A3: Ungarn baut Anschluss bis Grenze

Bereits Juli 2018 haben wir von der Verlängerung der Autobahn M85 in Ungarn berichtet (M85 – das Anbindungsstück zur A3). Die M85 ist die logische Verbindungsstrecke aus Ungarn zur A3 auf einer der großen Europäischen Transitrouten. Nun wird in Ungarn der Abschnitt (Györ – Sopron) durch die STRABAG gebaut und die Planung der Verlängerung bis zur Grenze nach Klingenbach nimmt konkrete Formen an wie der ORF am 8.2.2019 berichtet.

Das Verbindungsstück der A3 auf österreichischer Seite zwischen Wulkaprodersdorf und Klingenbach fehlt derzeit noch. Verhandlungen zwischen der ASFINAG und den ungarischen Autobahnbetreibern NIF haben bereits stattgefunden und weitere Verhandlungen sind in Aussicht gestellt. Der ungarische Wunsch auf eine Verbindung zwischen A3 und M85 ist unüberhörbar.

Die Anrainergemeinden der A3 (Großhöflein, Klingenbach, Müllendorf, Siegendorf, Wulkaprodersdorf und Zagersdorf) versuchen seit Jahren die  Verlängerung der A3  zu verhindern. Bereits jetzt sind die A3 Anrainer bis an die Erträglichkeitsgrenzen durch Lärm- und Feinstaub belastet. Mit der Verlängerung wird eine Steigerung des Verkehrs und zusätzliche Belastungen befürchtet.

Bisher konnten die Anrainer in der Ablehnung der A3 Verlängerung auf die Unterstützung der Landespolitik zählen.  Wer sich die aktuellsten Wortmeldungen der Landesverantwortlichen genau anhört bemerkt jedoch eine Änderung in der Wortwahl bei der Unterstützung der Anrainergemeinden:

Anfang 2018 war zu hören: „Keine A3 Verlängerung ohne Zustimmung der Gemeinden„. Die Verlängerung wurde vom Einvernehmen mit der Bevölkerung über eine Zustimmung bei einer Bürgerbefragung oder von Gemeinderatsbeschlüssenabhängig gemacht.

Anfang 2019 wird von der Notwendigkeit der „Erfüllung von Lärmschutzmaßnahmen entsprechend  den „Wünschen der Gemeinde und im Sinne der Bevölkerung gesprochen. Also weg von der kategorischen Forderung einer Zustimmung der Anrainergemeinden hin zur erforderlichen Erfüllung von Lärmschutzwünschen der Anrainer durch die ASFINAG.

 

Doch machen Sie sich selbst ein Bild:

Februar 2018
LR Doszkozil in einer Aussendung der SPÖ anlässlich einer Pressekonferenz (Zagersdorf 22.2.2018):  „Eine Verlängerung der A3 kommt nur dann in Frage, wenn alle Forderungen der Gemeinden erfüllt werden. Sollte das nicht der Fall sein, kommt der Ausbau nicht“. Stellvertretend für die betroffenen Gemeinden bedankte sich der Siegendorfer Bürgermeister Rainer Porics bei Doskozil und Eisenkopf für die kompromisslose Unterstützung. „Wir stehen unseren Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern im Wort und freuen uns, dass es ohne Zustimmung der Gemeinden keine Verlängerung der A3 geben wird!“, so Porics. 

Mai 2018
Anlässlich der Fragestunde der Landtagssitzung am 29. Mai 2018 zitiert Hans Gsellmann auf meinbezirk.at Straßenbaulandesrat Hans Peter Doskozil (SPÖ)  „Wenn die ASFINAG bei Verlängerungsplänen nicht auf die Wünsche der Gemeinden eingeht, dies nicht im Einvernehmen geschieht, dann wird es die A3-Verlängerung nicht geben.“ Ob dies in den Gemeinden mittels Gemeinderatsbeschluss oder samt vorhergehender Bürgerbefragung erfolgt, will Doskozil den Anrainergemeinden überlassen. „Diese müssen sich final entscheiden – dafür oder dagegen. Sobald sich eine Gemeinde dagegen entscheidet, wird es nicht möglich sein, dieses Gesamtprojekt zu realisieren“, stellt Doskozil klar.

Februar 2019
LR Doszkozil in einem Interview mit dem ORF Burgenland Man habe landesseits vereinbart, dass es die A3-Verlängerung nicht geben werde, wenn die Lärmschutzmaßnahmen in diesem Bereich „nicht auch den Wünschen der Gemeinde und im Sinne der Bevölkerung ausfallen“ – auch wenn in Ungarn bis zur Grenze gebaut werde. Es liege nun an der ASFINAG diese Lärmschutzmaßnahmen zu planen bzw. zu realisieren, so Doskozil im Interview mit dem ORF Burgenland. Die frühere Aussage des Landesrats:  „Ob eine Transitstrecke durch das Burgenland gebaut wird, sollte im Burgenland und nicht in Ungarn entschieden werden“, scheint immer mehr an Ernst zu verlieren.

Teststrecke Tempo 140 im Burgenland

Die UDW ist dagegen!!

Infrastrukturminister Hofer möchte mit Unterstützung der Landes-FPÖ und dem ARBÖ im Burgenland das Teilstück Wulkaprodersdorf – Mattersburg auf der S31 als auch den Abschnitt Münchendorf – Müllendorf auf der Südostautobahn (A3) zu Teststrecken für Tempo 140 machen!!  Dies war in verschiedenen Pressemitteilungen der letzten Tage zu erfahren: kurier.at 2.2.2019 Teststrecke im Burgenland, bvz.at 7.2.2019 Tempo 140 (am Ende des BVZ Artikels ist eine Umfrage angeführt, bitte ABSTIMMEN!).

Dieses Vorhaben ist eine weitere zusätzliche Belastung von Lärm und Feinstaub für die Bevölkerung von Wulkaprodersdorf und für die gesamte Region.

Bürgerinitiativen in Wulkaprodersdorf sowie Bürgerinitiativen aus dem Bezirk  kämpfen seit Jahren gegen den zunehmenden Verkehr in der Region und dem damit verbundenen hohen Lärmpegel. Die Lärmbelastung mit 61,4 dB bei Tag und 53 dB bei Nacht wird durch ein Lärm-Gutachten der Gemeinde Wulkaprodersdorf bewiesen und liegt deutlich über den erlaubten Grenzwerten (der standard 15.2.2019, Lernens-ein-bisschen-Physik-Herr-Minister).

Wulkaprodersdorf hat derzeit schon eine der höchsten Feinstaubbelastungen des Burgenlandes.

Es ist bewiesen, dass der Ausstoß von Luftschadstoffen und Treibhausgasen Großteils durch den Straßenverkehr verursacht wird, was vor allem von der Geschwindigkeit abhängt.

Die Tallage an der Wulka führt zu einer besonderen Inversionswetterlage und damit zu einer Ansammlung von Schadstoffen.

Der Feinstaub und die Abgase bleiben in Wulkaprodersdorf und in den angrenzenden Gemeindegebieten wie in einem See liegen!

Das bedeutet, dass die hier produzierten Luftschadstoffe bei bestimmten Windströmungen nicht oder nur sehr schwer abtransportiert werden und damit zu der erhöhten Feinstaubproblematik führen. Jeglicher Schadstoffzuwachs verschlimmert die Situation.

Geringere Geschwindigkeiten führen grundsätzlich zu einer Reduktion der Abgasemissionen und des Staubs aus Abrieb und Aufwirbelung.

Auf der B50, entlang von den Wohngebieten in Wulkaprodersdorf, fordert die UDW seit 1 1/2 Jahren eine Temporeduzierung zur Verringerung der Lärmbelastung und für mehr Sicherheit. Bis heute gibt es darüber noch keine Entscheidung der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. des Landes.

Ein noch höheres Tempo auf der vorbeiführenden S31 verstärkt die Umweltbelastung für Wulkaprodersdorf (Schadstoffe, Lärm. Staub … ) und verschlechtert unsere Lebensqualität, http://www.udw.info/themen/verkehr/

Die UDW spricht sich daher entschieden dagegen aus und appelliert an die Entscheidungsträger im Land dieses Vorhaben zu verhindern.

Presseaussendung der UDW vom 11.2.2019

 

Weitere Hintergrundinformationen zu den Auswirkungen von Geschwindigkeit im Straßenverkehr finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamts:
http://www.umweltbundesamt.at/…/…/fahrzeugtechnik/pkw/tempo/
Der Ausstoß von Luftschadstoffen und Treibhausgasen des Straßenverkehrs hängt von vielen Faktoren ab. Wesentlichen Einfluss haben neben Art des Antriebs, Fahrzeuggröße und -alter vor allem die Geschwindigkeit und die Fahrdynamik.

Temporeduktionen wirken sich besonders positiv aus, wenn der Verkehr dadurch fließender verläuft. Durch weniger Beschleunigungs- und Bremsmanöver werden sowohl Verbrauch und Emissionen als auch Abrieb und Aufwirbelung vermindert.

 

 

Lärm und Lärmschutz im Burgenland

Der Kurier titelte am 26.11.2018 (kurier-online):

Umgebungslärm im Burgenland – betroffene Orte fehlen!

Nachdem die Anhörungs- und Beteiligungsphase abgeschlossen ist, hat die burgenländische Landesregierung Ende Oktober den Aktionsplan  zum Lärmschutz  beschlossen: „Umgebungslärm-Aktionsplan 2018 – Straßen außer A&S“.

Wir haben über diesen Aktionsplan schon mehrmals berichtet und die Hintergrundfakten aufgezeigt. Es hat sich etwas bewegt, die Situation für die Betroffenen ist aber weiterhin unzufriedenstellend.

Die Fakten kurz zusammengefasst:

* Die EU verpflichtet ihre Mitgliedstaaten alle fünf Jahre die BürgerInnen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind, zu ermitteln. Gleichzeitig sollen die geplanten Maßnahmen zur Lärmreduzierung dargelegt werden.

* Die Erfassung der Betroffenen erfolgt dabei streng nach Zuständigkeiten und nur bei Überschreitung festgelegter Mindestverkehrsaufkommen. Auf Landesstraßen sind dies 8.800 Fahrzeuge täglich bzw. etwa 3 Mio. jährlich.

* Es sollen die „großen“ Lärmverursacher ermittelt und die Betroffenen erfasst werden. Und dies ist die Grundlage für weitere Planungen und Investitionen bei der Reduzierung von Lärmbelastung –
Zitat: „Ziel des Aktionsplanes ist, schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm auf die menschliche Gesundheit sowie unzumutbaren Belästigungen durch Umgebungslärm vorzubeugen oder entgegenzuwirken. Gebiete, die auf Grund ihrer Ausweisung bzw. Nutzung einen besonderen Schutzanspruch hinsichtlichLärm aufweisen, sind zu erhalten und vor einer weiteren Lärmbelastung zu schützen.“

* Die Auflistung der Betroffenen und die erforderlichen Maßnahmen werden in verschiedenen Aktionsplänen behandelt. Getrennt nach Lärmverursacher und Zuständigkeit:
für Landesstraßen und Gemeindestraßen – die Länder,
für Autobahnen oder Schnellstraßen (A&S) – der Bund – BMVIT (Asfinag),
weitere Aktionspläne gibt es für: Eisenbahn, Straßenbahnen, Flughäfen, Industrieanlagen.

* Bei diesen Ermittlungen sind die Gemeinden und BürgerInnen zu beteiligen.

 

Aktionsplan 2018 – Seite 16

Im Juli führten diese Umstände zu einer großen Bürgerbeteiligung bei den Stellungnahmen zum Aktionsplan (UDW Juli 2018). Denn durch die Unzuständigkeit des Landes fehlen viele durch Verkehrslärm belastete Gemeinden in der Auflistung des Landes oder sind nur ungenügend berücksichtigt.

Beispiel: im Aktionsplan auf Seite 16 werden in Wulkaprodersdorf zwei betroffene Personen angeführt und die Gemeinden Großhöflein und Müllendorf fehlen gänzlich.

Das Land hat nunmehr die eingebrachten Stellungnahmen in den Bericht aufgenommen und einer Würdigung unterzogen (Aktionsplan Wulkaprodersdorf Seite 19).

Doch für das Land bleibt der Lärmschutz „Querschnittsmaterie“ und „spezielle Maßnahmen“ fehlen (kurier-online 26.11.2018). Zitat: Auch Bürger aus Wulkaprodersdorf, Parndorf und Oberloisdorf gaben Kommentare ab. „Diese Eingaben wurden entweder bearbeitet oder an die zuständigen Stellen weitergeleitet“, sagt Referatsleiter Helmut Hedl, der vom Lärm als „Querschnittsmaterie“ spricht: „Das Thema Lärm beschäftigt viele Abteilungen, jede macht in ihrem Wirkungsbereich, was möglich ist. Es gibt aber weder klare Zuständigkeiten noch ein Budget, vielmehr geht es um Koordination und das Setzen von Schwerpunkten.“

Ein Beispiel für das Problem:
Wohnen Sie in Wulkaprodersdorf auf der Wienerstraße, werden Sie im Aktionsplan der Landes nicht als Betroffene/r angeführt. Denn die ungarischen Durchzugspendler werden dem A3 Zubringer zugerechnet. Sind Sie dann durch den A3 Zubringer belastet , fällt dies wahrscheinlich nicht ins Gewicht, da dieser knapp unter dem Mindestverkehrsaufkommen für Autobahnen liegt – zuständig Bund/Asfinag. Hören Sie dann auch noch die Bahn – zuständig Bund/ÖBB, wird man ihnen erklären, dass Schalldruckpegel nicht einfach arithmetisch zusammengezählt werden können und zwei gleiche Lärmquellen nicht doppelt so laut sind wie eine. Lesen Sie hiezu auch die Informationen des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus auf:  lärminfo.at

Eine „kumulative Sichtweise“ unterschiedlicher Lärmquellen (aus unterschiedlichen Zuständigkeiten) wird daher von vielen Betroffenen gefordert.
Darüber hinaus wäre eine übergreifende und transparente Vorgangsweise mit umfassender Entscheidungsbefugnis höchst an der Zeit:

  • Als Betroffener werden Sie mit ihrem Problem ohne Aussicht auf Lösung – so scheint es – zwischen mehreren Stellen hin und her gereicht.
  • Auf der einen Seite die Unzuständigkeit der lokalen Behörden und auf der anderen Seite der ökonomisch agierende Verkehrsbetrieb mit der Sorge um  wirtschaftliche Kennzahlen.

 

 

Lärmaktionsplan 2018 – Thema im Landtag, LHSTV Tschürtz in Erklärungsnot

In der letzten Landtagssitzung vom 5.7.2018 war der Lärmschutz-Aktionsplan 2018 und die Maßnahmen des zuständigen Landeshauptmannstellvertreters Inhalt einer Anfrage von Magª. Petrik ( Grüne).

Titelseite Aktionsplan

Dabei warf Magª. Petrik LHSTV Tschürtz mangelnde Information der betroffenen Anrainer über die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung beim Thema Lärmschutzmaßnahmen und fehlende Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Bevölkerung (Müllendorf, Großhöflein und Wulkaprodersdorf) zu diesem Thema vor (Anfragetext und Antwortmitschrift). Beitrag im ORF: http://burgenland.orf.at/news/stories/2921778/

Die Anfragebeantwortung finden Sie als Video auf der Seite des Landtages (ab Minute 14.30) : http://www.bgld-landtag.at/landtagssitzungen/tagesordnungen/xxi-to/xxi-to40/to4001.html

Unterstützt wurde Magª. Petrik (Grüne) von LtAbg Mag. Wolf (ÖVP). Dieser brachte LHSTV Tschürtz mit einer Zusatzfrage zu dessen Meinung bezüglich Lärmschutzmaßnahmen und Einbindung der Bevölkerung bei der A3 Erweiterung bzw. geplanter Sonderinfrastrukturmaßnahmen in Erklärungsnot.  LHSTV Tschürtz: „Selbstverständlich muss man die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen. Wenn alles so einfach wäre und man so rasch wie möglich einfach eine große Lärmschutzwand bauen könnte, wäre es natürlich von Vorteil. Aber man muss alles berücksichtigen. Ich sage mal, wenn 5 Anrainer eine Beschwerde einlegen und dann 10 nicht und 3 wohnen neben einer Autobahn, 2 wohnen neben einer Landesstraße… Das ist ein sehr komplexes Thema. Alle möglichen Argumente sind selbstverständlich zu berücksichtigen. Aber in der Komplexialität ist das sehr schwierig.“

Wiederholt betonte LHSTV Tschürtz die Unzuständigkeit des Landes bei Lärmschutzmaßnahmen für die A3 bzw. Sonder-Infrastrukturmaßnahmen infolge von EU-Richtlinien. Dafür seien ASFINAG bzw. Bund zuständig. In die Zuständigkeit des Landes fallen nach dieser EU-Richtlinie eben nur Landesstraßen (bzw. Gemeindestraßen).  Gleichzeitig hob er die Investitionen des Landes beim Lärmschutz auf Landesstraßen in den letzten Jahren in der Höhe von 500.000 Euro hervor.

 

 

Stellungnahmen zum Umgebungslärm-Aktionsplan 2018

Nur zwei Personen sind in Wulkaprodersdorf durch Verkehrslärm von Landes- und Gemeindestraßen betroffen?!

So steht es im Entwurf des Umgebungslärm-Aktionsplan 2018 des Landes gegen Umgebungslärm! Lesen Sie mehr in unserem Beitrag vom 31.5.2018. Zu diesem Aktionsplan können bis 17. Juli 2018 Stellungnahmen eingebracht werden!

Titelseite AktionsplanDer Entwurf dieses Aktionsplanes wurde im Landesamtsblatt vom 25.5.2018 zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahme aufgelegt. Sie können die vollständigen Unterlagen und die dazugehörigen Lärmkarten im Internet unter www.laerminfo.at abrufen.

Auszug aus dem Amtsblatt: „Während der Auflagefrist kann jede Person eine Stellungnahme zum Entwurf des Aktionsplanes an das Amt der Burgenländischen Landesregierung übermitteln, und zwar schriftlich, per Telefax (057 600-2790) oder per E-Mail (post.a2-verkehr@bgld.gv.at).
Die eingelangten Stellungnahmen werden geprüft und bei der Erlassung des Aktionsplanes dementsprechend berücksichtigt.“

Fühlen Sie sich von Lärm betroffen?

Dann sollten Sie die Behörden darauf aufmerksam machen!

Denn bisher gelten Se bei den zuständigen Behörden als Person, die nicht von Lärm betroffen ist.

Sie haben bis 17. Juli 2018 die Möglichkeit sich selbst einzubringen und Ihre Lärmbelastung in einer Stellungnahme aufzuzeigen. Durch die Beteiligung können Sie Entscheidungen und Planungsprozesse mit beeinflussen.

Die UDW hat für Sie eine Muster Stellungnahme zum downloaden und ausfüllen entworfen. Die Stellungnahme der UDW zum Lärmaktionsplan 2018 an die Verkehrsabteilung des Landes können Sie hier nachlesen.

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, können sie gerne mit den Gemeinderät/innen der UDW Kontakt aufnehmen.

Ihre Stellungnahme bewirkt, dass die zuständigen Behörden (Verkehrsabteilung, Baudirektion, Bezirks-hauptmannschaften etc.) Ihre Lärmbelastung im Umgebungs-Lärmaktionsplan 2018 berücksichtigen müssen und in weiterer Folge Maßnahmen getroffen werden müssen. Damit nehmen Sie Einfluss auf künftige Verkehrsmaßnahmen und -planungen von Land, Bund, Asfinag, ÖBB etc.

Wir spüren und hören den Verkehrslärm bei Tag und bei Nacht! Die Lärmmessungen welche die Gemeinde Wulkaprodersdorf 2017 in Auftrag gegeben hat beweisen diese Belastung. Daher sollte jede/r Betroffene die Gelegenheit nutzen und aufzeigen, dass die im Entwurf des Aktionsplanes vorgelegten Erhebungen nicht vollständig sind und die Maßnahmen nicht ausreichen.

Es ist es wichtig, dass jede/r Einzelne eine Stellungnahme abgibt. Auf der Stellungnahme können alle ihre Familienmitglieder, die am selben Ort wohnen unterschreiben.

Die Stellungnahme zum Umgebungslärm – Aktionsplan 2018 richten Sie an:

schriftlich: Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 2, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
E-Mail: post.a2-verkehr@bgld.gv.at oder per FAX: 057-600-2790