordete Einhausung (3km im Bereich Großhöflein, Müllendorf) als auch eine Verbesserung der Lärmschutzwand aus wirtschaftlichen Gründen ablehnt. Durch die ASFINAG ist eine ein Kilometer lange Lärmschutzwand mit 4 Meter Höhe geplant. Dies jedoch auch nur dann, wenn sich  Land oder Gemeinde an den Kosten von 800.000 € mit 16% beteiligen.

 

Lärmaktionsplan 2018 – Thema im Landtag, LHSTV Tschürtz in Erklärungsnot

In der letzten Landtagssitzung vom 5.7.2018 war der Lärmschutz-Aktionsplan 2018 und die Maßnahmen des zuständigen Landeshauptmannstellvertreters Inhalt einer Anfrage von Magª. Petrik ( Grüne).

Titelseite Aktionsplan

Dabei warf Magª. Petrik LHSTV Tschürtz mangelnde Information der betroffenen Anrainer über die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung beim Thema Lärmschutzmaßnahmen und fehlende Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Bevölkerung (Müllendorf, Großhöflein und Wulkaprodersdorf) zu diesem Thema vor (Anfragetext und Antwortmitschrift). Beitrag im ORF: http://burgenland.orf.at/news/stories/2921778/

Die Anfragebeantwortung finden Sie als Video auf der Seite des Landtages (ab Minute 14.30) : http://www.bgld-landtag.at/landtagssitzungen/tagesordnungen/xxi-to/xxi-to40/to4001.html

Unterstützt wurde Magª. Petrik (Grüne) von LtAbg Mag. Wolf (ÖVP). Dieser brachte LHSTV Tschürtz mit einer Zusatzfrage zu dessen Meinung bezüglich Lärmschutzmaßnahmen und Einbindung der Bevölkerung bei der A3 Erweiterung bzw. geplanter Sonderinfrastrukturmaßnahmen in Erklärungsnot.  LHSTV Tschürtz: „Selbstverständlich muss man die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen. Wenn alles so einfach wäre und man so rasch wie möglich einfach eine große Lärmschutzwand bauen könnte, wäre es natürlich von Vorteil. Aber man muss alles berücksichtigen. Ich sage mal, wenn 5 Anrainer eine Beschwerde einlegen und dann 10 nicht und 3 wohnen neben einer Autobahn, 2 wohnen neben einer Landesstraße… Das ist ein sehr komplexes Thema. Alle möglichen Argumente sind selbstverständlich zu berücksichtigen. Aber in der Komplexialität ist das sehr schwierig.“

Wiederholt betonte LHSTV Tschürtz die Unzuständigkeit des Landes bei Lärmschutzmaßnahmen für die A3 bzw. Sonder-Infrastrukturmaßnahmen infolge von EU-Richtlinien. Dafür seien ASFINAG bzw. Bund zuständig. In die Zuständigkeit des Landes fallen nach dieser EU-Richtlinie eben nur Landesstraßen (bzw. Gemeindestraßen).  Gleichzeitig hob er die Investitionen des Landes beim Lärmschutz auf Landesstraßen in den letzten Jahren in der Höhe von 500.000 Euro hervor.