Lärm und Lärmschutz im Burgenland

Der Kurier titelte am 26.11.2018 (kurier-online):

Umgebungslärm im Burgenland – betroffene Orte fehlen!

Nachdem die Anhörungs- und Beteiligungsphase abgeschlossen ist, hat die burgenländische Landesregierung Ende Oktober den Aktionsplan  zum Lärmschutz  beschlossen: „Umgebungslärm-Aktionsplan 2018 – Straßen außer A&S“.

Wir haben über diesen Aktionsplan schon mehrmals berichtet und die Hintergrundfakten aufgezeigt. Es hat sich etwas bewegt, die Situation für die Betroffenen ist aber weiterhin unzufriedenstellend.

Die Fakten kurz zusammengefasst:

* Die EU verpflichtet ihre Mitgliedstaaten alle fünf Jahre die BürgerInnen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind, zu ermitteln. Gleichzeitig sollen die geplanten Maßnahmen zur Lärmreduzierung dargelegt werden.

* Die Erfassung der Betroffenen erfolgt dabei streng nach Zuständigkeiten und nur bei Überschreitung festgelegter Mindestverkehrsaufkommen. Auf Landesstraßen sind dies 8.800 Fahrzeuge täglich bzw. etwa 3 Mio. jährlich.

* Es sollen die „großen“ Lärmverursacher ermittelt und die Betroffenen erfasst werden. Und dies ist die Grundlage für weitere Planungen und Investitionen bei der Reduzierung von Lärmbelastung –
Zitat: „Ziel des Aktionsplanes ist, schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm auf die menschliche Gesundheit sowie unzumutbaren Belästigungen durch Umgebungslärm vorzubeugen oder entgegenzuwirken. Gebiete, die auf Grund ihrer Ausweisung bzw. Nutzung einen besonderen Schutzanspruch hinsichtlichLärm aufweisen, sind zu erhalten und vor einer weiteren Lärmbelastung zu schützen.“

* Die Auflistung der Betroffenen und die erforderlichen Maßnahmen werden in verschiedenen Aktionsplänen behandelt. Getrennt nach Lärmverursacher und Zuständigkeit:
für Landesstraßen und Gemeindestraßen – die Länder,
für Autobahnen oder Schnellstraßen (A&S) – der Bund – BMVIT (Asfinag),
weitere Aktionspläne gibt es für: Eisenbahn, Straßenbahnen, Flughäfen, Industrieanlagen.

* Bei diesen Ermittlungen sind die Gemeinden und BürgerInnen zu beteiligen.

 

Aktionsplan 2018 – Seite 16

Im Juli führten diese Umstände zu einer großen Bürgerbeteiligung bei den Stellungnahmen zum Aktionsplan (UDW Juli 2018). Denn durch die Unzuständigkeit des Landes fehlen viele durch Verkehrslärm belastete Gemeinden in der Auflistung des Landes oder sind nur ungenügend berücksichtigt.

Beispiel: im Aktionsplan auf Seite 16 werden in Wulkaprodersdorf zwei betroffene Personen angeführt und die Gemeinden Großhöflein und Müllendorf fehlen gänzlich.

Das Land hat nunmehr die eingebrachten Stellungnahmen in den Bericht aufgenommen und einer Würdigung unterzogen (Aktionsplan Wulkaprodersdorf Seite 19).

Doch für das Land bleibt der Lärmschutz „Querschnittsmaterie“ und „spezielle Maßnahmen“ fehlen (kurier-online 26.11.2018). Zitat: Auch Bürger aus Wulkaprodersdorf, Parndorf und Oberloisdorf gaben Kommentare ab. „Diese Eingaben wurden entweder bearbeitet oder an die zuständigen Stellen weitergeleitet“, sagt Referatsleiter Helmut Hedl, der vom Lärm als „Querschnittsmaterie“ spricht: „Das Thema Lärm beschäftigt viele Abteilungen, jede macht in ihrem Wirkungsbereich, was möglich ist. Es gibt aber weder klare Zuständigkeiten noch ein Budget, vielmehr geht es um Koordination und das Setzen von Schwerpunkten.“

Ein Beispiel für das Problem:
Wohnen Sie in Wulkaprodersdorf auf der Wienerstraße, werden Sie im Aktionsplan der Landes nicht als Betroffene/r angeführt. Denn die ungarischen Durchzugspendler werden dem A3 Zubringer zugerechnet. Sind Sie dann durch den A3 Zubringer belastet , fällt dies wahrscheinlich nicht ins Gewicht, da dieser knapp unter dem Mindestverkehrsaufkommen für Autobahnen liegt – zuständig Bund/Asfinag. Hören Sie dann auch noch die Bahn – zuständig Bund/ÖBB, wird man ihnen erklären, dass Schalldruckpegel nicht einfach arithmetisch zusammengezählt werden können und zwei gleiche Lärmquellen nicht doppelt so laut sind wie eine. Lesen Sie hiezu auch die Informationen des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus auf:  lärminfo.at

Eine „kumulative Sichtweise“ unterschiedlicher Lärmquellen (aus unterschiedlichen Zuständigkeiten) wird daher von vielen Betroffenen gefordert.
Darüber hinaus wäre eine übergreifende und transparente Vorgangsweise mit umfassender Entscheidungsbefugnis höchst an der Zeit:

  • Als Betroffener werden Sie mit ihrem Problem ohne Aussicht auf Lösung – so scheint es – zwischen mehreren Stellen hin und her gereicht.
  • Auf der einen Seite die Unzuständigkeit der lokalen Behörden und auf der anderen Seite der ökonomisch agierende Verkehrsbetrieb mit der Sorge um  wirtschaftliche Kennzahlen.