Der Gemeinderat

Auch wenn der Bürgermeister offiziell an der Spitze der Gemeinde steht, die wichtigen Entscheidungen trifft der Gemeinderat. Alle Vorhaben, vor allem größere, müssen vom Gemeinderat beschlossen werden. Die Anzahl der Gemeinderät/innen (zu vergebende Mandate) ist abhängig von der Bevölkerungszahl. In Wulkaprodersdorf sind 21 Gemeinderatssitze zu vergeben (GO §15).

Die wahlwerbenden Parteien erstellen eine Kandidat/innenliste. Die Anzahl der auf die Parteien entfallenen Gemeinderät/innen richtet sich nach den erhaltenen Stimmen. Je mehr Stimmen, desto mehr Gemeinderät/innen erhält eine wahlwerbende Gruppe.

Die Mandatsverteilung der Periode 2022-2027 in Wulkaprodersdorf:

Zusätzlich zu den Gemeinderatsmitgliedern wird für jede Partei ein Ersatzmitglied ernannt. Dies sind die auf der Kandidtenliste nächstgereihten Personen. Die Ersatzmitglieder vertreten die Gemeinderatsmitglieder im Verhinderungsfall.

Die Aufgaben des Gemeinderates sind in erster Linie Beschlüsse im eigenen Kompetenzbereich (GO §23). Das betrifft vor allem den Kindergarten, die Kinderkrippe, die Schule, die Feuerwehr aber auch die Wasserversorgung, das Kanalsystem, den Hochwasserschutz und die Gemeindestraßen, um nur die wichtigsten zu nennen. Auch die gemeindeeigenen Gebäude müssen natürlich erhalten und sichergestellt werden.

Der Gemeinderat wählt in seiner ersten Sitzung der neuen Periode entsprechend der Mandatsverteilung den Gemeindevorstand. Der Gemeindevorstand ist quasi die „Regierung“ einer Gemeinde und übernimmt üblicherweise die Vorberatung von Themen, die in den Tätigkeitsbereich des Gemeinderats fallen (GO §24). Die Anzahl der Vorstandsmitglieder ist in der Gemeindordnung festgelegt und beträgt in Wulkaprodersdorf 7 Mitglieder. Der Bürgermeister und Vizebürgermeister gehören automatisch dem Gemeindevorstand an. Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Vorstand.

Scheidet ein Gemeinderat oder eine Gemeinderätin aus, so rückt der nächste aus der jeweiligen  Kandidat/innenliste in den Gemeinderat nach. D.h. in den Gemeinderat können nur Personen kommen, die bei der letzten Wahl auf der Kandidat/innenliste gestanden sind.

Dem Gemeinderat stehen Fachausschüsse zur Seite. Sie werden aus GR-Mitgliedern gemäß der politischen Stärke besetzt. Wieviele Ausschüsse, zu welchen Aufgaben und in welcher Größe eingerichtet werden, legt der Gemeinderat fest. Zwingend ist in der Gemeindeordnung die Einrichtung eines Prüfungsauschusses vorgesehen.

Ausschüsse können auch als sogenannte „offene Ausschüsse“ geführt werden, indem z.B. Expert/innen oder interessierte Leute beigezogen werden. Diese können sich fachlich einbringen, dürfen bei den Abstimmungen aber nicht mitstimmen.

Suchen Sie nähere Informationen zur obigen Übersicht? Diese finden Sie in der  Burgenländischen Gemeindeordnung (GO), (Quelle: BKA/RIS Landesrecht).

 

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