Schaffung von Bauplätzen – DORFENTWICKLUNG

Die UDW sieht seit Jahren die Notwendigkeit Bauland zu mobilisieren, damit unsere jungen Menschen bauen und im Dorf bleiben können. Das Problem wurde jedoch von den Bürgermeistern in den vergangen Jahren zu wenig ernst genommen und jahre- oder fast jahrzehntelang wurde nichts aktiv getan, obwohl das seit langem absehbar war. Wir haben in Wulkaprodersdorf keine wirklich optimal verfügbaren Baugründe. Die meisten sind durch Lärm und Verkehr belastet. Viele Flächen liegen im Hochwasserschutzgebiet. Und sehr viele Bauflächen sind nicht verfügbar, weil sie für zukünftigen Bedarf „gehortet“ werden. Daher braucht es eine vorausschauende gesamtheitliche Betrachtung des Ortsgebietes nach den Kriterien des Raumplanungsgesetzes.

Unser Vorschlag: Es ist höchst an der Zeit sich überfraktionell mit diesem Thema zu beschäftigen und eine entsprechende Planung mit Fachleuten vorzunehmen. Lesen Sie hiezu auch den Beitrag der Wiener Zeitung vom 13.9.2016 „Wenn die Reserve zur Last wird„, Gastbeitrag von Michael Maxian .

 

Aktuelle Situation in Wulkaprodersdorf

Großzügige Umwidmungen in den 60er und 70er Jahren: Damals wurden große Flächen Grünland in „Aufschließungsgebiet Bauland“ umgewidmet. Da nahm man es nicht so genau, ob diese vielleicht sogar im Überschwemmungsgebiet lagen oder nicht. Teile davon wurden rückgewidmet, aber viele befinden sich auch heute noch in privatem Eigentum. Heute wären viele dieser Umwidmungen nicht mehr möglich.

Wulkaprodersdorf hat große Baulandreserven: Derzeit sind viele Bauplätze in Wulkaprodersdorf vorhanden, die noch nicht bebaut sind. Dadurch ist die Gemeinde blockiert, neue Bauplätze zu erschließen. Denn die Landesregierung genehmigt keine neuen Umwidmungen von Grünland in Bauland, da es in Wulkaprodersdorf genügend Baulandreserven gibt.

Wulkaprodersdorf hat zu wenig verfügbare Bauplätze, da kaum Grundstücke von privaten Besitzern zum Verkauf angeboten werden.

Die Verfügbarkeit von Bauplätzen zu erhöhen ist eine wichtige Aufgabe der Gemeinde. Es ist notwendig vorhandene Aufschließungsgebiete umzuwidmen, dass diese schnell bebaut werden können und es ist notwendig, sich vorausplanend mit der Baulandmobilisierung auseinander zu setzen. Derzeit gibt es im Dorf zwei große Aufschließungsgebiete.
Die Gemeinde hat Aufschließungskriterien beschlossen, 50% der Grundstücke zum ortsüblichen Preis an die Gemeinde zu verkaufen und diese mit Bauzwang zu belegen. Bleiben bei einer Umwidmung allerdings mehr als 50 % der Grundstücksflächen weiter im Privatbesitz, sind wieder Bauplätze auf Jahre blockiert und belasten die Baulandreserven der Gemeinde.

 

DORFENTWICKLUNG – TEILBEREICH „WOHNEN IM DORF“

Der Vorschlag der UDW ist es, gemeinsam mit den anderen Fraktionen einen Fahrplan für Wohnmöglichkeiten für die nächsten Jahre/ Jahrzehnte zu entwickeln. Dabei geht es um Schaffung von Bauplätzen und Wohnungen sowie um eine Belebung des Ortskerns.

Das derzeit laufende Dorfentwicklungprojekt bietet eine gute Chance sich über alle Parteien hinweg – unter Einbeziehung von Fachleuten der Raumplanung und des Hochwasserschutzes – mit den Möglichkeiten zur Lösung diese Probleme zu befassen.

Die UDW hat sich, wie schon berichtet, bereits in einem eigenen Workshop damit befasst und wird diese Unterlagen mit einbringen. Einige unserer Zielvorstellungen sind:

ZIELE DER UDW

  • Kontrolliertes Wachstum der Gemeinde bei hoher Lebensqualität
  • Schaffung von Wohnraum und hochwertiger Infrastruktur (150 – 300 Wohneinheiten in 20 Jahren), Mix aus Eigenheimen und Wohnungen (30 : 70) und alternatives Wohnen (zB. „Junges Wohnen“, Alten-WGs, Starterwohnungen)
  • Baulandmobilisierung
  • Einbeziehung der Bevölkerung bei der Planung bzw. Bedarfserhebung Zielgruppen: Jung-Wulkaproderdorfer/innen zu halten, Zuzug junger Menschen und Familien

Wir sind der Ansicht, dass es Aufgabe des Gemeinderates ist,
Entscheidungen zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger zu treffen
.

Bei Baulandumwidmungen müssen daher unbedingt folgende Grundregeln beachtet werden:

    • Keine Förderung von Baulandspekulationen.
    • Keine Erhöhung der Baulandreserven in privatem Besitz. Abtretung von mindestens 50% des Flächeneigenanteils.
    • Umwidmung mit Bauzwang.
    • Keine Einschränkung für vorausschauende Planungen und Erweiterungen von Bauland in der Gemeinde.

DAS BAUGRUNDSCHLAMASSEL DER ÖVP

Seit vier Jahren möchte der Bürgermeister Baugründe umwidmen. Zuerst das Gebiet im Bereich Weinbergstraße (links bei der Ausfahrt Wulkaprodersdorf Richtung Siegendorf).

Bau- und Betriebsgebiet Weinbergstraße

Seit 2015 wurden vom Bürgermeister Grundstücksverhandlungen geführt, geplant und Bodenproben entnommen, Kosten investiert, um schließlich von der Raumplanungsbehörde festgestellt zu bekommen, dass es genug gewidmete Baulandreserven in Wulkaprodersdorf gibt und es daher keine Genehmigung von der Raumordnung des Landes für ein neues Baugebiet gibt.

Im März 2018 wurde das nächste Vorhaben des Bürgermeisters, die Umwidmungskriterien für das Aufschließungsgebiet (gemischtes Baugebiet) ‚Mühlgasse‘, vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Allerdings hat schon damals die UDW darauf aufmerksam gemacht, dass das geplante Baugebiet an einen Aussiedlerhof angrenzt und dass es Probleme geben könnte.

Baugebiet Mühlgasse

Diese Bedenken wurden als unsinnig abgetan. Seither wurde schrittweise von GR-Sitzung zu GR-Sitzung, ein Problem um das andere bekannt. Der Gemeinderat wurde immer wieder vor neue Fakten gestellt:
* Lärm- und Geruchsbelastung durch Schweinemaststall – Gutachten erforderlich;
* Verlegung des Stalls – Kostenbeteiligung der Käufer mit 4,- € /m2,
* vertragliche Vereinbarung mit dem Besitzer des Aussiedlerhofs, etc.

 

Gebetshaus oder Gaststätte

Seit der „Islamische Kulturverein“ Anfang 2016 in den ehemaligen Baumarkt Semeliker in der Wiener Straße als Pächter eingezogen ist, gibt es Gerüchte darüber was dort entstehen soll und was dort geschieht: Gebetshaus, Moschee, Kaffee, Kebabstand, ..? Ursache für diese Gerüchte ist die unzureichende Information der Wulkaprodersdorfer/Innen.

In Ausgabe 1/2016 „Bei uns im Dorf“ konnten wir dazu vom Bürgermeister lesen: „.. Dass es diesbezüglich auch Ängste und Unsicherheiten in der Bevölkerung geben wird, war von Anfang an klar. Um diese möglichst auszuräumen, werden seitens der Gemeinde alle möglichen Schritte unternommen…“

Leider ist in diese Richtung wenig geschehen, denn anstatt von Beginn an offensiv das Gespräch mit der beunruhigten Bevölkerung und dem Kulturverein zu suchen und zwischen beiden Seiten einen Dialog zu erwirken, hat es der Bürgermeister vorgezogen sich auf seine Rolle als Behördenvertreter zu beschränken. Er hat es verabsäumt beide Seiten einander näher und „an einen Tisch“ zu bringen. Wahrscheinlich wäre es damals noch möglich gewesen gegenseitig Vertrauen aufzubauen und durch einen offenen Meinungsaustausch eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten zu finden.  Eine vergeudete Chance!

Es ist verständlich, dass in Zeiten religiöser Radikalisierung, medialer Präsenz von Terror und Übergriffen (und nicht zuletzt politischer Stimmungsmache) Ängste und Verunsicherungen entstehen. Ursache für diese Stimmung in Wulkaprodersdorf ist  vor allem die Angst, dass durch den Verein radikalisierte Islamisten angezogen werden. Bringt ein „Islamischer Kulturverein“ zwangsläufig diese Auswirkungen mit sich? Wir wollten uns ein Bild machen und haben im April 2016 den Dialog mit den Vereinsmitgliedern gesucht  (kurier 16.4.2016). Denn nur dadurch ist es möglich die geplanten Vorhaben des Vereins zu erfragen und eventuelle Missverständisse auszuräumen. Dafür wurden wir im Gemeinderat massiv kritisiert und der Parteinahme bezichtigt.

Wir haben versucht ein wenig hinter die Dinge zu schauen: Wer steht hinter dem Verein? Was sind die Anliegen? Welche Meinungen werden vertreten? Nähere Informationen und Links zu weiterführenden Beschreibungen finden Sie am Ende des Beitrages.

Bereits zu Beginn war der Wunsch des Kulturvereins erkennbar einen Gastronomiebetrieb und ein Gebetshaus zu errichten. Seit Anfang 2016 bis heute führt die Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ Anmerkungen siehe am Ende des Beitrags) den Standort Wulkaprodersdorf,  Wienerstraße 91,  als  Gebetsräumlichkeit: „Moschee Eisenstadt (IGGiÖ). Nach dem derzeitigen Rechtsstand darf das Objekt jedoch nur für „gewerbliche Zwecke“ genutzt werden. Die Gemeinde hat die widmungsfremde Nutzung deshalb bescheidmäßig untersagt. Die Tätigkeiten der Pächter gingen jedoch ohne erkennbare Veränderung weiter. Im Raum stehen nach wie vor: Freitagsgebete, Baumaßnahmen, fehlende Genehmigungen uä.

Wir stehen hinter der Religionsfreiheit. Dazu zählt auch die Schaffung von entsprechenden Gebetsräumen. Es widerstrebt uns, wenn Andersgläubigen diese Möglichkeit verwehrt wird. Aber dieser Anspruch endet, wenn rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden, demokratische Grundsätze missachtet werden oder die persönliche Freiheit des anderen eingeschränkt wird.

In den letzten Monaten hat der Kulturverein die Angaben zur Nutzung des Objekts abgeändert, einen neuen Verein gegründet und neue Anträge gestellt. Der erste Verein wurde durch die IGGÖ nicht anerkannt und die Islamische Föderation (IFW) hat sich laut eigenen Angaben aus dem Verein zurückgezogen (kurier 11.10.2017). Wir haben versucht einige Informationen zum Verein, Pächter, Eigentümer einzuholen:

Eigentümer: Megeed Immobilienvermietung GmbH & Co KG
Gewerberegistereintrag Baustoffhandel, GISA Zahl 26461830
GeschäftsführerIn gewerberechtlich: Dipl.-Ing. Ahmed Abdel Megeed
Pächter: „Islamischer Kulturverein Wulkaprodersdorf“ (18.2.2018)
Kulturverein Vereinsregistereintrag, ZVR-Zahl: 1570158958
Obmann: Palaci Hakan
„Islamische Föderation Eisenstadt“  (13.5.2016)
Gewerberegistereintrag Handelsgewerbe, GISA Zahl: 28697077
Geschäftsführer gewerberechtlich: Mulkani Nuredini

Der in den Medien zitierte Verein „Islamische Föderation Eisenstadt“ wird im Vereinsregister aktuell dem Standort POTTENDORF zugeordnet (ZVR Zahl 924938279). Ein Verein mit dem Namen „Eisenstadt Moschee“ ist im Vereinsregister nicht registriert.

In der letzten Gemeinderatsitzung am 7.11.2018 wurde durch die beauftragte Baumeisterin des islamischen Kulturvereins das Projekt Wienerstraße im Beisein des Vereinsobmanns dem Gemeinderat präsentiert.

Hier die Eckpunkte:

  • Die ehemalige Verkaufshalle soll als Gaststätte – nicht als Gebetshaus genutzt werden: mit 40 Parkplätzen und weiteren Abstellflächen sowie 11 Toiletten,
  • die Islamischen Vereinsmitglieder sollen „vor bzw. nach dem Essen beten können“, damit soll das bisherige „illegale Beten“ in einem ersten Schritt „legalisiert“ werden,
  • die Frage eines Gemeindevertreters ob die Gaststätte auch durch Wulkaprodersdorfer/Innen genutzt werden kann wurde zunächst verneint und dann durch den Vereinsobmann eher halbherzig bejaht.

Dieser Versuch eine bescheidmäßig untersagte Nutzung durch fadenscheinige Angaben gleichsam legalisieren zu wollen ist mit unserem Verständnis eines ehrlichen und offenen Miteinanders nicht vereinbar.

 

Anmerkungen und weitere Informationen:


IGGiÖ (Quelle: www.help.gv.at Leben in Österreich – Religionen Allgemein)
Nach dem Islamgesetz 2015 ist die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) eine Körperschaft öffentlichen Rechts und für die offizielle Vertretung und Verwaltung der religiösen Belange aller in Österreich lebenden Muslime zuständig. Damit ist sie erster Ansprechpartner für den Staat in diesen Angelegenheiten. Neben religiösen Aufgaben nehmen diese Körperschaften auch soziale, gesellschaftliche und kulturpolitische Aufgaben wahr.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich ist in neun Bundesländersprengel gegliedert und umfasst derzeit 27 Kultusgemeinden. Diese Kultusgemeinden vertreten unterschiedliche religiöse Lehren, ethnische Gruppen oder Herkunftsstaaten. Präsident der IGGiÖ ist seit 9.12.2018 Ümit Vural.

Kultusgemeinden (Quelle:   IGGÖ: Einrichtungen – Kultusgemeinden)
Kultusgemeinden sind Teile einer islamischen Religionsgesellschaft, die zugleich selbstständige Körperschaften öffentlichen Rechts sind. Sie kümmern sich um die religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder, errichten und erhalten die dafür erforderlichen Einrichtungen.
Kultusgemeinden können nur gegründet werden, wenn deren Bestand und wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit gesichert ist und die Religionsgesellschaft der Gründung zustimmt.

Österreichische Islamische Föderation (Quelle: Islamlandkarte (Institut für Islamisch-theologische Studien))
Die Österreichische Islamische Föderation (IF) ist
die größte Vereinigung islamischer Kultusgemeinden in Österreich. Sie ist ein Dachverband mit mehr als 50 Ortsvereinen. Die Islamische Föderation wird der Bewegung Millî Görüş zugerechnet. Die IF wurde 1988 gegründet, damals führten die zunehmenden Migrationsströme nach Europa zu den ersten Vereinsgründungen. Ziel waren zugleich Zusammenhalt innerhalb der Zuwanderergemeinschaften und Hilfe bei der Integration. Der älteste und größte Ortsverein ist die Islämische Föderation Wien (IFW) mit 10.800 Mitgliedern. Derzeitiger IF-Vorsitzender ist Mehmet Arslan. Nach Inkrafttreten des neuen Islamgesetzes im Jahr 2015 organisierte sich die Islamische Föderation in 5 Kultusgemeinden mit insgesamt 52 Moscheevereinen innerhalb der IGGÖ.

Islam Allgemein (Quelle: Politikberatung, Werner T.Bauer – Der Islam in Österreich)
Der unmittelbare Ansprechpartner der meisten Muslime in Österreich ist nicht die IGGiÖ, sondern ein zumeist nach ethnischen oder  herkunftsstaatlichen (Muttersprache) Kriterien strukturierter Verein, der einen Gebetsraum betreibt.  In Österreich existieren nach Schätzungen mehr als 200 islamische Gebetsräume und 409 islamische Vereine. Die meisten Gebetsstätten werden von Moscheevereinen errichtet und unterhalten. Diese gehören überwiegend großen Dachverbänden an und bieten ein ganzes Spektrum weiterer Angebote von der Kantine übers Lebensmittelgeschäft bis hin zum Friseur.

Milli Görüş, deutsch „Nationale Sicht“ (Quellen wie oben: Der Islam in Österreich und Institut für Islamisch-theologische Studien)
Milli Görüş ist eine länderübergreifende über die Türkei hinausgehende aktive islamische Bewegung mit vielen Organisationseinheiten.Der Gründer der Bewegung ist der 2011 verstorbene Necmettin Erbakan (96-97 Ministerpräsident Türkei). In vielen Staaten ist die Bewegung wegen antidemokratischer Tendenzen umstritten. 1973 veröffentlichte Erbakan ein Buch mit dem Titel „Milli Görüş“ in dem er die „gerechte Ordnung“ propagierte – ein umfassendes soziales, ökonomisches und politisches Regelungssystem auf islamischer Grundlage.  In der Türkei gingen aus dieser Bewegung zwei Parteien hervor, die 2001 von Erbakan gegründete islamisch-fundamentalistische SP Saadet Partei  (Glückseeligkeitspartei) und die spätere Regierungspartei AKP (Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung) unter Recep Tayyip Erdoğan, dem jetzigen Präsidenten der Türkei. 
Erbakan betrachtete seine Partei nicht als Teil des demokratischen Systems, sondern als Organisation, die das demokratische System überwinden und ersetzen soll.

islamische Vereine in Österreich

Islam in Österreich

Lärm und Lärmschutz im Burgenland

Der Kurier titelte am 26.11.2018 (kurier-online):

Umgebungslärm im Burgenland – betroffene Orte fehlen!

Nachdem die Anhörungs- und Beteiligungsphase abgeschlossen ist, hat die burgenländische Landesregierung Ende Oktober den Aktionsplan  zum Lärmschutz  beschlossen: „Umgebungslärm-Aktionsplan 2018 – Straßen außer A&S“.

Wir haben über diesen Aktionsplan schon mehrmals berichtet und die Hintergrundfakten aufgezeigt. Es hat sich etwas bewegt, die Situation für die Betroffenen ist aber weiterhin unzufriedenstellend.

Die Fakten kurz zusammengefasst:

* Die EU verpflichtet ihre Mitgliedstaaten alle fünf Jahre die BürgerInnen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind, zu ermitteln. Gleichzeitig sollen die geplanten Maßnahmen zur Lärmreduzierung dargelegt werden.

* Die Erfassung der Betroffenen erfolgt dabei streng nach Zuständigkeiten und nur bei Überschreitung festgelegter Mindestverkehrsaufkommen. Auf Landesstraßen sind dies 8.800 Fahrzeuge täglich bzw. etwa 3 Mio. jährlich.

* Es sollen die „großen“ Lärmverursacher ermittelt und die Betroffenen erfasst werden. Und dies ist die Grundlage für weitere Planungen und Investitionen bei der Reduzierung von Lärmbelastung –
Zitat: „Ziel des Aktionsplanes ist, schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm auf die menschliche Gesundheit sowie unzumutbaren Belästigungen durch Umgebungslärm vorzubeugen oder entgegenzuwirken. Gebiete, die auf Grund ihrer Ausweisung bzw. Nutzung einen besonderen Schutzanspruch hinsichtlichLärm aufweisen, sind zu erhalten und vor einer weiteren Lärmbelastung zu schützen.“

* Die Auflistung der Betroffenen und die erforderlichen Maßnahmen werden in verschiedenen Aktionsplänen behandelt. Getrennt nach Lärmverursacher und Zuständigkeit:
für Landesstraßen und Gemeindestraßen – die Länder,
für Autobahnen oder Schnellstraßen (A&S) – der Bund – BMVIT (Asfinag),
weitere Aktionspläne gibt es für: Eisenbahn, Straßenbahnen, Flughäfen, Industrieanlagen.

* Bei diesen Ermittlungen sind die Gemeinden und BürgerInnen zu beteiligen.

 

Aktionsplan 2018 – Seite 16

Im Juli führten diese Umstände zu einer großen Bürgerbeteiligung bei den Stellungnahmen zum Aktionsplan (UDW Juli 2018). Denn durch die Unzuständigkeit des Landes fehlen viele durch Verkehrslärm belastete Gemeinden in der Auflistung des Landes oder sind nur ungenügend berücksichtigt.

Beispiel: im Aktionsplan auf Seite 16 werden in Wulkaprodersdorf zwei betroffene Personen angeführt und die Gemeinden Großhöflein und Müllendorf fehlen gänzlich.

Das Land hat nunmehr die eingebrachten Stellungnahmen in den Bericht aufgenommen und einer Würdigung unterzogen (Aktionsplan Wulkaprodersdorf Seite 19).

Doch für das Land bleibt der Lärmschutz „Querschnittsmaterie“ und „spezielle Maßnahmen“ fehlen (kurier-online 26.11.2018). Zitat: Auch Bürger aus Wulkaprodersdorf, Parndorf und Oberloisdorf gaben Kommentare ab. „Diese Eingaben wurden entweder bearbeitet oder an die zuständigen Stellen weitergeleitet“, sagt Referatsleiter Helmut Hedl, der vom Lärm als „Querschnittsmaterie“ spricht: „Das Thema Lärm beschäftigt viele Abteilungen, jede macht in ihrem Wirkungsbereich, was möglich ist. Es gibt aber weder klare Zuständigkeiten noch ein Budget, vielmehr geht es um Koordination und das Setzen von Schwerpunkten.“

Ein Beispiel für das Problem:
Wohnen Sie in Wulkaprodersdorf auf der Wienerstraße, werden Sie im Aktionsplan der Landes nicht als Betroffene/r angeführt. Denn die ungarischen Durchzugspendler werden dem A3 Zubringer zugerechnet. Sind Sie dann durch den A3 Zubringer belastet , fällt dies wahrscheinlich nicht ins Gewicht, da dieser knapp unter dem Mindestverkehrsaufkommen für Autobahnen liegt – zuständig Bund/Asfinag. Hören Sie dann auch noch die Bahn – zuständig Bund/ÖBB, wird man ihnen erklären, dass Schalldruckpegel nicht einfach arithmetisch zusammengezählt werden können und zwei gleiche Lärmquellen nicht doppelt so laut sind wie eine. Lesen Sie hiezu auch die Informationen des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus auf:  lärminfo.at

Eine „kumulative Sichtweise“ unterschiedlicher Lärmquellen (aus unterschiedlichen Zuständigkeiten) wird daher von vielen Betroffenen gefordert.
Darüber hinaus wäre eine übergreifende und transparente Vorgangsweise mit umfassender Entscheidungsbefugnis höchst an der Zeit:

  • Als Betroffener werden Sie mit ihrem Problem ohne Aussicht auf Lösung – so scheint es – zwischen mehreren Stellen hin und her gereicht.
  • Auf der einen Seite die Unzuständigkeit der lokalen Behörden und auf der anderen Seite der ökonomisch agierende Verkehrsbetrieb mit der Sorge um  wirtschaftliche Kennzahlen.

 

 

Entmachtung der Umweltanwaltschaften – Die Natur braucht eine Stimme!

Aktuell müssen alle 9 Bundesländer aufgrund von Europarecht ihre Naturschutzgesetze an die Aarhus-Konvention anpassen. Mit dieser Konvention sollen Rechte von Öffentlichkeit und NGOs auf Information, Beteiligung am Verfahren und Zugang zum Gericht gestärkt werden. Dies gilt für Verfahren in Europaschutzgebieten oder wenn europarechtlich geschützte Arten von einem Projekt betroffen sind.

Oberösterreich nutzt die erforderlichen Anpassungen um im aktuelle Entwurf einer Novelle zum Naturschutzgesetz die Streichung der Parteistellung der Umweltanwaltschaft im Tausch für die Beteiligung von Naturschutz-NGOs vorzunehmen, auch wenn diese am Verfahren gar nicht teilnehmen (können).  Neben erschwerten Bedingungen für die Anerkennung von Naturschutz-NGOs erhalten diese auch keine Hilfestellung oder Ressourcen für die Wahrnehmung dieser neuen Aufgaben.

Andere Bundesländer planen bereits diesem Beispiel aus OÖ zu folgen. Wenn also Umweltanwaltschaften nicht mehr an Naturschutzverfahren teilnehmen dürften und NGOs faktisch nicht teilnehmen können, verliert die Natur ihre Stimme!

Die Umweltanwaltschaften Österreichs fordern daher die uneingeschränkte Beibehaltung der Kompetenzen der OÖ- und aller Umweltanwaltschaften!

Der  Burgenländische Umweltanwalt ersucht alle Interessierten, die gegen diese Entwicklung sind, die nachfolgende Online-Petition durch ihre Unterschrift zu unterstützen (Aussendung):

https://mein.aufstehn.at/petitions/die-natur-braucht-eine-stimme-gegen-die-entmachtung-von-umweltanwaltschaften

Wenn Sie diese Petition mit ihrer Unterschrift UNTERSTÜTZEN, erhalten Sie einen Bestätigungslink. Falls Sie diesen nicht erhalten, prüfen Sie bitte auch ihren Spam-Ordner.

WICHTIG: Bitte die Petition unbedingt auch TEILEN und WEITERLEITEN. 

 

 

Wie Sie beim Heizen RICHTIG sparen können!

Die Burgenländische Landesregierung informiert in einer Kampagne über das aktuelle Thema RICHTIG HEIZEN.

Den Informationsfolder mit vielen Tipps finden Sie auf der Homepage der Landesregierung unter:  Richtig Heizen.

Die Tipps richten sich besonders an jene von uns, die Holz- und Kachelöfen nutzen. Hier ein Themenausschnitt was Richtiges Heizen bewirkt:

– reduziert giftigen Feinstaub
– spart Heizmaterial und Geld
– bringt eine optimale Leistung der Heizanlage
– spendet mehr Wärme und garantiert Sicherheit

und worauf sie achten sollten:

  • das richtige Brennholz
  • Holzmenge und Stückgröße sind entscheidend
  • richtiges Anzünden
  • die Luftzufuhr
  • dunkler und heller Rauch
  • falsches Heizen

 

In der neuen Aussendung des Umweltausschusses Wulkaprodersdorf (Dezember 2018) finden sich noch weitere interessante Anregungen und Informationen.

Hier eine kleine Auswahl:

  • Klimawandel – Herausforderung für die Politik und Verantwortung der Einzelnen
  • Sicher unterwegs im Winter – Alternativen zur Salzstreuung
  • Plastikmüll reduzieren
  • Ökologisch Reinigen