Richter

Verbrennen im Garten

Baum- und Strauchschnitt

erschienen in der Ausgabe Nr. 55/ April 2000

Sollten Sie zu den Wenigen noch Übriggebliebenen gehören, die weder selbst kompostieren, noch ihren Strauch- und Baumschnitt zur Altstoffsammelstelle bringen, sondern in Ihrem Garten verbrennen, dann möchten wir Sie höflichst daran erinnern, dass es ein Bundesgesetz gibt, welches folgende Bestimmung beinhaltet:

„Für biogene Abfälle aus dem Hausgartenbereich, wie Baum- und Strauchschnitt und Laub, bleibt neben der Möglichkeit der Biotonne nur die Kompostierung auf eigenem Grund. Das Verbrennen auch von kleinsten Mengen ist ganzjährig verboten.“