Laut Gemeindeordnung vertritt der Vizebürgermeister den Bürgermeister, wenn dieser verhindert ist, oder wenn dessen Amt erlischt.
Mit jeder neuen Funktionsperiode legt der Gemeinderat in seiner konstituierenden Sitzung die Anzahl der Vizebürgermeister fest. Der Gemeinderat kann entscheiden, ob es einen oder zwei Vizebürgermeister für eine Gemeinderatsperiode geben wird. D. h. gemäß Gemeindeordnung ist der zweite Vizebürgermeister nicht zwingend vorgeschrieben.
Aufgrund des Wahlergebnisses steht der ÖVP der erste Vizebürgermeister zu. Der zweite Vizebürgermeister, der gesetzlich nicht unbedingt notwendig ist, fällt an die SPÖ und ist aus unserer Sicht unnötig.
In der letzten Periode fiel aufgrund des Wahlergebnisses auch der erste Vizebürgermeister an die SPÖ. In so einem Fall kann es politisch durchaus Sinn machen, einen zweiten Vizebürgermeister zu bestellen, der dann der zweitstärksten Partei angehört, um einer noch stärkeren Machtkonzentration einer Partei entgegenzuwirken.