Entsorgungsbetrieb Hackl – Plastikflug

Bevölkerung und Landwirtschaftsbetriebe fühlen sich durch den Plastikflug vom Entsorgungsbetrieb Hackl massivst belastet.

Durch Fotos ist dokumentiert, dass die Verschmutzung nicht nur Landschaft und private Gärten im näheren Umkreis beeinträchtigt, sondern auch bis zum Rückhalbebecken Wulka reicht. Die Verschmutzung durch Plastik stellt nicht nur eine Umweltverschmutzung dar, sondern auch eine Gesundheitsgefährdung.

aus dem Garten eines Anrainers

 

Das klein geschredderte Plastikmaterial liegt aber auch großflächig auf den Äckern und gelangt durch die Bearbeitung und über Futterpflanzen (z. B. Kleeacker für Tierfutter) bis in die Nahrungsmittelkette.

Die Fa. Hackl hat aufgrund der Beschwerden eine umfassende Flurreinigung durchgeführt. Nachdem wir in unserem Ortsbereich meist ein hohes Windaufkommen haben und der Plastikmüll ungeschützt über die Einfriedung des Betriebes ragt, hat diese Reinigung nur eine temporäre Wirkung.

Es ist die Aufgabe und die Verantwortung der Behörde (BH / Landesregierung) Gewerbebetriebe auf Sicherheit und Brandgefahr sowie Einhaltung der Auflagen zu prüfen.

Unsere Umweltgemeinderätin Grete Krojer hat es daher als ihre Aufgabe gesehen, bei den Behörden vorzusprechen, um eine Verbesserung und eine Lösung des Problems für die Bevölkerung zu erzielen.

Darüber hat sie dem Gemeinderat in der letzten Sitzung am 22. März 2022 berichtet und an den Bürgermeister appeliert, auch selbst als Gemeindevertreter sowohl mit dem Betrieb Hackl als auch mit der Behörde Gespräche zu führen, um eine rasche befriedigende Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Verkehr in und um Wulkaprodersdorf

Erhöhung der Verkehrsicherheit im Ortsgebiet

In der Ausgaben von Bei uns im Dorf – 1/2018 berichtete der Obmann des Bau- und Verkehrsausschuss (Udo Bochers ÖVP) über folgende Vorhaben. Zitat:

….. Viele Gründe sprechen für die Einführung von Tempo 30 km/h auf Abschnitten, in Zonen oder im gesamten Ortsgebiet. An erster Stelle steht dabei die Frage der Verkehrssicherheit….. Die Verkehrsstatistik zeigt, dass vor allem ältere Menschen und Kinder ein hohes Risiko tragen, sind sie doch die schwächsten Verkehrsteilnehmer. ….

Geringere Geschwindigkeiten geben den verschiedenen Nutzungsansprüchen des dörflichen Lebens Raum. ….. Besonders positv wirken sich Geschwindigkeitsbeschränkungen auf die Situation in Wohngebieten aus. Beispiele zeigen, dass Tempobeschränkungen von 50 auf 30 km/h deutlich wahrnehmbare Lärmreduzierungen bewirken…

Ich persönlich bin ein leidenschaftlicher Autofahrer und stand anfangs einer Geschwindigkeitsbeschränkung sehr kritisch gegenüber. Je länger ich mich dann aber mit diesem Thema befasst habe, haben mich die oben gennnten Argumente zu der Überzeugung gebracht, dass es durchaus Sinn macht, in unserer Ortschaft eine Temporeduktion einzuführen.

 

Wir waren freudig überrascht und meinten, dass eine unserer langjährigen Forderungen nun gemeinsam umgesetzt werden könnte.

Nachdem aber  ein Jahr lang keine Maßnahmen in Richtung des angekündigten Vorhaben durch die ÖVP gesetzt wurden, hat die UDW in der letzten GR Sitzung (28.3.2019.) einen Antrag um Temporeduzierungen eingebracht:

Grundsatzbeschluss für einer Tempo-30-Zone für die Straßenbereiche Obere und Untere Gartengasse und die Feldgasse samt den einmündenden Nebengassen.

 

Unsere Ziele:
In den beiden Straßen befinden sind die Ein- u. Ausgänge des Gemeindekindergartens sowie in der Ob. Gartengasse die ‚Hofgemeinschaft Flügelschlag‘ als Therapiestätte und Treffpunkt für Eltern mit Kindern. Wir möchten das Wohngebiet besonders für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen verkehrsicher machen. Gleichzeitig soll damit auch die Lebens- u. Wohnqualität gefördert und die Umwelt entlastet werden. Denn Tempo 30 bietet – wie auch der ÖVP Obmann beschreibt – eine deutlich höhere Verkehrssicherheit, mehr Lebensqualität in den Wohngebieten, weniger Lärm und weniger Schadstoffe. Lesen sie auch unsere Beiträge: Thema Schulweg oder Verkehr im Ort menschengerecht gestalten.

Der Antrag wurde mehrheitlich mit den Stimmen der ÖVP abgelehnt, weil man erst einen Sachverständigen befassen möchte. PS: Dieser Sachverständige befand sich einige Tage vor der GR-Sitzung im Gemeindeamt Wulkaprodersdorf.

 

Dorfentwicklungsziele 2009 – leere Absichtserklärungen?

Foto: Marktgemeinde Wulkaprodersdorf, Agenda21 Dorferneuerung

Zwischen 2007 und 2009 wurde in Wulkaprodersdorf ein umfassendes Dorfentwicklungsprojekt mit Bürgerbeteiligung durchgeführt. Breite Teile der Bevölkerung, Fachleute und die Gemeinderatsfraktionen haben daran mitgearbeitet. Die gesammelten Ergebnisse – also die Zielvorstellungen daraus – wurden in einem Leitbildkatalog formuliert und im Gemeinderat einstimmig mit ZUSTIMMUNG ALLER PARTEIEN  beschlossen.

Eines dieser Ziele befasst sich mit dem Verkehr:

Verbesserte Lebensqualität durch erhöhte Verkehrssicherheit mit der Massnahme innerörtlichen Verkehr zu reduzieren.

  • Temporeduzierung auf 30 km/h und Kontrolle
  • Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung
  • Rückbaumaßnahmen

Leider scheinen sich nicht alle Parteien an diese beschlossen Ziele erinnern zu können.

Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 50 entlang des Ortsgebiets

Aus Sicherheitsgründen und auch um eine Lärmreduzierung auf der am Ortsgebiet vorbeiführenden B 50 zu erreichen, wurde im Oktober 2017 von betroffenen Bürgern und der Gemeinde Wulkaprodersdorf bei der BH Eisenstadt ein Antrag auf Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h entlang des Ortsgebietes gestellt. Dazu wurde auch das vorliegende Lärmgutachten der Gemeinde an die BH Eisenstadt übermittelt.

 

Eineinhalb Jahre – und mehrere Urgenzen – später kam die knappe Antwort über die Ablehnung des Antrages durch die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt per Mail an den Vertreter der Initiative. Die Gemeinde wurde über die Ablehnung nicht informiert.  Zitat:

 

Sehr geehrter Herr…

Nach eingehend durchgeführtem Ermittlungsverfahren kann die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 70 km/h auf der B 50 im Freilandabschnitt Wulkaprodersdorf  nicht befürwortet werden.

MfG

 

Die UDW hat am 10.4.2019 eine Anfrage an die BH Eisenstadt gerichtet und noch einmal um Prüfung und Durchführung einer Temporeduzierung ersucht.

 

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Zeitung Dezember 2018

Unsere neue UDW Zeitung Dezeber 2018 ist fertig.

Sie beinhaltet folgende Themen:

  • Unser Dorf Weiterentwickeln – Dorfentwicklung
  • Schaffung von Bauplätzen
  • Aufschliessungsgebiet Mühlgasse
  • Baugrundschlamassel der ÖVP
  • Gemeinderatssitzungen
  • Kindergarten
  • Umgebungslärm
  • UDW Klausur
  • Gebetshaus oder Gaststätte
  • Adventmarkt

 

 

Lärm und Lärmschutz im Burgenland

Der Kurier titelte am 26.11.2018 (kurier-online):

Umgebungslärm im Burgenland – betroffene Orte fehlen!

Nachdem die Anhörungs- und Beteiligungsphase abgeschlossen ist, hat die burgenländische Landesregierung Ende Oktober den Aktionsplan  zum Lärmschutz  beschlossen: „Umgebungslärm-Aktionsplan 2018 – Straßen außer A&S“.

Wir haben über diesen Aktionsplan schon mehrmals berichtet und die Hintergrundfakten aufgezeigt. Es hat sich etwas bewegt, die Situation für die Betroffenen ist aber weiterhin unzufriedenstellend.

Die Fakten kurz zusammengefasst:

* Die EU verpflichtet ihre Mitgliedstaaten alle fünf Jahre die BürgerInnen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind, zu ermitteln. Gleichzeitig sollen die geplanten Maßnahmen zur Lärmreduzierung dargelegt werden.

* Die Erfassung der Betroffenen erfolgt dabei streng nach Zuständigkeiten und nur bei Überschreitung festgelegter Mindestverkehrsaufkommen. Auf Landesstraßen sind dies 8.800 Fahrzeuge täglich bzw. etwa 3 Mio. jährlich.

* Es sollen die „großen“ Lärmverursacher ermittelt und die Betroffenen erfasst werden. Und dies ist die Grundlage für weitere Planungen und Investitionen bei der Reduzierung von Lärmbelastung –
Zitat: „Ziel des Aktionsplanes ist, schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm auf die menschliche Gesundheit sowie unzumutbaren Belästigungen durch Umgebungslärm vorzubeugen oder entgegenzuwirken. Gebiete, die auf Grund ihrer Ausweisung bzw. Nutzung einen besonderen Schutzanspruch hinsichtlichLärm aufweisen, sind zu erhalten und vor einer weiteren Lärmbelastung zu schützen.“

* Die Auflistung der Betroffenen und die erforderlichen Maßnahmen werden in verschiedenen Aktionsplänen behandelt. Getrennt nach Lärmverursacher und Zuständigkeit:
für Landesstraßen und Gemeindestraßen – die Länder,
für Autobahnen oder Schnellstraßen (A&S) – der Bund – BMVIT (Asfinag),
weitere Aktionspläne gibt es für: Eisenbahn, Straßenbahnen, Flughäfen, Industrieanlagen.

* Bei diesen Ermittlungen sind die Gemeinden und BürgerInnen zu beteiligen.

 

Aktionsplan 2018 – Seite 16

Im Juli führten diese Umstände zu einer großen Bürgerbeteiligung bei den Stellungnahmen zum Aktionsplan (UDW Juli 2018). Denn durch die Unzuständigkeit des Landes fehlen viele durch Verkehrslärm belastete Gemeinden in der Auflistung des Landes oder sind nur ungenügend berücksichtigt.

Beispiel: im Aktionsplan auf Seite 16 werden in Wulkaprodersdorf zwei betroffene Personen angeführt und die Gemeinden Großhöflein und Müllendorf fehlen gänzlich.

Das Land hat nunmehr die eingebrachten Stellungnahmen in den Bericht aufgenommen und einer Würdigung unterzogen (Aktionsplan Wulkaprodersdorf Seite 19).

Doch für das Land bleibt der Lärmschutz „Querschnittsmaterie“ und „spezielle Maßnahmen“ fehlen (kurier-online 26.11.2018). Zitat: Auch Bürger aus Wulkaprodersdorf, Parndorf und Oberloisdorf gaben Kommentare ab. „Diese Eingaben wurden entweder bearbeitet oder an die zuständigen Stellen weitergeleitet“, sagt Referatsleiter Helmut Hedl, der vom Lärm als „Querschnittsmaterie“ spricht: „Das Thema Lärm beschäftigt viele Abteilungen, jede macht in ihrem Wirkungsbereich, was möglich ist. Es gibt aber weder klare Zuständigkeiten noch ein Budget, vielmehr geht es um Koordination und das Setzen von Schwerpunkten.“

Ein Beispiel für das Problem:
Wohnen Sie in Wulkaprodersdorf auf der Wienerstraße, werden Sie im Aktionsplan der Landes nicht als Betroffene/r angeführt. Denn die ungarischen Durchzugspendler werden dem A3 Zubringer zugerechnet. Sind Sie dann durch den A3 Zubringer belastet , fällt dies wahrscheinlich nicht ins Gewicht, da dieser knapp unter dem Mindestverkehrsaufkommen für Autobahnen liegt – zuständig Bund/Asfinag. Hören Sie dann auch noch die Bahn – zuständig Bund/ÖBB, wird man ihnen erklären, dass Schalldruckpegel nicht einfach arithmetisch zusammengezählt werden können und zwei gleiche Lärmquellen nicht doppelt so laut sind wie eine. Lesen Sie hiezu auch die Informationen des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus auf:  lärminfo.at

Eine „kumulative Sichtweise“ unterschiedlicher Lärmquellen (aus unterschiedlichen Zuständigkeiten) wird daher von vielen Betroffenen gefordert.
Darüber hinaus wäre eine übergreifende und transparente Vorgangsweise mit umfassender Entscheidungsbefugnis höchst an der Zeit:

  • Als Betroffener werden Sie mit ihrem Problem ohne Aussicht auf Lösung – so scheint es – zwischen mehreren Stellen hin und her gereicht.
  • Auf der einen Seite die Unzuständigkeit der lokalen Behörden und auf der anderen Seite der ökonomisch agierende Verkehrsbetrieb mit der Sorge um  wirtschaftliche Kennzahlen.

 

 

Lärmaktionsplan 2018 – Thema im Landtag, LHSTV Tschürtz in Erklärungsnot

In der letzten Landtagssitzung vom 5.7.2018 war der Lärmschutz-Aktionsplan 2018 und die Maßnahmen des zuständigen Landeshauptmannstellvertreters Inhalt einer Anfrage von Magª. Petrik ( Grüne).

Titelseite Aktionsplan

Dabei warf Magª. Petrik LHSTV Tschürtz mangelnde Information der betroffenen Anrainer über die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung beim Thema Lärmschutzmaßnahmen und fehlende Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Bevölkerung (Müllendorf, Großhöflein und Wulkaprodersdorf) zu diesem Thema vor (Anfragetext und Antwortmitschrift). Beitrag im ORF: http://burgenland.orf.at/news/stories/2921778/

Die Anfragebeantwortung finden Sie als Video auf der Seite des Landtages (ab Minute 14.30) : http://www.bgld-landtag.at/landtagssitzungen/tagesordnungen/xxi-to/xxi-to40/to4001.html

Unterstützt wurde Magª. Petrik (Grüne) von LtAbg Mag. Wolf (ÖVP). Dieser brachte LHSTV Tschürtz mit einer Zusatzfrage zu dessen Meinung bezüglich Lärmschutzmaßnahmen und Einbindung der Bevölkerung bei der A3 Erweiterung bzw. geplanter Sonderinfrastrukturmaßnahmen in Erklärungsnot.  LHSTV Tschürtz: „Selbstverständlich muss man die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen. Wenn alles so einfach wäre und man so rasch wie möglich einfach eine große Lärmschutzwand bauen könnte, wäre es natürlich von Vorteil. Aber man muss alles berücksichtigen. Ich sage mal, wenn 5 Anrainer eine Beschwerde einlegen und dann 10 nicht und 3 wohnen neben einer Autobahn, 2 wohnen neben einer Landesstraße… Das ist ein sehr komplexes Thema. Alle möglichen Argumente sind selbstverständlich zu berücksichtigen. Aber in der Komplexialität ist das sehr schwierig.“

Wiederholt betonte LHSTV Tschürtz die Unzuständigkeit des Landes bei Lärmschutzmaßnahmen für die A3 bzw. Sonder-Infrastrukturmaßnahmen infolge von EU-Richtlinien. Dafür seien ASFINAG bzw. Bund zuständig. In die Zuständigkeit des Landes fallen nach dieser EU-Richtlinie eben nur Landesstraßen (bzw. Gemeindestraßen).  Gleichzeitig hob er die Investitionen des Landes beim Lärmschutz auf Landesstraßen in den letzten Jahren in der Höhe von 500.000 Euro hervor.