Schaffung von Bauplätzen – DORFENTWICKLUNG

Die UDW sieht seit Jahren die Notwendigkeit Bauland zu mobilisieren, damit unsere jungen Menschen bauen und im Dorf bleiben können. Das Problem wurde jedoch von den Bürgermeistern in den vergangen Jahren zu wenig ernst genommen und jahre- oder fast jahrzehntelang wurde nichts aktiv getan, obwohl das seit langem absehbar war. Wir haben in Wulkaprodersdorf keine wirklich optimal verfügbaren Baugründe. Die meisten sind durch Lärm und Verkehr belastet. Viele Flächen liegen im Hochwasserschutzgebiet. Und sehr viele Bauflächen sind nicht verfügbar, weil sie für zukünftigen Bedarf „gehortet“ werden. Daher braucht es eine vorausschauende gesamtheitliche Betrachtung des Ortsgebietes nach den Kriterien des Raumplanungsgesetzes.

Unser Vorschlag: Es ist höchst an der Zeit sich überfraktionell mit diesem Thema zu beschäftigen und eine entsprechende Planung mit Fachleuten vorzunehmen. Lesen Sie hiezu auch den Beitrag der Wiener Zeitung vom 13.9.2016 „Wenn die Reserve zur Last wird„, Gastbeitrag von Michael Maxian .

 

Aktuelle Situation in Wulkaprodersdorf

Großzügige Umwidmungen in den 60er und 70er Jahren: Damals wurden große Flächen Grünland in „Aufschließungsgebiet Bauland“ umgewidmet. Da nahm man es nicht so genau, ob diese vielleicht sogar im Überschwemmungsgebiet lagen oder nicht. Teile davon wurden rückgewidmet, aber viele befinden sich auch heute noch in privatem Eigentum. Heute wären viele dieser Umwidmungen nicht mehr möglich.

Wulkaprodersdorf hat große Baulandreserven: Derzeit sind viele Bauplätze in Wulkaprodersdorf vorhanden, die noch nicht bebaut sind. Dadurch ist die Gemeinde blockiert, neue Bauplätze zu erschließen. Denn die Landesregierung genehmigt keine neuen Umwidmungen von Grünland in Bauland, da es in Wulkaprodersdorf genügend Baulandreserven gibt.

Wulkaprodersdorf hat zu wenig verfügbare Bauplätze, da kaum Grundstücke von privaten Besitzern zum Verkauf angeboten werden.

Die Verfügbarkeit von Bauplätzen zu erhöhen ist eine wichtige Aufgabe der Gemeinde. Es ist notwendig vorhandene Aufschließungsgebiete umzuwidmen, dass diese schnell bebaut werden können und es ist notwendig, sich vorausplanend mit der Baulandmobilisierung auseinander zu setzen. Derzeit gibt es im Dorf zwei große Aufschließungsgebiete.
Die Gemeinde hat Aufschließungskriterien beschlossen, 50% der Grundstücke zum ortsüblichen Preis an die Gemeinde zu verkaufen und diese mit Bauzwang zu belegen. Bleiben bei einer Umwidmung allerdings mehr als 50 % der Grundstücksflächen weiter im Privatbesitz, sind wieder Bauplätze auf Jahre blockiert und belasten die Baulandreserven der Gemeinde.

 

DORFENTWICKLUNG – TEILBEREICH „WOHNEN IM DORF“

Der Vorschlag der UDW ist es, gemeinsam mit den anderen Fraktionen einen Fahrplan für Wohnmöglichkeiten für die nächsten Jahre/ Jahrzehnte zu entwickeln. Dabei geht es um Schaffung von Bauplätzen und Wohnungen sowie um eine Belebung des Ortskerns.

Das derzeit laufende Dorfentwicklungprojekt bietet eine gute Chance sich über alle Parteien hinweg – unter Einbeziehung von Fachleuten der Raumplanung und des Hochwasserschutzes – mit den Möglichkeiten zur Lösung diese Probleme zu befassen.

Die UDW hat sich, wie schon berichtet, bereits in einem eigenen Workshop damit befasst und wird diese Unterlagen mit einbringen. Einige unserer Zielvorstellungen sind:

ZIELE DER UDW

  • Kontrolliertes Wachstum der Gemeinde bei hoher Lebensqualität
  • Schaffung von Wohnraum und hochwertiger Infrastruktur (150 – 300 Wohneinheiten in 20 Jahren), Mix aus Eigenheimen und Wohnungen (30 : 70) und alternatives Wohnen (zB. „Junges Wohnen“, Alten-WGs, Starterwohnungen)
  • Baulandmobilisierung
  • Einbeziehung der Bevölkerung bei der Planung bzw. Bedarfserhebung Zielgruppen: Jung-Wulkaproderdorfer/innen zu halten, Zuzug junger Menschen und Familien

Wir sind der Ansicht, dass es Aufgabe des Gemeinderates ist,
Entscheidungen zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger zu treffen
.

Bei Baulandumwidmungen müssen daher unbedingt folgende Grundregeln beachtet werden:

    • Keine Förderung von Baulandspekulationen.
    • Keine Erhöhung der Baulandreserven in privatem Besitz. Abtretung von mindestens 50% des Flächeneigenanteils.
    • Umwidmung mit Bauzwang.
    • Keine Einschränkung für vorausschauende Planungen und Erweiterungen von Bauland in der Gemeinde.

DAS BAUGRUNDSCHLAMASSEL DER ÖVP

Seit vier Jahren möchte der Bürgermeister Baugründe umwidmen. Zuerst das Gebiet im Bereich Weinbergstraße (links bei der Ausfahrt Wulkaprodersdorf Richtung Siegendorf).

Bau- und Betriebsgebiet Weinbergstraße

Seit 2015 wurden vom Bürgermeister Grundstücksverhandlungen geführt, geplant und Bodenproben entnommen, Kosten investiert, um schließlich von der Raumplanungsbehörde festgestellt zu bekommen, dass es genug gewidmete Baulandreserven in Wulkaprodersdorf gibt und es daher keine Genehmigung von der Raumordnung des Landes für ein neues Baugebiet gibt.

Im März 2018 wurde das nächste Vorhaben des Bürgermeisters, die Umwidmungskriterien für das Aufschließungsgebiet (gemischtes Baugebiet) ‚Mühlgasse‘, vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Allerdings hat schon damals die UDW darauf aufmerksam gemacht, dass das geplante Baugebiet an einen Aussiedlerhof angrenzt und dass es Probleme geben könnte.

Baugebiet Mühlgasse

Diese Bedenken wurden als unsinnig abgetan. Seither wurde schrittweise von GR-Sitzung zu GR-Sitzung, ein Problem um das andere bekannt. Der Gemeinderat wurde immer wieder vor neue Fakten gestellt:
* Lärm- und Geruchsbelastung durch Schweinemaststall – Gutachten erforderlich;
* Verlegung des Stalls – Kostenbeteiligung der Käufer mit 4,- € /m2,
* vertragliche Vereinbarung mit dem Besitzer des Aussiedlerhofs, etc.

 

Gebetshaus oder Gaststätte

Seit der „Islamische Kulturverein“ Anfang 2016 in den ehemaligen Baumarkt Semeliker in der Wiener Straße als Pächter eingezogen ist, gibt es Gerüchte darüber was dort entstehen soll und was dort geschieht: Gebetshaus, Moschee, Kaffee, Kebabstand, ..? Ursache für diese Gerüchte ist die unzureichende Information der Wulkaprodersdorfer/Innen.

In Ausgabe 1/2016 „Bei uns im Dorf“ konnten wir dazu vom Bürgermeister lesen: „.. Dass es diesbezüglich auch Ängste und Unsicherheiten in der Bevölkerung geben wird, war von Anfang an klar. Um diese möglichst auszuräumen, werden seitens der Gemeinde alle möglichen Schritte unternommen…“

Leider ist in diese Richtung wenig geschehen, denn anstatt von Beginn an offensiv das Gespräch mit der beunruhigten Bevölkerung und dem Kulturverein zu suchen und zwischen beiden Seiten einen Dialog zu erwirken, hat es der Bürgermeister vorgezogen sich auf seine Rolle als Behördenvertreter zu beschränken. Er hat es verabsäumt beide Seiten einander näher und „an einen Tisch“ zu bringen. Wahrscheinlich wäre es damals noch möglich gewesen gegenseitig Vertrauen aufzubauen und durch einen offenen Meinungsaustausch eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten zu finden.  Eine vergeudete Chance!

Es ist verständlich, dass in Zeiten religiöser Radikalisierung, medialer Präsenz von Terror und Übergriffen (und nicht zuletzt politischer Stimmungsmache) Ängste und Verunsicherungen entstehen. Ursache für diese Stimmung in Wulkaprodersdorf ist  vor allem die Angst, dass durch den Verein radikalisierte Islamisten angezogen werden. Bringt ein „Islamischer Kulturverein“ zwangsläufig diese Auswirkungen mit sich? Wir wollten uns ein Bild machen und haben im April 2016 den Dialog mit den Vereinsmitgliedern gesucht  (kurier 16.4.2016). Denn nur dadurch ist es möglich die geplanten Vorhaben des Vereins zu erfragen und eventuelle Missverständisse auszuräumen. Dafür wurden wir im Gemeinderat massiv kritisiert und der Parteinahme bezichtigt.

Wir haben versucht ein wenig hinter die Dinge zu schauen: Wer steht hinter dem Verein? Was sind die Anliegen? Welche Meinungen werden vertreten? Nähere Informationen und Links zu weiterführenden Beschreibungen finden Sie am Ende des Beitrages.

Bereits zu Beginn war der Wunsch des Kulturvereins erkennbar einen Gastronomiebetrieb und ein Gebetshaus zu errichten. Seit Anfang 2016 bis heute führt die Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ Anmerkungen siehe am Ende des Beitrags) den Standort Wulkaprodersdorf,  Wienerstraße 91,  als  Gebetsräumlichkeit: „Moschee Eisenstadt (IGGiÖ). Nach dem derzeitigen Rechtsstand darf das Objekt jedoch nur für „gewerbliche Zwecke“ genutzt werden. Die Gemeinde hat die widmungsfremde Nutzung deshalb bescheidmäßig untersagt. Die Tätigkeiten der Pächter gingen jedoch ohne erkennbare Veränderung weiter. Im Raum stehen nach wie vor: Freitagsgebete, Baumaßnahmen, fehlende Genehmigungen uä.

Wir stehen hinter der Religionsfreiheit. Dazu zählt auch die Schaffung von entsprechenden Gebetsräumen. Es widerstrebt uns, wenn Andersgläubigen diese Möglichkeit verwehrt wird. Aber dieser Anspruch endet, wenn rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden, demokratische Grundsätze missachtet werden oder die persönliche Freiheit des anderen eingeschränkt wird.

In den letzten Monaten hat der Kulturverein die Angaben zur Nutzung des Objekts abgeändert, einen neuen Verein gegründet und neue Anträge gestellt. Der erste Verein wurde durch die IGGÖ nicht anerkannt und die Islamische Föderation (IFW) hat sich laut eigenen Angaben aus dem Verein zurückgezogen (kurier 11.10.2017). Wir haben versucht einige Informationen zum Verein, Pächter, Eigentümer einzuholen:

Eigentümer: Megeed Immobilienvermietung GmbH & Co KG
Gewerberegistereintrag Baustoffhandel, GISA Zahl 26461830
GeschäftsführerIn gewerberechtlich: Dipl.-Ing. Ahmed Abdel Megeed
Pächter: „Islamischer Kulturverein Wulkaprodersdorf“ (18.2.2018)
Kulturverein Vereinsregistereintrag, ZVR-Zahl: 1570158958
Obmann: Palaci Hakan
„Islamische Föderation Eisenstadt“  (13.5.2016)
Gewerberegistereintrag Handelsgewerbe, GISA Zahl: 28697077
Geschäftsführer gewerberechtlich: Mulkani Nuredini

Der in den Medien zitierte Verein „Islamische Föderation Eisenstadt“ wird im Vereinsregister aktuell dem Standort POTTENDORF zugeordnet (ZVR Zahl 924938279). Ein Verein mit dem Namen „Eisenstadt Moschee“ ist im Vereinsregister nicht registriert.

In der letzten Gemeinderatsitzung am 7.11.2018 wurde durch die beauftragte Baumeisterin des islamischen Kulturvereins das Projekt Wienerstraße im Beisein des Vereinsobmanns dem Gemeinderat präsentiert.

Hier die Eckpunkte:

  • Die ehemalige Verkaufshalle soll als Gaststätte – nicht als Gebetshaus genutzt werden: mit 40 Parkplätzen und weiteren Abstellflächen sowie 11 Toiletten,
  • die Islamischen Vereinsmitglieder sollen „vor bzw. nach dem Essen beten können“, damit soll das bisherige „illegale Beten“ in einem ersten Schritt „legalisiert“ werden,
  • die Frage eines Gemeindevertreters ob die Gaststätte auch durch Wulkaprodersdorfer/Innen genutzt werden kann wurde zunächst verneint und dann durch den Vereinsobmann eher halbherzig bejaht.

Dieser Versuch eine bescheidmäßig untersagte Nutzung durch fadenscheinige Angaben gleichsam legalisieren zu wollen ist mit unserem Verständnis eines ehrlichen und offenen Miteinanders nicht vereinbar.

 

Anmerkungen und weitere Informationen:


IGGiÖ (Quelle: www.help.gv.at Leben in Österreich – Religionen Allgemein)
Nach dem Islamgesetz 2015 ist die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) eine Körperschaft öffentlichen Rechts und für die offizielle Vertretung und Verwaltung der religiösen Belange aller in Österreich lebenden Muslime zuständig. Damit ist sie erster Ansprechpartner für den Staat in diesen Angelegenheiten. Neben religiösen Aufgaben nehmen diese Körperschaften auch soziale, gesellschaftliche und kulturpolitische Aufgaben wahr.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich ist in neun Bundesländersprengel gegliedert und umfasst derzeit 27 Kultusgemeinden. Diese Kultusgemeinden vertreten unterschiedliche religiöse Lehren, ethnische Gruppen oder Herkunftsstaaten. Präsident der IGGiÖ ist seit 9.12.2018 Ümit Vural.

Kultusgemeinden (Quelle:   IGGÖ: Einrichtungen – Kultusgemeinden)
Kultusgemeinden sind Teile einer islamischen Religionsgesellschaft, die zugleich selbstständige Körperschaften öffentlichen Rechts sind. Sie kümmern sich um die religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder, errichten und erhalten die dafür erforderlichen Einrichtungen.
Kultusgemeinden können nur gegründet werden, wenn deren Bestand und wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit gesichert ist und die Religionsgesellschaft der Gründung zustimmt.

Österreichische Islamische Föderation (Quelle: Islamlandkarte (Institut für Islamisch-theologische Studien))
Die Österreichische Islamische Föderation (IF) ist
die größte Vereinigung islamischer Kultusgemeinden in Österreich. Sie ist ein Dachverband mit mehr als 50 Ortsvereinen. Die Islamische Föderation wird der Bewegung Millî Görüş zugerechnet. Die IF wurde 1988 gegründet, damals führten die zunehmenden Migrationsströme nach Europa zu den ersten Vereinsgründungen. Ziel waren zugleich Zusammenhalt innerhalb der Zuwanderergemeinschaften und Hilfe bei der Integration. Der älteste und größte Ortsverein ist die Islämische Föderation Wien (IFW) mit 10.800 Mitgliedern. Derzeitiger IF-Vorsitzender ist Mehmet Arslan. Nach Inkrafttreten des neuen Islamgesetzes im Jahr 2015 organisierte sich die Islamische Föderation in 5 Kultusgemeinden mit insgesamt 52 Moscheevereinen innerhalb der IGGÖ.

Islam Allgemein (Quelle: Politikberatung, Werner T.Bauer – Der Islam in Österreich)
Der unmittelbare Ansprechpartner der meisten Muslime in Österreich ist nicht die IGGiÖ, sondern ein zumeist nach ethnischen oder  herkunftsstaatlichen (Muttersprache) Kriterien strukturierter Verein, der einen Gebetsraum betreibt.  In Österreich existieren nach Schätzungen mehr als 200 islamische Gebetsräume und 409 islamische Vereine. Die meisten Gebetsstätten werden von Moscheevereinen errichtet und unterhalten. Diese gehören überwiegend großen Dachverbänden an und bieten ein ganzes Spektrum weiterer Angebote von der Kantine übers Lebensmittelgeschäft bis hin zum Friseur.

Milli Görüş, deutsch „Nationale Sicht“ (Quellen wie oben: Der Islam in Österreich und Institut für Islamisch-theologische Studien)
Milli Görüş ist eine länderübergreifende über die Türkei hinausgehende aktive islamische Bewegung mit vielen Organisationseinheiten.Der Gründer der Bewegung ist der 2011 verstorbene Necmettin Erbakan (96-97 Ministerpräsident Türkei). In vielen Staaten ist die Bewegung wegen antidemokratischer Tendenzen umstritten. 1973 veröffentlichte Erbakan ein Buch mit dem Titel „Milli Görüş“ in dem er die „gerechte Ordnung“ propagierte – ein umfassendes soziales, ökonomisches und politisches Regelungssystem auf islamischer Grundlage.  In der Türkei gingen aus dieser Bewegung zwei Parteien hervor, die 2001 von Erbakan gegründete islamisch-fundamentalistische SP Saadet Partei  (Glückseeligkeitspartei) und die spätere Regierungspartei AKP (Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung) unter Recep Tayyip Erdoğan, dem jetzigen Präsidenten der Türkei. 
Erbakan betrachtete seine Partei nicht als Teil des demokratischen Systems, sondern als Organisation, die das demokratische System überwinden und ersetzen soll.

islamische Vereine in Österreich

Islam in Österreich

Naherholung – Wegeplan im Hochwasserschutzgebiet

Der angeführte Wegeplan wurde am 28.März 2018 vom Gemeinderat beschlossen. Der Dammbereich bei den Rückhaltebecken ist begehbar, der andere Dammbereich hinter dem Hotterweg bleibt weiter nicht begehbar.

Wegeplan

Der Damm ist damit im Bereich der Wasserbecken von den Sandäckern  bis zum Absperrgitter am Damm bei der Wulka begehbar. Ab dem Gitter ist der Dammbereich nicht mehr begehbar.

Dieser Variante sind umfangreiche Diskussionen in der GR Sitzung vom 28.3.2018 und auch früheren GR Sitzungen vorangegangen. Diese können Sie im Menü Gemeinde Wulkaprodersdorf / Protokolle der Gemeinderatssitzungen (jeweils nach Beschlussfassung) nachlesen.

Am 8. Februar 2018 wurde ein mehrheitlicher Beschluss gefasst (ohne  Stimmen der UDW), dass eine Dammüberquerung durch eine Rampe entweder in der Verlängerung der ‚Bahnhofstraße‘ oder der ‚Kirchengasse‘ gebaut werden soll.

Die Priorität lag bei der Rampenvariante Bahnhofstraße, sofern alle Anrainer/innen dieser Variante zustimmen. Sollte keine 100%ige Zustimmung zustande kommen, würde die wasserrechtlich bewilligte Rampenvariante in der Kirchengasse, welche schon einmal errichtet war und wieder abgerissen wurde, wieder gebaut werden.

Nach der Sitzung stellte sich heraus, dass die Errichtung der Rampe ‚Bahnhofstraße‘ von der Gemeinde auf Privatgrund und auf Antauer Hotter geplant und beschlossen wurde!

Nach all diesen Vewirrungen und um ein Bild von der Situation zu gewinnen, hat die UDW eine Vor-Ort-Besichtigung vor der letzten GR Sitzung gemacht.

Für uns ergaben sich dabei folgende Fragen, die wir dem  Bürgermeister in der Sitzung stellten. Er beantwortete diese folgendermaßen:

1. Welche Rampenvariante wird nun wann gebaut? Wird mit den Anrainer/innen noch gesprochen oder ist schon gesprochen worden? Davon hängt auch die gesamte weitere Benutzung des Wegesystems bzw. die Regelungen dort ab.
Bgm Zarits: Nachdem die Zustimmung eines betroffenen Anrainers nicht vorliegt, kommt die Rampenvariante in der Kirchengasse.

2. Wird der Weg (Gemeindegrund) entlang des Dammes von der Bahnhofstraße bis zur Kirchengasse weiter abgesperrt bleiben? Grundsätzlich sind in Wulkaprodersdorf alle Wege von der Ortsbevölkerung begehbar – wird es hier eine Sonderregelung geben? Bgm Zarits: Der Weg soll in Zukunft frei begehbar sein.

3. Sollte das gesamte Gebiet zum ‚Sperrgebiet‘ erklärt werden, braucht es dann eine Sonderausweisung im Flächenwidmungsplan? Bgm Zarits: Es wird eine Abklärung mit der BH Eisenstadt erfolgen.

4. Am Damm steht auf einer Hinweistafel: ‚…. Eltern haften für ihre Kinder‘. Wem hier eine Gefahr entsteht und wofür die Eltern hier ganz besonders haften – das konnten wir nicht herausfinden. Auch dazu wird es eine Abklärung mit der BH geben.

Bodenmaterial für den Fußweg

Wir haben weiters um Abklärung ersucht, ob für den Fußweg im gesamten Rückhaltebecken falsches Material verwendet worden ist. Bei Nässe wird der Weg wie Lehm, sodass man versinkt und wenn er trocken ist, staubt es. Fachleute meinen, dass mit einer gröberen Körnung des Schotters das Problem gelöst werden könnte. Es stellt sich die Frage, handelt es sich um einen Planungsfehler oder um eine Fehlausführung der Firma? Bei einer Fehlausführung ist die Schadensumme sowie die Haftung zu klären. Der Bürgermeister hat zugesagt, alle offenen Fragen zu klären und prüfen zu lassen.

Die UDW steht für eine final abgestimmte Lösung und für eine Naherholungsgebiet, welches von allen Menschen im Dorf genutzt werden kann.

Es zeigt sich wieder einmal wie wichtig eine vorausschauende, umfassende Planung unter Einbindung der betroffenen Bevölkerung ist. Nur so können bei engen Finanzen wichtige Projekte effizient und zufriedenstellend umgesetzt werden.

Unser Dorf Weiterentwickeln (UDW)

EIN MASTERPLAN FÜR WULKAPRODERSDORF – unter dem Motto – GEMEINSAM ANS ZIEL:

Die Bildung der Arbeitsgruppe ‚Dorfentwicklung‘ für die Erstellung eines mittel- und langfristigen Masterplanes für Wulkaprodersdorf wird in den nächsten Wochen gestartet.

Foto: Helmut Schwarz

Gerade weil unsere Gemeinde wenig Geld hat und viele Vorhaben anstehen braucht es eine gute Gesamtplanung. Nur die Betrachtung aller Erfordernisse und ein genau abgestimmter Umsetzungsplan, ermöglicht es die finanziellen Ressourcen sparsam und effizient einzusetzen und das Maximum für unsere Bevölkerung zu erreichen.

Nach vielen Jahren gibt es nun endlich wieder die Chance Wulkaprodersdorf weiterzudenken und einen Dorfentwicklungsprozess zu starten bzw. weiter zu führen. Für ein wirtschaftliches Wachstum, die Schaffung von leistbaren Wohnungen für unsere Jungend und den Erhalt und Ausbau eines lebenswerten Wulkaprodersdorf. Endlich ist es gelungen diese langjährige UDW Forderung einer Arbeitsgruppe mit den anderen Parteien – über die Parteigrenzen hinweg – zu starten.

Es geht darum sinnvolle, nachhaltige Gesamtlösungen und Konzepte gemeinsam mit der Bevölkerung zu finden.

Denn die Gemeinde braucht einen Masterplan, der vorgibt, wie und wohin sich unsere Gemeinde entwickeln soll. Was in den nächsten Jahren und Jahrzehnten umgesetzt wird, welche Schwerpunkte rasch gesetzt werden müssen und welche Vorhaben eventuell noch Zeit haben.

Einen Plan der den bestehenden und auch den auf uns zukommenden Handlungsbedarf aufdeckt. Damit die Gemeindeverantwortlichen die erforderlichen Schritte rechtzeitig angehen, vorbereiten und planen können.

Einen Plan, der die Gemeinde als Ganzes betrachtet und hilft, die einzelnen Projekte, die ja nicht isoliert betrachtet werden können, aufeinander  abzustimmen und Synergien zu nutzen. Eine vorausschauende Planung erspart Zeit und Geld und bindet weniger Ressourcen in der Gemeinde.

Denn viele Entwicklungen zeichnen sich ab, für die rechtzeitig Vorsorge getroffen werden muss:

  • bei der Kinderbetreuung,
  • im Bildungsbereich,
  • beim sanierungsbedürftigen Gemeindeamt,
  • beim Verkehr – mit der Bahnschleife und der A3 Verlängerung,
  • bei der wirtschaftlichen Entwicklung,
  • bei der Siedlungspolitik und nicht zuletzt
  • im Sozialbereich mit Altenbetreuung, Jugend, und Vereinsförderung.

Baulandmobilisierung

Schaffung von Bauplätzen im Bereich der Mühlgasse und Erweiterung von Betriebsgebieten

In der Gemeinderatssitzung vom 28. März 2018 wurde ein einstimmiger Grundsatzbeschluss über die Festlegung von Widmungskriterien gefasst:

Mindestens 50 % der Gesamtnettofläche (effektive Baufläche) eines neu zu erschließenden bzw. zu widmenden Baugebietes sind um € 55,30/m² der Gemeinde oder direkt an Dritte mit einem Bauzwang (Baubeginn innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss) zu verkaufen.

In der Mühlgasse sollen 29 Bauplätze auf einer Gesamtfläche von 27.000 m2 Fläche aufgeschlossen werden. Der Grundstückspreis wird in etwa 85,- Euro /m2 betragen.
In diesem Bereich gibt es folgende Widmungen:
• Bauland- Gemischtes Baugebiet – dafür ist nur eine Baugenehmigung der Baubehörde erforderlich.
• Aufschließungsgebiet – gemischtes Baugebiet – dieses ist durch eine Gemeindeverordnung zu beschließen
• Aussiedlerhof (landwirtsch. Betrieb, Stall und Wohnung): Durch diese Widmung erhält der Landwirt die Möglichkeit seinen Betrieb vor wirtschaftlichen Einschränkungen zu schützen. Daher sollte zwischen Baugebiet und Aussiedlerhof eine Pufferzone geschaffen werden, um den Aussiedlerhof vor allfälligen Geruch- und Lärmbeschwerden zu schützen.

Die UDW möchte keinesfalls dass eine Interessenskollision zwischen Aussiedlerhof und Bauwerbern entsteht. In der GR-Sitzung wurde dies ausgeschlossen und mitgeteilt, dass eine grundbücherliche Eintragung ‚Landwirtschaftlicher Betrieb‘ erfolgen soll.

UDW-Antrag ‚Baulandmobilisierung‘
Unter denselben Voraussetzungen wie in der Mühlgasse hätte schon längst auch das Gebiet zwischen der Ob. Gartengasse (Friedhof bis zur Birkengasse) bis zum Bahnbegleitweg aufgeschlossen werden können. Im Feber 2017 hat die UDW bereits den Antrag gestellt, dass mit den Grundstückseigentümern Interessensgespräche geführt werden sollen. Dieser Antrag wurde von Bürgermeister Fritz Zarits bis heute nicht unterstützt und auf die Tagesordnung genommen, weil er der Meinung ist, dass für dieses Gebiet eine Lärmbelastung vorliegt. Daher wurden bisher auch keine Optionsgespräche geführt.