Prüfungsausschuss

Was ist der Prüfungsausschuss?
Der Gemeinderat  legt am Anfang seiner Periode die Ausschüsse fest. Zwingend vorgesehen ist nur die Einrichtung des Prüfungsausschusses. Dem Prüfungsausschuss muss mindestens ein Mitglied jeder Gemeinderatspartei angehören.  Die restlichen Mitglieder sind nach dem Verhältniswahlrecht pro Partei zu wählen (GO §78).

Aufgabe des Prüfungsausschusses ist es für den Gemeinderat die gesamten wirtschaftlichen Angelegenheiten (Gebarung) der Gemeinde zu prüfen. Das Teilnahmerecht des Bürgermeisters, der Gemeindevorstandsmitglieder sowie eines Vertreters der Gemeinderatsparteien gilt NICHT für den Prüfungsausschuss.

Die UDW wird durch Gemeinderat Gerhard Wukovatz im Prüfungsausschuss vertreten.

 Aktivitäten des Prüfungsausschusses: 

Aktivitäten finden Sie über die untenstehende Beitragssuche Kategorie: ‚GR Ausschüsse‘ oder einzelne Schlagworte.

 

 

 

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