Coronavirus – Gesunde Covid-19 Patienten für Plasmaspenden gesucht

In einer Pressekonferenz vom 7.5.2020 bittet Gesundheitsminister Anschober die Bevölkerung, im Kampf gegen das Virus Blut zu spenden. Blutplasmaspenden von Patienten, die bereits vom Coronavirus geheilt sind, können schwer an Corona Erkrankte retten.

Aus dem Plasma lassen sich Antikörper gewinnen, die für die Behandlung wichtig sind. Außerdem benötigen Forscher Plasma um aus den Antikörpern einen Impfstoff herzustellen, Kurier7.5.2020 Anschober bittet um Plasmaspenden, Steirer nach Blutplasmabehandlung genesen. Ebenso berichtete der Gesundheitsminister über die positive Entwicklung der Corona-Situation nach den Ausgangslockerungen.

An der MedUni Graz konnten drei Patienten durch eine Plasmatherapie gerettet werden. Einer davon wurde bereits entlassen. Der Mediziner Robert Krause berichtete über die Therapie an der MedUni Graz. Der bereits genesene Patient lag in einem sehr schlechten Zustand auf der Intensivstation und leidet seit seiner Geburt an einer Immunschwäche. Man  entschloss sich schließlich, ihn mit den Antikörpern eines passenden Plasmaspenders zu behandeln. Vier Tage später konnte er bereits auf die Normalstation verlegt werden.

Das Rote Kreuz sucht Menschen, die nachweislich an Covid-19 erkrankt waren und seit mindestens 14 Tagen wieder gesund sind. Sie können Lebensretter für andere Covid-19-Patienten werden. Die im Blutplasma von Genesenen vorhandenen Antikörper helfen schwer erkrankten Personen, ihre Infektion zu besiegen.

Die Suche nach wieder gesunden Covid-19-Plasmaspendern läuft auf Hochtouren. Wer also nachweislich nach einer Covid-19 Infektion geheilt ist, kann sich beispielsweise telefonisch oder per Mail in einem Plasmazentrum melden (+43 (0)120 609 2538 oder plasmaspende@takeda.com), oder beim Roten Kreuz melden um einen Termin zu vereinbaren.

 

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Coronavirus: Appell an ältere Bevölkerung

Seit heute 14.4.2020 tritt eine Lockerung der bisher geltenden Schließung vieler Geschäfte in Kraft. Es können nun auch wieder Bau- und Gartenmärkte (ohne Größenbegrenzung) sowie kleinere Händler (mit Kundenbereich im Inneren bis zu 400 m²) ihre Geschäfte öffnen, orf.at

Die getroffenen Schutzmaßnahmen in den Geschäften bleiben bis auf Weiteres aufrecht. Alle MitarbeiterInnen mit Kundenkontakt und alle KundInnen müssen beim Einkauf Mund-Nasen-Schutzmasken tragen und einen Mindestabstand von einem Meter einhalten.

Geschäfte  dürfen pro 20 m² Geschäftsfläche nur eine Kundin/einen Kunde einlassen. Bei kleineren Geschäften darf sich nur eine Kundin/ein Kunde im Geschäft befindet.

Burgenlands Landesrat Illedits richtet einen Appell an die ältere Bevölkerung: „Es ist sehr erfreulich, dass der Handel schrittweise hinaufgefahren wird und die Wirtschaft ein wenig aufatmen kann. Die Gesundheit und deren Schutz stehen dennoch nach wie vor an oberster Stelle! Ich appelliere besonders an die gefährdeten Gruppen – allen voran die älteren Burgenländerinnen und Burgenländer – abzuwarten, bis sich der erste Ansturm auf die Geschäfte gelegt hat. Kein Gut ist so wichtig wie die Gesundheit. Vor allem die älteren Burgenländerinnen und Burgenländer sollten auf sich Acht geben, die ersten Tage noch nicht einkaufen gehen und den ersten Ansturm auf die Gartenmärkte abwarten. Dadurch wird die Freude an der Gartenarbeit auch ungetrübter“, lesen Sie mehr auf burgenland.at.

In Wulkaprodersdorf ist die Altstoffsammelstelle ab 14.4. wieder geöffnet, da der Burgenländische Müllverband den täglichen Tausch der Sperrmüllcontainer zugesagthat. Beachten Sie jedoch die geänderte Einteilung: Öffnung Sammelstelle.

Alle wichtigen Links zu Informatonen, Anordnungen, Statistiken finden Sie in unserem Beitrag: Coronavirus – AKTUELL

 

 

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Coronavirus – Mund-Nasen-Schutz beim Einkauf

Die Bundesregierung hat heute, 1. April 2020, einen Erlass mit weiteren Maßnahmen im Kampf gegen die  Verbreitung des Coronavirus veröffentlicht. Spätestens ab 6. April soll in Supermärkten, Drogerien und Drogeriemärkten ab einer Größe von 400 m² das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht werden. Außerdem darf sich nur eine bestimmte Anzahl an Kunden gleichzeitig in einem Supermarkt aufhalten.

Das Land Burgenland unterstützt diese Maßnahmen. LH-Stv.in Eisenkopf: „Die Einhaltung der Vorgaben ist wichtig, um Menschen zu schützen und das Coronavirus einzudämmen. Die Verschärfung der bereits sehr umfassenden Maßnahmen ist notwendig, um uns alle, vor allem aber die ältere Generation und Menschen mit schwachem Immunsystem bestmöglich zu schützen und einer weiteren Verbreitung des Coronavirus entgegen zu wirken“, erläutert Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Astrid Eisenkopf und betont weiter: „Wir als Land Burgenland tragen diese Maßnahmen vollinhaltlich mit, da wir uns unserer Verantwortung gegenüber den Burgenländerinnen und Burgenländern bewusst sind.“

 

Konkret gilt laut dem Erlass des Gesundheitsministeriums ab spätestens 6. April:

  • Kunden dürfen Supermärkte nur mehr mit Mund-Nasen-Schutz betreten.
    Die Mitarbeiter von Supermärkten und Drogerien/Drogeriemärkten sind angehalten, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Außerdem müssen sie Handschuhe tragen und weiterhin die Vorgaben zur Händehygiene einhalten.
  • Ab Verfügbarkeit sind diese Mund-Nase-Schutzmasken den Kunden kostenfrei zur Verfügung zu stellen, wenn diese selbst keine mitbringen.
  • Beim Eingang von Supermärkten müssen Desinfektionsmittelspender aufgestellt werden.
  • Der Haltegriff von Einkaufswägen ist nach jedem Kundengebrauch zu desinfizieren.
  • Bei Kassen mit Mitarbeiterbedienung muss ein Plexiglasschutz vorhanden sein.
  • Zur Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes von einem Meter sind im Kassenbereich Bodenmarkierungen anzubringen.
  • Um den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von einem Meter sicherzustellen, darf sich nur eine je nach Größe des Geschäftslokals festgelegte Anzahl von Kunden gleichzeitig im Geschäft aufhalten. Bei Erreichen dieser Anzahl dürfen weitere Kunden – entsprechend dem „One-in-one-out-Prinzip – den Supermarkt nur erst betreten, wenn ihn zuvor welche verlassen haben.

In Supermärkten sowie Drogerien und Drogeriemärkten mit einem Kundenbereich von weniger als 400m2 sind abweichend von diesen Bestimmungen die allgemeinen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus, wie z.B. regelmäßiges gründliches Reinigen der Hände der Mitarbeiter mit Seife oder einem Desinfektionsmittel, einen Abstand von mindestens einem Meter und Einhaltung von Atemhygiene (Bedecken von Mund und Nase mit einem Taschentuch beim Husten/Niesen) der Mitarbeiter, einzuhalten.

Mund-Nasen-Schutz – einfacher Schutz, um andere nicht anzustecken

Bei dem vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz (MNS) handelt es sich nicht um Schutzmasken wie bei medizinischem Personal. Der Mund-Nasen-Schutz, der Mund und Nase bedeckt, dient als Barriere gegen die Übertragung von Viren an andere Personen über die Luft oder mittels Tröpfcheninfektion. Dazu ist keine medizinische Schutzmaske nötig, sondern nach Angaben des Gesundheitsministeriums sind auch Baumwollmasken ausreichend.

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Coronavirus – Hilfs- und Unterstützungsprojekte im Burgenland

Unterstützung für Pflege- und  Betreuung

Laut ORF – Recherche gibt es im Burgenland rund 6.400 Betreuerinnen, die von Agenturen an mehr als 3.000 Hilfsbedürftige vermittelt werden. Viele der Betreuerinnen in der 24-Stunde-Pflege kommen aus Osteuropa, der größte Teil aus Kroatien.  In der Regel wechseln sich diese im Monatsrhytmus ab.

Durch die Corona-Krise kommt dieses System ins stocken, denn die Grenzen sind weitgehend geschlossen und viele der Betreuerinnen sitzen in ihrer Heimat fest. Die Caritas und andere  Hilfsorganisationen warnen daher vor einem drohenden Notstand. (ORF 25.3.20, 24h-Pflege – Warnung vor Notstand).

(c) Landesmedienservice Burgenland

Diesem Problem will das Land mit einem Notfallplan entgegentreten. Laut Soziallandesrat Illedits hat der Bund dem Burgenland für solche Maßnahmen 3,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die Schwerpukte der Maßnahmen  des Burgenlandes sind laut LR Illedits:

Service weiter ausgebauen – Pflegehotline:  057-600-1000, dort sind Pflege- und Sozialberaterinnen und Berater täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung.

Zusätzliche Ersatzbetreuungseinrichtungen für die Dauer der Pandemie einrichten. „Wir werden die notwendige Infrastruktur mit dem dafür qualifizierten Personal einrichten und eine ausreichende Anzahl an Betten vorhalten können.

Zusätzliche Landesförderung für die 24 Stunden Pflege in der Höhe von 400 bis 600 Euro. „Mit dieser Unterstützung wollen wir erreichen, dass die Menschen weiterhin in den eigenen vier Wänden gut versorgt werden können.Landesmedienservice 24.3.20: Pflegebedarf gesichert

 

Unterstützung für die burgenländische Wirtschaft

(c) Landesmedienservice Burgenland
Viele Unternehmen stehen durch die Corona-Krise vor existenzbedrohenden Herausforderungen und wissen nicht, wie es mit ihrem Unternehmen in den nächsten Wochen weitergeht. Bereits letzte Woche hat die burgenländische Landesregierung ein 30 Mio. Euro starkes Hilfspaket aus drei Programmen vorgestellt.

Das Landesmedienservice Burgenland hat dazu folgende Übersicht und Erläuterungen der Hilfsmaßnahmen von Landeshauptmannstellvertreterin Eisenkopf veröffentlich:

Kleine und mittelgroße Unternehmen sollen mit einem Haftungsprogramm unterstützt werden. Diese Maßnahme erfolgt über die finanzierenden Banken an die WiBuG. Haftungen speziell für die Tourismusbetriebe gewährt die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT, hotline(at)oeht.at). Das Land beteiligt sich an diesem Programm und übernimmt die anfallende Zinslast für die Betriebe zu Gänze.

An die kleinen Unternehmen des Landes mit bis zu 50 MitarbeiterInnen werden als Soforthilfe attraktive Kleinstkredite gewährt. Die Abwicklung erfolgt direkt über die WiBuG.

Aus einem neu eingerichteten „Corona Härtefonds“ werden Ein-Personen- und Kleinstunternehmen mit bis zu neun MitarbeiterInnen Gelder als Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Dies gilt bei starker Betroffenheit, wie behördlicher Schließung oder starken Umsatzeinbrüchen. Bei Vorliegen einer existenzbedrohenden Notlage können Miet- und Fixkosten in den Wirtschaftsmonaten März bis Juni bezuschusst werden (Landesmedienservice 20.3.20: Land schnürt Unterstützungspaket)

Das Land Burgenland empfiehlt ebenso den Gemeinden eine Stundung der Kommunalsteuer. Unternehmen quer durch alle Branchen sind massiv von der Corona-Krise betroffen und würden von der Maßnahme profitieren, sagt Landeshauptmannstellvertreterin Astrid Eisenkopf (ORF 26.3.20, Kommunalsteuer später zahlen, Landesmedienservice 25.3.20)

 

Regionale Projekte

Viele Gemeinden haben Nachbarschaftshilfsprojekte gestartet.  Durch die Epidemie besonders gefährdete Personen können Einkäufe, Apothekengänge von Hilfspersonal oder Freiwilligen kostenlos durchführen lassen. Dieses Service kann man telefonisch im Gemeindeamt abrufen.

Es entstehen Plattformen für regionale Nahversorger, die ihre Produkte und Dienstleistungen online anbieten können und in einem nahen Umkreis liefern. Details unter: gemeinsamschaffenwirdas.at (Beitrag ORF 25.3.2020)

 

Projekte Wulkaprodersdorf

In  Wulkaprodersdorf können betroffene Personengruppen für Einkäufe und andere Tätigkeiten in der Öffentlichkeit Hilfe im Gemeindeamt anfordern unter: 02687/62222 oder 0664/1371051  Gemeindeaussendung 16-3-20

Darüber hinaus bieten in Wulkaprodersdorf einige Betriebe Hauszustellungen an und sichern damit die reibungslose Versorgung: Nahversorger Hauszustellung Wulkaprodersdorf

 

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Coronavirus – Rückkehrer aus betroffenen Skigbieten

Neue Verordnung der burgenländischen Bezirksverwaltungsbehörden:

Das Land Burgenland setzt eine weitere Maßnahme, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Eine neue Verordnung der burgenländischen Bezirksverwaltungsbehörden sieht eine verpflichtende Heimquarantäne für Rückkehrer vor. Das betrifft auch Rückkehrer aus österreichischen Risikogebieten, da ein großer Teil der im Burgenland bestätigten COVID-19-Fälle auf Rückkehrer aus diesen Gebieten zurückzuführen ist. Diese haben sich 14 Tage lang, gerechnet ab der Rückkehr aus dem Skigebiet, in eine selbstüberwachte Heimquarantäne zu begeben.

Betroffen sind Rückkehrer, die noch nicht länger als 14 Tage wieder im Burgenland sind.

Die Betroffenen müssen sich bei der BH melden.

Die Verständigung der Bezirksverwaltungsbehörde kann per Telefon, Fax oder per E-Mail erfolgen. Betroffene Personen haben Namen, Adresse, Ort der Quarantäne, den Skiort, in dem sie waren und das Datum der Rückkehr bekanntzugeben. Für den Bezirk Eisenstadt:

Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung
Telefon:057-600/4180
Telefax:057-600/74177
E-Mail: bh.eisenstadt(at)bgld.gv.at

Von dieser Regelung betroffen sind:

  • Flachau
  • Gasteinertal mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein
  • Großarltal mit den Gemeinden Großarl und Hüttschlag
  • Heiligenblut
  • Gesamte Arlberg-Region mit Lech, Warth, Schröcken, Ortsteil Stuben der Gemeinde Klösterle
  • Land Tirol

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 3. April 2020 wieder außer Kraft.

Weitere Details finden Sie unter: www.burgenland.at/coronavirus-verpflichtende-heimquarantaene../

 

Weitere seriöse Informationen finden Sie unter:

Karten, Grafiken und Informationen zu aktuellen Fällen und zum Epidemieverlauf in ORF.at/corona/daten  oder Gesundheitsministerium

 

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