Entsorgungsbetrieb Firma Hackl

Bei dem Großbrand der Firma Hackl im Vorjahr wurde die Sortieranlage für gemischte Abfälle zerstört. Als Brandursache wurde von der Firma Hackl Brandstiftung vermutet. Dies konnte von der Behörde nicht nachgewiesen werden. Drei Hauptursachen wurden untersucht: Fahrlässigkeit, Selbstentzündung und Brandstiftung.

Drei Monate nach dem Brand wurden die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Eine genaue Aufklärung der Ursache wird es daher voraussichtlich nicht mehr geben (ORF news 24.1.2018).

Firmenchef Oswald Hackl teilte in dem damaligen ORF Interview auch mit, dass in den nächsten Monaten nur ein eingeschräkter Weiterbetrieb – der Schaden betrug 6,5 Mio. Euro –  möglich sein wird. Dies war neben der Leistung der Versicherung auch dem Land zu verdanken, dass die Haftung für einen Überbrückungskredit übernommen hat.

Nunmehr investiert die Firma Hackl 12. Mio. Euro in eine neue Anlage (ORF news 4.7.2018).

Bei der letzten GR-Sitzung stellte Juniorchef Ing. Mag. Oswald Hackl dem Gemeinderat seine neuen Investitionspläne von 2018 bis 2019 vor:

  • 12 Mio. Euro Investition
  • Ersatz für die alte abgebrannte Anlage für gemisch te Abfälle
  • Ersatz für die überaltete bestehende Sortieranlage für Leichtverpackungen
  • Bessere Sortiertiefe: Gewinnung von mehr Wert stoffen aus dem Müll
  • Verlegung des Shredders von außen nach innen (Lärmschutzmaßnahme)
  • Brandschutzmaßnahmen (Bildkameras, …)
  • Verbesserte schalltechnische Kennwerte
  • Verringerung der Luftschadstoffemissione

 

Unverändert bleiben:

  • die Gebäudehülle
  • die Aufbereitung von Abfallarten laut bestehendem Genehmigungsbescheid
  • die Betriebszeiten
  • die Materialmenge
  • die Transportfrequenzen
  • der Einsatz von Staplern und Greifbaggern
 

Gutachten über die Geruchsbelastung mit unterschiedlichen Ergebnissen:

Die Bezirksverwaltungsbehörde hat in keinem Genehmigungsverfahren über die Betriebserweiterung der Fa. Hackl eine Geruchsemissionsberechnung oder -prognose erstellen lassen. Erst durch die Beschwerden der Anrainer/innen wurde die Behörde tätig. Aufgrund massiver Anrainerbeschwerden leitete die BH EU ein Verfahren nach § 79 Abs. 1 GewO 1994 zur Überprüfung der bestehenden Anlage bezüglich Geruchsemissionen ein.

1. Gutachten: Fa. NUA – niedrige Grenzwerte: Die BH EU beauftragte die Firma NUA Umweltanalythik GmbH mit der Erstellung eines Gutachtens. Dieses wurde am 02.12.2015 erstellt. Die Geruchsemissionsberechnung und Immissionsprognose ergab eine Geruchsbelastung von 4,5 % Geruchsjahresstunden am Standort eines betroffenen Anrainers. Damit wäre die Geruchsbelastung unter dem gesetzlich erlaubten Grenzwert (10% Geruchsjahresstunden). Allerdings ist die Fa. NUA auch selbst Kundin der Fa. Hackl, weshalb ihr von den Anrainer/innen Befangenheit unterstellt wird.

2. Gutachten: Sachverständiger DI Dr. Johann Wimmer – überhöhte Grenzwerte: Im Zuge eines weiteren Verfahrens der Fa. Hackl wurde der Sachverständige DI Dr. Johann Wimmer von einem Anrainer beigezogen. Dieser stellte fest, dass die Eingabedaten durch die Fa. NUA falsch sind und berechnete die Immissionen neu. Diese Berechnung vom 02.05.2017 ergab eine Geruchsimmission von rund 18% Jahresgeruchsstunden. Damit ist dieser Wert doppelt so hoch als gesetzlich zulässig.

Dieses Ergebnis erfordert einen Handlungsbedarf von Seiten der Behörde.

Wir hoffen, dass es durch die Maßnahmen, die die Fa. Hackl nun angekündigt hat, auch tatsächlich zu einer Verringerung von Emissionen, vor allem der Geruchsemissionen, kommen wird.

Aufsichtsbeschwerde der UDW

Wie würden Sie beim Ankauf eines Autos oder beim Bau eines Hauses vorgehen? Wie viele Anbote würden Sie einholen? Wieviel Zeit würden Sie sich für die Planung nehmen? Sie möchten einen Weg errichten – Vergewissern sie sich vorher ob dieser auf ihrem Grund liegt oder riskieren Sie einen Rechtsstreit mit den Nachbarn?

Die Gemeindeverantwortlichen haben ähnliche Probleme. Die Auswirkungen ihrer Entscheidungen sind jedoch weitreichender. Im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde werden Vorhaben durch Beschlüsse des Gemeinderates umgesetzt.  Denn der Gemeinderat ist das oberste Organ der Gemeinde. Damit solche Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst werden können sind meist viele Vorarbeiten erforderlich:

  • Anbote einholen,
  • Verträge prüfen,
  • Planungen erstellen…

Diese Vorarbeiten werden im Auftrag des Bürgermeisters durch das Gemeindeamt durchgeführt. Bei den knappen Ressourcen die Wulkaprodersdorf zur Verfügung stehen ist dies eine nicht zu unterschätzende und wertvolle Aufgabe.

Fehlende oder unzureichende Unterlagen, kurzfristige Informationsvorlage (Unterlageneinsicht erst am Beschlusstag) haben in letzter Zeit jedoch dazu geführt, dass die UDW Beschlüssen nicht zustimmen konnte. Die Ablehnung eines Beschlusses sollte für jeden Gemeinderat dann angezeigt sein, wenn wichtige Entscheidungsunterlagen fehlen, die Vorbereitungszeit für die Gemeinderäte so kurz ist, dass eine ausreichende Prüfung nicht möglich ist, oder die Rechtssicherheit der Vorhaben nicht eingeschätzt werden kann.

Eine der Aufgaben des Bürgermeisters ist laut Gemeindeordnung die ordnungsgemäße Abwicklung der Gemeinderatssitzungen („Geschäftsführung“):

In seiner Hand liegt es, was er auf die Tagesordnung bringt, wann er zur Sitzung einlädt und welche Informationen für die Beschlüsse zusammengestellt werden. Im Gemeinderat werden Beschlüsse mehrheitlich gefasst. Es ist wichtig, dass alle Gemeinderäte über die Abstimmungspunkte ausreichend informiert werden und auch genügend Zeit zur Vorbereitung und Prüfung haben.

Unzureichende Vorbereitung als Basis für einen Gemeinderatsbeschluss führten Anfang des Jahres dazu, dass die UDW eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht hat. Auslöser waren die unklaren Besitzverhältnisse beim Damm am Hotterweg.

Jedermann (also nicht nur Gemeinderäte) könnte eine „Aufsichtsbeschwerde“ über die Amtsführung von Gemeindeorganen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einbringen. Die Aufsichtsbehörde hat in dem angeführten Fall festgestellt, dass der Beschluss rechtmäßig zustande gekommen ist. Gleichzeitig wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass es Aufgabe der Gemeinderäte ist die Grundlagen die zu einem Gemeinderatsbeschluss führen ausreichend zu prüfen. Dies bedeutet, dass die Aufsichtsbehörde in der Sache selbst keine Prüfung vorgenommen hat.

Trotz der Meinungsunterschiede in diesem Fall ist die UDW immer um ein gutes Gesprächsklima im Gemeinderat bemüht. Angelegenheiten (Beispiel Kindergarten) sind oft dringlich und mit nachhaltigen, langjährigen Auswirkungen verbunden.

Damit wichtige Beschlüsse nicht unnötig verzögert werden und unzureichende Planung und fehlende Umsicht zu Schaden für die Gemeinde führen, drängt die UDW seit Jahren auf eine vorausschauende Vorbereitung und Planung. Dies ist auch einer der Gründe weshalb sich die UDW so nachhaltig für einen Ortsentwicklungsprozess einsetzt.

„Wulkaprodersdorf blüht auf“

Eine Initiative des Umweltausschusses und unserer UDW Umweltgemeinderätin

Nur gemeinsam kann es uns gelingen, unser Dorf schön zu gestalten, damit wir uns alle darin wohlfühlen. Fühl auch Du Dich angesprochen und mach mit!

Es geht um gemeinsame Pflanz- und Pflegeaktionen und um die Übernahme von Grünraumpatenschaften.

Am 20. April fand dazu die Start Veranstaltung statt.

Eine Gruppe engagierter Wulkaprodesdorferinnen und Wulkaprodersdorfer, der die Verschönerung des Ortsbildes ein großes Anliegen ist, beschloß die Ärmel hochzukrempeln und zur Tat zu schreiten.

Die Gruppe hat inzwischen Zuwachs bekommen.

Vereinbart wurde, dass in einer gemeinsamen Aktion die 22 Blumentröge, die in der Gemeinde stehen  bepflanzt werden. Auf den 4 Wulka- bzw. Hirmerbachbrücken werden blühende Blumenkästen angebracht. Dies soll ein erstes sichtbares Zeichen der Verschönerung sein.

Grünraumpatenschaften:
Für eine Blüh- oder Grünfläche die Patenschaft zu übernehmen, heißt sie zu pflegen, sie zu verschönern oder sie neu zu gestalten.

 

Wer dabei sein möchte:
Kontakt Grete Krojer, Obfrau des Umweltausschusses (0664/2811715)

Baulandmobilisierung

Schaffung von Bauplätzen im Bereich der Mühlgasse und Erweiterung von Betriebsgebieten

In der Gemeinderatssitzung vom 28. März 2018 wurde ein einstimmiger Grundsatzbeschluss über die Festlegung von Widmungskriterien gefasst:

Mindestens 50 % der Gesamtnettofläche (effektive Baufläche) eines neu zu erschließenden bzw. zu widmenden Baugebietes sind um € 55,30/m² der Gemeinde oder direkt an Dritte mit einem Bauzwang (Baubeginn innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss) zu verkaufen.

In der Mühlgasse sollen 29 Bauplätze auf einer Gesamtfläche von 27.000 m2 Fläche aufgeschlossen werden. Der Grundstückspreis wird in etwa 85,- Euro /m2 betragen.
In diesem Bereich gibt es folgende Widmungen:
• Bauland- Gemischtes Baugebiet – dafür ist nur eine Baugenehmigung der Baubehörde erforderlich.
• Aufschließungsgebiet – gemischtes Baugebiet – dieses ist durch eine Gemeindeverordnung zu beschließen
• Aussiedlerhof (landwirtsch. Betrieb, Stall und Wohnung): Durch diese Widmung erhält der Landwirt die Möglichkeit seinen Betrieb vor wirtschaftlichen Einschränkungen zu schützen. Daher sollte zwischen Baugebiet und Aussiedlerhof eine Pufferzone geschaffen werden, um den Aussiedlerhof vor allfälligen Geruch- und Lärmbeschwerden zu schützen.

Die UDW möchte keinesfalls dass eine Interessenskollision zwischen Aussiedlerhof und Bauwerbern entsteht. In der GR-Sitzung wurde dies ausgeschlossen und mitgeteilt, dass eine grundbücherliche Eintragung ‚Landwirtschaftlicher Betrieb‘ erfolgen soll.

UDW-Antrag ‚Baulandmobilisierung‘
Unter denselben Voraussetzungen wie in der Mühlgasse hätte schon längst auch das Gebiet zwischen der Ob. Gartengasse (Friedhof bis zur Birkengasse) bis zum Bahnbegleitweg aufgeschlossen werden können. Im Feber 2017 hat die UDW bereits den Antrag gestellt, dass mit den Grundstückseigentümern Interessensgespräche geführt werden sollen. Dieser Antrag wurde von Bürgermeister Fritz Zarits bis heute nicht unterstützt und auf die Tagesordnung genommen, weil er der Meinung ist, dass für dieses Gebiet eine Lärmbelastung vorliegt. Daher wurden bisher auch keine Optionsgespräche geführt.

Themen der Gemeinderatssitzung vom 1.3.2018

Am Do. 1.3.2018 um 20.00  findet im Gemeindeamt Wulkaproderdorf die nächste Gemeinderatssitzung statt.

Tagesordnung:

  • Protokollgenehmigung,
  • Kindergarten Um- und Zubau Vergabe der detaillierten Planungsarbeiten,
  • Geplanter Umbau sowie Sanierung der Franziskusheimes – Gewährung eines Finanzierungsbeitrages durch die Gemeinde – Grundsatzbeschlussfassung,
  • Berichte der Ausschüsse,
  • Allfälliges.

nähere Infos auf unserer Seite: Gemeinde Wulkaprodersdorf / Protokolle der GR Sitzungen