Wulkaprodersdorfer Gemeindenachrichten – rufschädigend

Sonderausgabe der Wulkaprodersdorfer Gemeindenachrichten

Im Juli 2022 erschien eine 12-seitige Hochglanz Sonderausgabe der Wulkaprodersdorfer Gemeindenachrichten mit Informationen über das im Ortskern geplante private Ärzte- /Gewerbezentrum mit Wohnkomplex –  Mittendrin. Im Vergleich zu den sonst eher kurz und schlicht gehaltenen Gemeindenachrichten war diese Ausgabe ungewöhnlich umfangreich und professionell gestaltet. Das Informationsblatt glich einer „Werbebroschüre für die Projektbetreiber“ wie einige Anrainer feststellten (Projektbetreiber:  Pannonia-Consult-Immobilienentwicklung / Woschitz Gruppe und Wiener Wohnbaugenossenschaft BWSG).

 

Pannonia-Consult und das neue, moderne Gemeindezentrum in Wulkaprodersdorf

Gemeindezentrum NEU (c) Der Dorftrommler Juli 2020 / Architekten MAGK

Bei einem der Projektbetreiber – der Pannonia Consult – handelt es sich um jene Firma, die der Bürgermeister Dezember 2019 in das Auswahlverfahren zur Planung des Gemeindehauses NEU hinein reklamierte. Bereits September 2019 beschloss der Gemeinderat, den Bauausschuss mit der Erarbeitung eines Funktions- und Flächenprogramms für ein neues Gemeindeamt zu beauftragen. Im Juli 2020 erhielt die Pannonia Consult gegenüber anderen Bewerbern den Zuschlag. Ein modernes Gemeindezentrum mit Festsaal, Gemeindearztpraxis, Wohnungen sollte entstehen.

Der Projektplaner schreibt in den Gemeindenachrichten: „Während der Corona-bedingten Verzögerung ergab sich in der Oberen Hauptstraße zwischenzeitig die Möglichkeit zum Erwerb eines Projektgrundstückes.“ Die dringende Sanierung des Gemeindehauses bzw. die Planung des Gemeindezentrum NEU mit den Gemeindevertretern geriet ins Stocken und genau in dieser Zeit (2021) verkaufte der Bürgermeister und einige seiner Nachbarn ihre Privatgrundstücke in der Oberen Hauptstraße an die Pannonia-Consult.

Damit wurde das private Bauträgerprojekt „Mittendrin“ gestartet und nahm Fahrt auf. Das „Konzept für das „Rathaus neu“ musste überarbeitet und an das aktuelle Gemeindebudget und Anforderungsprofil angepasst werden“ (Projektplaner zum Gemeindezentrum NEU).

 

ÖVP und SPÖ Allianz bei Bauprojekt „Mittendrin“

Ebenso unüblich wie die Form der Sonderausgabe der Gemeindenachrichten waren zwei Vorworte – jeweils vom Bürgermeister und Vizebürgermeister. „ÖVP und SPÖ setzen in seltener Eintracht auf Aufklärung“ titelte die BVZ zu diesen Nachrichten (https://www.bvz.at, mittendrin-övp-spö-allianz). Bürgermeister und Vizebürgermeister stellten darin fest, dass in den letzten Wochen das „zukunftsweisende Vorzeigeprojekt zu Unrecht ins schiefe Licht gerückt wurde“. Daher wollten sie über das Projekt und die erforderlichen „Umbaumaßnahmen der oberen Haupt- und Gartengasse sachlich korrekt und detailliert informieren“.

Trotz ihrer Ankündigung sachlich korrekt zu informieren, beschuldigten sie eine (namentlich genannte) Gemeinderatskollegin  die Anrainer „offensichtlich nicht vollständig und richtig zu informieren“ und mit „falschen Plänen und einer populistischen Unterschriftenaktion die Bevölkerung zu verunsichern“.

Anschließend erläuterte der Projektentwickler die Eckdaten des Bauvorhabens.

 

Fragen der betroffenen Anrainer bleiben unbeantwortet
(Großzügige Parklandschaft oder ortsunübliche Gewerbe- und Wohntürme mit Parkplätzen?)

Projekt „Mittendrin“ (c) Gemeinde Wulkaprodersdorf / Architekten MAGK

In einer Reaktion darauf stellten die Projektgegner fest, dass keines ihrer Argumente widerlegt wurde. Im Gegenteil wurden die von ihnen vorgelegten Fakten in ihrer Substanz bestätigt. Die hervorgehobene „offene Kommunikation“ hat nie stattgefunden – ihre Fragen, Vorschläge, Einwendungen waren von Beginn an nicht erwünscht und blieben auch diesmal unbeantwortet. Ihr Hauptargument, dass das Projekt für diesen Platz zu groß dimensioniert ist, wurde abgelehnt – das Projekt muss sich rechnen.

Weiters führten sie an: Die Broschüre beschönigt mit falschen Darstellungen das Bauvorhaben. Die Architekturskizzen suggerieren eine großzügige Parklandschaft wo eigentlich Parkplätze und Geschäftsverkehr zu erwarten ist. Die Ende 2021 angekündigte Bürgerversammlung hat nicht stattgefunden. Stattdessen wurde – für Bauangelegenheiten  in Wulkaprodersdorf unüblich  – relativ zügig Juni 2022 die erste Bauverhandlung durchgeführt.

 

Reaktion der UDW Vorsitzenden

In der letzten Gemeinderatssitzung (10.August 2022) meldete sich die UDW Vorsitzende unter Bezug auf die Sonderausgabe der Gemeindenachrichten und die Artikel von Bürgermeister und Vizebürgermeister zu Wort:

Erschienen unter: Impressum Herausgeber Marktgemeinde Wulkaprodersdorf
‚Wulkaprodersdorfer Gemeindenachrichten‘

Dies ist ein öffentliches Blatt der Gemeinde finanziert vom Steuerzahler!

In der letzten Sonderausgabe dieser „Nachrichten“ vom Juli 2022 sind zwei Vorworte – einleitende Artikel – vom Bürgermeister u. Vizebürgermeister enthalten. Sie alle kennen sie.

In deinem Vorwort ziehst du Hr. Bgm persönlich über eine Gemeinderatskollegin, Bürgerin und Anrainerin im Bauverfahren ‚Mittendrin‘, her. Du nennst sie beim Namen und machst öffentlich Anschuldigungen und Unterstellungen. Du nennst sie unseriös, kreidest ihr an nicht vollständig und richtig zu informieren ua.

Es macht „MICH“ betroffen und es ist beschämend. Es ist eines Bgm. unwürdig sich über eine GRkollegin und Bürgerin in einer GemeindeZeitung, die der Bürgerinformation dienen sollte, so herablassend öffentlich zu  äußern.

Es gilt in unserem Rechtsstaat noch immer die freie Meinungsäußerung. Man kann anderer Meinung sein, dann kann man sachlich richtig stellen, aber nicht auf diese Art und Weise jemanden öffentlich an den Pranger stellen und anfeinden.

Es gilt auch die Anrainer-Rechte zu wahren – auch das haben der Bürgermeister u. der Vizebürgermeister zu tun – und sich nicht öffentlich dagegen auszusprechen.

Solche Vorgehensweisen sind rufschädigend und wirklich menschenverachtend.

Solche Aussagen von einem Bürgermeister tragen nicht zu einer Lösung bei, sind diskriminierend und haben Auswirkungen auf das Zusammenleben im Dorf – es spaltet eine Gesellschaft.

Sabine Szuppin

 

 

 

 

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Posse um Grundstückskauf

Wulkaproderdorf: Posse um Ankauf von Grundstück
(Titel eines BVZ Artikel vom 6.4.2022.)

Wir haben in unserer letzten UDW Aussendung  ausführlich über das ‚Geschick‘ der Gemeinde bei Grundstücksgeschäften berichtet (sowie im Beitrag Gemeindeentwicklung).  Diese Geschäfte waren auch Anlass eines BVZ-Artikel. Hier einige ergänzende Fakten aus unserer Sicht:

In der Gemeinderatssitzung vom 22.3.2022 sollte der Ankauf des Nachbargrundstücks zum Kindergarten beschlossen werden. Der m² Preis ist für Wulkaprodersdorf unüblich hoch. Kaufangebot € 200 (mit Abriss ca. €250 )  im Vergleich dazu legte die Gemeinde den Wert von Aufschließungsgrundstücken mit € 85 fest. Der Zeitpunkt für einen Kauf ist  denkbar ungünstig (Rekordhoch der Immobilienpreise).  Der Bürgermeister steht in einem Verwandschaftsverhältnis zum Eigentümer und ließ sich daher wie es die Gemeindeordnung vorsieht durch den Vizebürgermeister vertreten. Da keine Unterlagen über den Gebäudezustand vorliegen suchte der Vizebürgermeister das Gespräch mit dem Eigentümer und wollte ein Expertengutachten einholen. Der Besitzer ist damit einverstanden. Die SPÖ brachte einen entsprechenden Änderungsantrag ein. Die ÖVP ist aber grundsätzlich gegen eine Begutachtung.

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich mit den ÖVP Stimmen und bei Enthaltung der UDW abgelehnt.

Untere Gartengasse 6, (c) Google Maps

Die Abstimmung und die Sitzungsführung durch den SPÖ Vizebürgermeister Rene Pint erzeugte bei seinen Kritikern einige Aufregung. Er hatte den durch die ÖVP unterstützten Hauptantrag (Ankauf) dem Gemeinderat nicht ausreichend vorgetragen. Einige Gemeinderäte vertraten daher die Meinung, der ursprüngliche Kaufantrag wäre somit angenommen – Hat der vertretende Sitzungsleiter einen folgenschwere Formalfehler begangen? Der Amtsleiter musste klärend eingreifen. Der Vortrag und die Abstimmung dazu wurden nachgeholt.

Der Antrag für den Ankauf der Immobilie neben dem Kindergarten wurde abschließend mit den Stimmen von SPÖ und UDW abgelehnt.

Die BVZ schrieb dazu am 6.4.2022 – Wulkaprodersdorf: Posse um Ankauf von Grundstück „…Doch damit der Aufregung nicht genug. Somit sei der Hauptantrag, also ein Ankauf, angenommen, hieß es zunächst. Was folgte, waren ungläubiges Kopfschütteln einiger und allgemeine Verwirrung…. “ Die Verlesung des Hautantrages wird nachgeholt und es wird abgestimmt: „….Gesagt, getan, das Ergebnis: Abgelehnt mit den Stimmen der SPÖ und der UDW. Der Grundstücksankauf sei somit „vom Tisch“, so Zarits knapp. Die Vorgangsweise bei der Abstimmung habe sich aber auch bei nochmaliger Prüfung als „in Ordnung“ erwiesen, merkte er später der BVZ gegenüber an.

 

Unsere Sicht der Vorbereitung dieses Grundstücksgeschäfts

Es fand weder eine Besichtigung des Objektes durch die GR-Fraktionen statt, noch hat ein Sachverständiger das Kaufobjekt bewertet. Mehrere Gemeinderäte beklagen: Es lagen keinerlei schriftliche Unterlagen vor, kein Haus- u. Grundstücksplan, kein Vor-verkaufsvertrag noch schriftliche Drittangebote.

Die Beurteilung des Preisangebots und der Immobilie erfolgte offenbar alleine durch die ÖVP Fraktion – so legen es die Aussendungen der ÖVP nahe.  Wulkablick 1/2002 Udo Borchers:Wir sind der Meinung, dass der im Raum stehende Betrag fair und angemessen ist… in der Vergangenheit wurden Objekte in viel schlechterem Zustand zu weit höherem Preis verkauft…“ Bürgermeister Fritz Zarits: „Im Gemeindeamt liegt der Bauakt des Objektes auf. Um auf einfache Weise einen Lageplan zu erhalten, empfehle ich eine einfache Recherche über Google Maps oder GIS Burgenland.“ Dem Gemeinderat sollen offenbar die Einschätzung durch die ÖVP ausreichen. Oder wie der Bürgermeister meint – Eigenrecherchen!

Der Bürgermeisters kritisiert (‚fassungslos‘ / nachdem er zuvor ausführlich seine Befangenheit und das dabei erforderliche Vorgehen beschreibt) die UDW Formulierung er hätte eine ‚Bewertung‘ des Grundstück vorgenommen : die Verantwortlichen für diese Aussage sind sich anscheinend nicht im Klaren, was man unter einer Grundstücksbewertung versteht.“
Zum Verständnis: In Österreich müssen Immobiliengutachter registriert und gerichtlich zertifiziert sein. Bewertungen dürfen nur Gutachter und freie Sachverständige durchführen. Bei Streitigkeiten vor Gericht zählt jedoch nur die Expertise des Gutachters. Deren Aufgabe ist in der Regel die Ermittlung des Verkehrswert eines Gebäudes, man spricht auch vom sachlichen Wert eines Hauses. Vereinfacht – vom Preis, zu dem das Objekt voraussichtlich verkauft werden könnte.

Die Posse liegt unserer Meinung nach nicht  im ungeübten Vorgehen des Vizebürgermeister – wie der ÖVP Obmann meint – sondern viel mehr darin wie die ÖVP Fraktion mit Gemeinderatsbeschlüssen umgeht. Anstatt Entscheidungen des Gemeinderats zu akzeptieren oder Kompromisse zu suchen.

 

Grundlagen für den Beschluss bzw. die Entscheidung im Gemeinderat

Lässt man das politische Geplänkel beiseite, bleiben folgende Tatsachen übrig:
1) Dem Gemeinderat  wurden keine Zahlen vorgelegt, die einen sofortigen bzw. mittelfristigen Bedarf für eine Erweiterung des Kindergartens belegen.
Die Reaktion des Bürgermeisters nachdem er eingesteht, dass die Kinderzahlen in den nächsten Jahren rückläufig werden: Von mir jedoch Perspektiven über Zahlen von Kindern zu erwarten, die noch nicht geboren sind, das übersteigt leider meine Fähigkeiten…..
2) Dem Gemeinderat wurden keine Unterlagen vorgelegt, die eine belastbare Einschätzung des Immobilienwertes ermöglichen würden.
Die ÖVP lehnt eine Begutachtung durch einen Sachvertsändigen grundsätzlich ab.
Ja – die UDW hat sich in dieser Frage enthalten, denn solange die Dringlichkeit nicht erkennbar ist (Entwicklung der Kindergartenzahlen), kann ein Ankauf zum jetzigen Zeitpunkt durch die Gemeinderäte ohnehin nicht beurteilt werden!

Anstatt auf berechtigte Bedenken der Opposition einzugehen, diese zu prüfen oder auszuräumen, versucht die ÖVP andere Meinungen ins Lächerliche zu ziehen. Mit vielen – für die Sache – unwichtigen Details und übertriebener Empörung wird vom eigentlichen Problem abgelenkt.

 

Vorbereitung von Entscheidungen im Gemeinderat

Der Bürgermeister verabsäumt es immer wieder im Vorfeld von wichtigen Entscheidungen  den Konsens mit den anderen GR-Fraktionen zu suchen. Dazu gehört es auch, dass man den anderen Fraktionen rechtzeitig Unterlagen zur Verfügung stellt um deren Entscheidungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es gehört aber auch dazu, dass man die zuständigen Ausschüsse in die Vorbereitungen einbindet und eine breitere politische Basis ermöglicht.

Planloses und unprofessionelles Vorgehen bei Grundstücksan- und Verkäufen verärgert nicht nur die anderen GR-Fraktionen. Es entsteht auch der Eindruck, dass mit Steuergeld nicht sparsam umgegangen wird und durch widersprüchliche Vorgehensweisen bei GR-Entscheidungen und Grundstücksverhandlungen die Gemeinde unglaubwürdig wird.

Die UDW hat mehrmals gefordert für den An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien durch die Gemeinde klare nachvollziehbare Kriterien, auch für die Bevölkerung festzulegen.

 

 

 

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Gemeindeentwicklung

Kindergarten

SPÖ und ÖVP richten sich über Facebook Unfreundlichkeiten aus und werfen sich gegenseitig vor, die Bevölkerung mit unwahren Informationen zu täuschen. Auslöser sind mehrere Grundstücksgeschäfte der Gemeinde.

Dabei sind sich alle Fraktionen im Kern der Sache einig. Man will für Jung und Alt ein attraktives Dorf gestalten. Man will auf nachhaltige Zukunftsprojekte setzen und besonders die Schaffung leistbarer Bauplätze für junge Familien und den Ausbau der Bildungseinrichtung, insbesondere des Kindergartens und der Schule sicherstellen.

 

Dass die ÖVP bei Verkäufen von Grundstücken nicht gerade geschickt vorgeht hat sie bereits im Vorjahr bewiesen.

 

Grundstück Obere Hauptstraße 62

Das Grundstück in bester Dorflage wird im Herbst 2021 mit einem Erlös von € 62/m² verkauft. Das Grundstück mit  930 m² wurde um 58.000 € an einen Wulkaprodersdorfer Unternehmer verkauft – 85 € /m² abzüglich Abbruchkosten ergibt 62,4 €/m² – GR Sitzung 1.7.2022 Seite 25.  Die Absicht des Verkaufs hat man nicht öffentlich kundgemacht bzw. ausgeschrieben. Damit fand kein Wettbewerb statt und andere potentielle InteressentInnenen aus dem Dorf wurden ausgeschlossen. Einige Monate davor wurde ein Interessent noch mit dem Hinweis abgewiesen, dass das Haus nicht zur Verfügung stehe (GR Sitzung 22.7.2022 Seite 8).

Die UDW sprach sich gegen den Verkauf der Oberen Hauptstraße 62 aus, weil das Grundstück zentral im Dorf in der Nähe der Schule liegt.

Obere Hauptstraße 62, (c) Google Maps

 

Grundstück Wiener Straße 13

Das Grundstück Wiener Straße 13 wurde – da es zwei Interessenten gab – mit einer Würfelentscheidung um 85 €/m² verkauft. Für dieses Grundstück hat es bereits im Frühjahr ein Kaufangebot gegeben und in der Sitzung wurde durch den Bürgermeister kurzfristig eine zweite Interessentin bekanntgegeben.

Die SPÖ wirft der Gemeinde aufgrund der Verkaufspraxis in einem Zeitungsinterview „ungerechtes und unfaires“ Handeln vor. Die Medien titelten damals: „Würfel entschieden über Kauf von Grundstück“.  Dem entgegnete der BGM damals: „Wir wollen leistbare Bauplätze für junge Familien in Wulkaprodersdorf. Wenn wir schlichtweg das höhere Kaufangebot angenommen hätten, wäre das teuer und nicht gerecht gewesen“ und weiter In Zukunft wird angedacht, genaue Kriterien für Grundstückskäufe im Ort zu beschließen.https://www.krone.at vom 4.9.21

 

Wiener Straße 13, (c) Google Maps

 

Grundstück Untere Gartengasse 6

In der Sitzung vom 22.3.2022 wird der Beschlussantrag zum Ankauf der Unteren Gartengasse 6, 800m² Grundstück neben dem Kindergarten, eingebracht. Angebot € 200/m² (zuzüglich Abbruchkosten € 250/m2). Begründung für den – ortsunüblich hohen Preis ist die Immobilien – Preisentwicklung. Darüber hinaus liegen dem Besitzer mehrere Kaufangebote vor und die Gemeinde hätte die Option den Kindergarten auszubauen. Die ÖVP befürwortet daher einen raschen Kauf dieses Grundstücks für die zukünftige Erweiterung des Kindergartens zum Wohl der Kinder und PädagogInnen.

Da der Bürgermeister in einem Verwandschaftsverhältnis zum Eigentümer steht lässt er sich durch den Vizebürgermeister in diesem Punkt der Tagesordnung vertreten.

Da keine Unterlagen über den Gebäudezustand vorliegen sucht der Vizebürgermeister das Gespräch mit dem Eigentümer. Er möchte daher ein Expertengutachten einholen. Der Besitzer ist damit einverstanden. Die SPÖ bringt einen entsprechenden Änderungsantrag ein. Dieser Antrag wird mehrheitlich mit den ÖVP Stimmen und bei Enthaltung der UDW abgelehnt.

Untere Gartengasse 6, (c) Google Maps

Der ursprüngliche Antrag für den Ankauf der Immobilie neben dem Kindergarten wird mit den Stimmen von SPÖ und UDW abgelehnt.

Zum Ankauf des Hauses:

Es fand weder eine Besichtigung des Objektes durch die GR-Fraktionen statt, noch hat ein Sachverständiger das Kaufobjekt bewertet. Es lagen keinerlei schriftliche Unterlagen vor, kein Haus- u. Grundstücksplan, kein Vor-verkaufsvertrag noch die schriftlichen Angebote etc.

Unsere Meinung: Die Gemeinde kann von dem Haus für den Kindergarten keinen Nutzen ziehen. Obwohl die Gebäudesubstanz selbst erhaltenswert wäre. Für eine allfällige Erweiterung des Kindergartens sind daher Abrisskosten von ca. 40.000,- € zu kalkulieren.

Planloses und unprofessionelles Vorgehen bei Grundstücksan- und Verkäufen verärgert nicht nur die anderen GR-Fraktionen. Es entsteht auch der Eindruck, dass mit Steuergeld nicht sparsam umgegangen wird und durch widersprüchliche Vorgehensweisen bei GR-Entscheidungen und Grundstücksverhandlungen die Gemeinde unglaubwürdig wird.

Die UDW hat mehrmals gefordert für den An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien durch die Gemeinde klare nachvollziehbare Kriterien, auch für die Bevölkerung festzulegen.

 

Doch was passiert mit dem Kindergarten?

Es wurden keine Zahlen vorgelegt, die einen sofortigen bzw. mittelfristigen Bedarf für eine Erweiterung des Kindergartens belegen.  Die Ortsentwicklung wird uns in den nächsten Jahren zeigen, wohin die Reise geht. Mit welcher Dringlichkeit sind Probleme zu lösen und wie können die immer knapper werdenden Mittel zukunftssicher eingesetzt werden? Daher sind Kommunalpolitiker/innen ständig gefordert, sich mit der Entwicklung zu befassen. Aber sie haben es auch in der Hand, vorausschauend und rechtzeitig Maßnahmen zu planen und zu setzen.

Kritik der UDW: Wichtige Tagesordnungspunkte werden im Gemeinderat entschieden. Leider sind sie meist nicht ausreichend vorbereitet. Der Bürgermeister verabsäumt es im Vorfeld von wichtigen Entscheidungen den Konsens mit den anderen GR-Fraktionen zu suchen. Die Argumente und Ideen der anderer GR-Fraktionen interessieren ihn nicht. Dann muss man das Abstimmungsverhalten der anderen aber auch akzeptieren. Im Nachhinein Entscheidungen laut zu kritisieren entbehrt jeglichem Demokratieverständnis.

Der ÖVP Obmann kritisierte die Abweisung des von der ÖVP unterstützten Antrags zum Ankauf der Kindergarten Nachbarimmobilie auf Facebook und meinte, dass durch eine „SPÖ/UDW Allianz“ eine „realpolitische Entscheidung der ÖVP zum Wohl der Gemeinde“ abgelehnt wurde. Er stellt in den  Raum, dass die Gemeinde für die Entlastung des Kindergartens „vielleicht in Zukunft eine Investition in Millionenhöhe tätigen wird müssen“. Gleichzeitig beteuert er „Dies ist für uns kein Wahlkampfthema„!

Wird der Kindergarten trotz aller Beteuerungen zum Wahlkampfthema?

 

 

 

Beitrag ergänzt am: 14.4.2022                                                              Aufrufe: [wpstatistics stat=pagevisits time=total id=11204]

Projekt „Mittendrin“

Projekt ‚Mittendrin‘
der Firma Pannonia Consult

Wie schon der Name sagt, soll mitten im Ortszentrum im Bereich der Oberen Hauptstraße 38 und 40 – durchgehend von der Oberen Hauptstraße bis zur Oberen Gartengasse – ein Bauprojekt mit einem Dienstleistungszentrum mit RAIKA, Gesundheitszentrum (Apotheke, Ärzte, Therapiefachkräfte etc.) und einem Cafe entstehen. Im hinteren Bereich der Oberen Gartengasse sollen nach aktuellem Planungsstand 30 Wohnungen errichtet werden. Der Durchgang soll von der Hauptstraße bis zur Gartengasse möglich sein.

Mit Unterstützung der Gemeinde soll auf der Hauptstraße ein kleiner Vorplatz mit einer Begegnungszone entstehen, Parkplätze errichtet und gleichzeitig eine Verkehrsberuhigung durch eine Verschwenkung der Landesstraße mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung erreicht werden.

Ein Bauvorhaben in dieser Dimension stellt sowohl den Bauplaner als auch die Gemeinde vor große Herausforderungen. Denn damit verändert sich die Orts- und Verkehrsstruktur sowie das Dorfbild in der Oberen Hauptstraße und Gartengasse entscheidend. Solch ein Projekt nimmt großen Einfluss auf die Entwicklung unseres Dorfes.

 

Die Meinung der UDW

Die UDW begrüßt und befürwortet dieses Bauträgerprojekt.

Es belebt den Ortskern, stellt die ärztliche Versorgung auf lange Sicht in unserem Dorf sicher, es erweitert das Gesundheitsangebot für unsere Bevölkerung und es entsteht ein Begegnungsraum für Jung und Alt. Auch der Wohnungsbedarf wird erfüllt. Bei einer guten Vernetzung profitieren auch andere Betriebe und Dienstleister (Wirte, Versorgungs- und Fachbetriebe etc.) im Dorf.

Es liegt in der Verantwortung der Gemeinde rechtzeitig für die Rahmenbedingungen zu solch einem großen Projekt zu sorgen. Es ist zu prüfen, wie sozial verträglich das Projekt ist, ob bereits bei der Planung die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden und vor allem ob die Interessen der Bevölkerung und speziell der Anrainerinnen und Anrainer gewahrt werden.

Wir möchten Sie nachfolgend darüber informieren wie die bisher erforderlichen Genehmigungsschritte zum Projekt aus Sicht der UDW im Gemeinderat abgelaufen sind.  Denn solch ein Projekt kann nur dann zum Erfolg für unser Dorf werden, wenn es in der Bevölkerung eine gute Zustimmung erhält. Ankündigungen alleine sind jedenfalls zu wenig. Es benötigt Vorarbeit (Infrastruktur, umfassende Verkehrsplanung, Finanzrahmen …) und Information (Bürgerversammlung, öffentliche Präsentation…).

 

Gemeinderatssitzung im September 2021

Tagesordnungspunkt Projekt
‚Mittendrin‘
1. Ankauf einer Arztpraxis

Im Projektgebäude soll eine Gemeindearztpraxis mit ca. 120 m² entstehen und angekauft werden. Eine finanzielle Beteiligung des  Gemeindearztes ist abgesprochen. Die derzeitige Ordination soll nach Fertigstellung dorthin verlegt werden. Die Kosten betragen etwa € 480.000,-.
Einstimmiger GR-Beschluss
2. Festlegung der Gestaltung des betroffenen Straßen-bereiches
In der Oberen Hauptstraße soll die Gestaltung fetsgelegt werden und die erforderlichen Verhandlungen mit dem Land Burgenland aufgenommen werden.
Einstimmiger GR-Beschluss
3. Gestaltung des Innenhofes
Der Innenhof soll als öffentlicher Veranstaltungsraum im Ausmaß von ca. 300m² gestaltet werden. Dafür wurde ein Finanzierungsanteil der Gemeinde in der Höhe von max. € 50.000,- beschlossen.
Mehrheitlicher GR-Beschluss

Ursprünglich waren im Projekt 25 Wohnungen vorgesehen, dann 28 und im Dezember 30 Wohnungen.  In einer Vorstellung im September wurden die für die geplanten Wohnungen erforderlichen PKW Stellplätze dem Gemeinderat in einem überdachten ‚Stadlbau‘ präsentiert.

Im Dezember stellt sich die Parkplatzsituation plötzlich ganz anders dar. Auf Eigengrund sind nur mehr 12 Parkplätze vorgesehen. Die fehlenden Plätze möchte der Projektplaner auf öffentlichem Grund, verteilt in der Oberen Gartengasse und der Oberen Hauptstraße erwerben, oder als Privatparkplätze pachten. Alle restlichen für das Projekt erforderlichen Parkplätze stellt die Gemeinde zur Verfügung.

30 Wohneinheiten
mit zu wenig
PKW-Stellplätzen

 

Seit Jahren macht die UDW auf die schlechte Parkplatz- und Verkehrssituation in der Gartengasse aufmerksam. Bereits 2019 haben UDW und SPÖ gemeinsam ein Sanierungskonzept vorgelegt, einen Antrag im Gemeinderat eingebracht und beschlossen (unser Artikel aus 2019). Dieser Beschluss wurde vom Bürgermeister bis heute nicht umgesetzt. Die Umsetzung dieses Vorhaben benötigt einen gewissen Zeitraum zur Abwicklung (Planungsvergabe, Einbeziehung der Bevölkerung usw.). Diese Zeit fehlt nun leider.

In der Oberen Gartengasse verändert sich mit dem neuen Projekt die Straßenstruktur, es braucht mehr Parkflächen, neue Verkehrsregelungen und eine Neugestaltung von Verkehrsflächen. Ganz wichtig sind Bereiche für Fußgänger/innen (Schüler/innen, Eltern und Kindergartenkinder, alte Menschen etc.) mit sicheren Straßenquerungen. Eine gesamtheitliche Planung wurde bis heute nicht in Angriff genommen. Es ist daher anzunehmen, dass die Parkplatz- und Verkehrssituation in der Ob. Gartengasse länger nicht geregelt werden kann.

 

Gemeinderatssitzung im Dezember 2021
Tagesordnungspunkt Projekt
‚Mittendrin‘ – Stellplatzver-pflichtung und Bereitstellung von öffentlichen Flächen.
ÖVP und SPÖ haben mehrheitlich
gegen die Stimmen der
UDW beschlossen:
1. Es sollen öffentliche Flächen in der Oberen Gartengasse zu einem Preis von € 36,20 an den Projektbetreiber verkauft werden, um Privatparkplätze zu errichten. 2. Es sollen in der Oberen Hauptstraße zwischen Büro Artner und Familie Fuchs 10 Parkflächen dem Bauwerber zu verpachtet werden, um Privat-parkplätze zu errichten.

Die UDW stimmte gegen diesen Tagesordnungspunkt der Parkplatzlösung.

Diese Lösung der Parkplatzsituation ist unbefriedigend. Das Verhältnis ‚Parkflächen und Bedarf‘ stimmt nicht überein. Es werden mehr Parkplätze benötigt, als errichtet werden bzw. vorhanden sind. Es erfolgt vor allem zu Lasten der Anrainer/innen und auch die Bewohner/innen der Wohnhausanlage sind davon negativ betroffen.

Wir haben neben den oben angeführten Punkten in der letzten GR-Sitzung weitere Gründe für unsere Ablehnung angeführt:
1. Laut Bgld. Bauverordnung hat der Projektbetreiber einen Stellplatz pro Wohneinheit zu errichten. Diese gesetzliche Vorgabe ist aus UDW Sicht auf dem Baugrund des Bauwerbers einzuhalten!
2. Die Gemeinde schreibt privaten ‚Häuslbauern‘ bei der Errichtung eines Eigenheimes zwei Parkplätze auf Eigengrund vor. Warum gilt diese Vorgabe nur für die privaten Häuslbauer?
3. Eine umfassende Erhebung des Parkplatzbedarf für das gesamte Projekt fehlt.
Der tatsächliche Bedarf an PKW-Stellflächen ist unserer Meinung nach mit mehr als 30 Parkplätzen anzunehmen. Wenn bei den 30 Wohnungen 12 Parkplätze errichtet werden, fehlen:
Ob. Gartengasse: Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnungen ca. 18 fixe Stellplätze, 15 Stellplätze bei einem Zweitauto und für Besucher/innen, Kund/innen und Angestellte der Ärzt/innen, Therapeut/innen, Bank, Apotheke, Café-Besucher.
Obere Hauptstraße: Es fehlen Plätze für Kund/innen und Angestellte der Apotheke, Bank, Ärzt/innen, Therapeut/innen, Café, Büro plan+land und Bewohnerinnen und Bewohner der Ob. Hauptstraße.
4. Die besprochenen Gemeindekosten und Finanzierungsplan sind aus unserer Sicht nicht ausreichend ermittelt worden. Durch die erforderliche Adaptierung und Sicherstellung der Infrastruktur (Strom, Wasser, Kanal, Ein- Ausfahrt …) für das gesamte Bauprojekt entstehen weitere Kosten. Eine schriftliche Kalkulation wurde bisher nicht vorgelegt.
5. Eine Sanierung und Verkehrsplanung der Gartengasse ist offen.
6. Eine ausreichende Information  der Bevölkerung fehlt (zB. in Form einer Bürgerversammlung).

 

Verlegung des Gemeindeamtes?

In der GR-Sitzung im September wollte der Projektverantwortliche eine Entscheidung des Gemeinderates, ob auch das Gemeindeamt in diesen Bauabschnitt des Projektes ‚Mittendrin‘ verlegt werden soll.
Nachdem keine Zahlen oder Kosten für die Gemeinde und keine planerische Darstellung vorlagen, wollte sich der Gemeinderat auf dieses Risiko nicht  einlassen und verlangte eine 2-wöchige Frist für eine Machbarkeitsstudie.
Daraufhin wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass eine Verlegung des Gemeindeamtes für die genossenschaftlichen Projektbetreiber nicht wirtschaftlich und gestalterisch möglich sei.

 

Neubau/Generalsanierung des Gemeindeamtes?

Viele Wulkaprodersdorfer/innen fragen uns immer wieder, was mit dem Gemeindeamt weiter passiert. Im Juli haben ÖVP und SPÖ beschlossen (GR Protokoll Juli 2020), dass das Projekt ‚Gemeindehaus‘ mit dem Bauträger Pannonia Consult gebaut werden soll. Es handelt sich hiebei um jene Pannonia Consult, die kurz darauf das Projekt ‚Mittendrin‘ in der Oberen Hauptstraße präsentiert hat.
Nachdem nun die Ordination des Arztes in das Projekt ‚Mittendrin‘ verlegt wird, haben sich auch die Anforderungen für bestehenden Platz des Gemeindeamts geändert.
Trotzdem hat aus Sicht der UDW der Neubau des Gemeindeamtes eine hohe Dringlichkeit (unser Artikel aus 2019). Leider gibt es keinerlei Anzeichen dafür, dass der Bürgermeister diesbezüglich tätig wurde und den Gemeindebau weiter betreibt.

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Fotos erzählen Geschichte – zwei Pensionisten als Fotoarchivare

 

Im Rahmen des 100-Jahr-Jubiläums des Burgenlandes brachte der ORF am 13. März 2021 einen Beitrag über zwei Pensionisten aus Wulkaprodersdorf:

Schätze in Schwarz-Weiß

Stories ORF 13.März 2021 https://burgenland.orf.at/stories/3094699/

 

Adolf Winkler und Johann Nabinger sammeln seit Jahren alte Fotos von Wulkaprodersdorf. Sie restaurieren und reproduzieren sie und haben mittlerweile ein großes Archiv.

Für den Herbst planen Winkler und Nabinger die Ausstellung „100 Jahre Burgenland – Wulkaprodersdorf in alten Ansichten“. Am liebsten wäre es ihnen, wenn ihre Schätze einmal in einem Heimatmuseum gezeigt werden könnten.

 

Die UDW findet diese Idee hervorragend und hat daher in der letzten Gemeinderatssitzung einen entsprechenden Antrag zur Schaffung von geeigneten Räumlichkeiten und zur Ehrung des Engagements der beiden Fotochronisten eingebracht:

„Denn diese ausführliche und wichtige Dokumentation der Geschichte unseres Ortes muss für unsere Nachkommen erhalten und gesichert bleiben. Die Fotos sollten jederzeit für alle zugänglich sein. Jetzt ist die Gelegenheit, dass die Gemeinde bei der Planung des neuen Gemeindezentrums dafür Räumlichkeiten mitberücksichtigt. Mehrmals haben wir bereits den Wunsch zur Schaffung eines Dorfmuseums an den Gemeinderat herangetragen.

Darüber hinaus sind wir der Ansicht, dass sich die beiden Fotochronisten für ihr außergewöhnliches Engagement bei der Sammlung, Recherche und Erhaltung von Fotos über Wulkaprodersdorf eine Ehrung der Gemeinde verdient haben.“

 

 

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