Stellungnahmen zum Umgebungslärm-Aktionsplan 2018

Nur zwei Personen sind in Wulkaprodersdorf durch Verkehrslärm von Landes- und Gemeindestraßen betroffen?!

So steht es im Entwurf des Umgebungslärm-Aktionsplan 2018 des Landes gegen Umgebungslärm! Lesen Sie mehr in unserem Beitrag vom 31.5.2018. Zu diesem Aktionsplan können bis 17. Juli 2018 Stellungnahmen eingebracht werden!

Titelseite AktionsplanDer Entwurf dieses Aktionsplanes wurde im Landesamtsblatt vom 25.5.2018 zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahme aufgelegt. Sie können die vollständigen Unterlagen und die dazugehörigen Lärmkarten im Internet unter www.laerminfo.at abrufen.

Auszug aus dem Amtsblatt: „Während der Auflagefrist kann jede Person eine Stellungnahme zum Entwurf des Aktionsplanes an das Amt der Burgenländischen Landesregierung übermitteln, und zwar schriftlich, per Telefax (057 600-2790) oder per E-Mail (post.a2-verkehr@bgld.gv.at).
Die eingelangten Stellungnahmen werden geprüft und bei der Erlassung des Aktionsplanes dementsprechend berücksichtigt.“

Fühlen Sie sich von Lärm betroffen?

Dann sollten Sie die Behörden darauf aufmerksam machen!

Denn bisher gelten Se bei den zuständigen Behörden als Person, die nicht von Lärm betroffen ist.

Sie haben bis 17. Juli 2018 die Möglichkeit sich selbst einzubringen und Ihre Lärmbelastung in einer Stellungnahme aufzuzeigen. Durch die Beteiligung können Sie Entscheidungen und Planungsprozesse mit beeinflussen.

Die UDW hat für Sie eine Muster Stellungnahme zum downloaden und ausfüllen entworfen. Die Stellungnahme der UDW zum Lärmaktionsplan 2018 an die Verkehrsabteilung des Landes können Sie hier nachlesen.

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, können sie gerne mit den Gemeinderät/innen der UDW Kontakt aufnehmen.

Ihre Stellungnahme bewirkt, dass die zuständigen Behörden (Verkehrsabteilung, Baudirektion, Bezirks-hauptmannschaften etc.) Ihre Lärmbelastung im Umgebungs-Lärmaktionsplan 2018 berücksichtigen müssen und in weiterer Folge Maßnahmen getroffen werden müssen. Damit nehmen Sie Einfluss auf künftige Verkehrsmaßnahmen und -planungen von Land, Bund, Asfinag, ÖBB etc.

Wir spüren und hören den Verkehrslärm bei Tag und bei Nacht! Die Lärmmessungen welche die Gemeinde Wulkaprodersdorf 2017 in Auftrag gegeben hat beweisen diese Belastung. Daher sollte jede/r Betroffene die Gelegenheit nutzen und aufzeigen, dass die im Entwurf des Aktionsplanes vorgelegten Erhebungen nicht vollständig sind und die Maßnahmen nicht ausreichen.

Es ist es wichtig, dass jede/r Einzelne eine Stellungnahme abgibt. Auf der Stellungnahme können alle ihre Familienmitglieder, die am selben Ort wohnen unterschreiben.

Die Stellungnahme zum Umgebungslärm – Aktionsplan 2018 richten Sie an:

schriftlich: Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 2, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
E-Mail: post.a2-verkehr@bgld.gv.at oder per FAX: 057-600-2790

Zeitung Juni 2018

Unsere UDW Zeitung Juni 2018:

Alle fünf Jahre wird aufgrund eine EU-Richtlinie in den Östereichischen Bundesländern eine Erhebung zur Lärmbelastung durchgeführt. Da in dieser Erhebung des Landes Burgenland in Wulkaprodersdorf nur ZWEI Personen durch Lärm belastet sein sollen haben wir mehrere Aktionen gestartet und diese Zeitung mit folgenden Themen veröffentlicht:

  • VERKEHR – Lärm ist der hörbare Müll unserer Zivilisation (Herbert von Karajan)
  • STELLUNGNAHMEN der Wulkaprodersdorfer zum Aktionsplan gegen Lärm
  • nächste Gemeinderatssitzung 3.7.2018

Titelseite Aktionsplan

Aktionsplan 2018 des Landes gegen Umgebungslärm

Die neueste Lärmschätzung (März 2018) des Landes – die bis 17.7.2018 zur Stellungnahme aufgelegt wurde –  stellt fest:
Durch Lärm von Landes- und Gemeindestraßen (Zuständigkeitsbereich des Landes) sind in Wulkaprodersdorf zwei Personen betroffen (zu lesen im Teil 2 Umgebungslärm- Aktionsplan 2018  Seite 15).

Die Schlussfolgerungen im Aktionsplan basieren auf Hochrechnungen mit Verkehrszahlen aus der Landes- Verkehrsdatenbank – Stand 2016 (zu lesen im Aktionsplan 2018 Seite 12).
Und es bedeutet, dass nach Angaben des Landes, die Wienerstraße nicht durch den Duchzugsverkehr auf der B16, sondern überwiegend durch den Verkehr auf dem S31 Zubringer belastet wird.

Die grafische Aufbereitung der Lärmbelastung (Ende 2017) für Wulkaprodersdorf – verursacht durch Landesstraßen – sieht daher wie folgt aus:

(www.laerminfo.at, Lärmkarten, Straßenverkehr, Straßen im Zuständigkeitsbereich der Länder,  diese Karte wird nach der Einsichtsfrist mit den Daten des Aktionsplans 2018 „aktualisiert“ werden)

Die Lärmbelastung (Ende 2017) für Wulkaprodersdorf ist aufgrund der Landesberechnungen überwiegend durch die S31 bzw. den Autobahnzubringer  verursacht:

(www.laerminfo.at, Lärmkarten, Straßenverkehr, Autobahnen und Schnellstraßen)

Gleichzeitig wird auf Seite 22 des Aktionsplans 2018 jedoch auch angemerkt:
„Die Gemeinde Wulkaprodersdorf ist von hochrangigen Verkehrsverbindungen umschlossen (S 31, B 50, B 16, Autobahnzubringer A 3, Bahnverbindung nach Eisenstadt). Die Marktgemeinde hat 2017 Lärmmessungen in Auftrag gegeben und einen Antrag auf Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h auf der B 50 entlang des Ortsgebietes gestellt.“

Und zur Umsetzung eventueller Geschwindigkeitsreduzierung ist auf derselben Seite zu lesen:
„Kurz- und mittelfristig Verordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in Abwägung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie der Umweltverträglichkeit bzw. Geschwindigkeitskontrollen durch die Exekutive.“

Für Laien stellt sich nun die Frage. Warum finden nicht tatsächliche Lärmmessungen statt? Warum finden nicht reale Lärmmessungen der Betroffenen Eingang in die Belastungsdaten und Lärmkarten? (lesen Sie dazu unseren Beitrag vom August 2017 Lärmmessungen im Dorf).

Bilden Sie sich ihre eigene Meinung!

Wie kommt es zu den Lärmdaten und Aktionsplänen?

Aufgrund von EU Richtlinien ist das Burgenland verpflichtet (so wie alle anderen Länder und Regionen), Lärmdaten zu erheben und zu veröffentlichen.  Ebenso sind Aktionspläne zum Schutz der Betroffenen Bevölkerung zu erstellen. Die Aktionsplanung für Umgebungslärm erfolgt immer durch die für die Lärmquelle zuständige Behörde, der Aktionsplan für Österreich setzt sich daher aus mehreren Teil-Aktionsplänen zusammen.

Diese Daten liegen nun vor und werden bis zum 17.7.2018 zur Einsicht und eventuellen Stellungnahme aufgelegt. Sie finden nach der Anhörungsfrist  Eingang in die Lärmkarten und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen. Die Unterlagen finden Sie unter:

Teil 2: zu Landes-, Gemeindestraßen – Burgenland

Titelseite Aktionsplan

Allgemeiner Teil: Zusammenfassung der Betroffenen

Titelseite Aktionsplan

Teil  1: zu Autobahnen und Schnellstraßen

Titelseite Aktionsplan

 

 

Alle Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus „Lärmschutz für Österreich“ www.laerminfo.at

 

A3 Diskussion beim Bürgeranwalt

Am 26.5.2018 wurde die Studiodiskussion zur aktuellen Lärmsituation in Großhöflein verursacht durch die A3 vom ORF gesendet. Freitag davor fanden die Dreharbeiten  für die Sendung Bürgeranwalt in Großhöflein statt.

Das Video der Bürgerinitiative dazu:

Lesen Sie mehr auf der Seite der Bürgerinitiative:

Bürgerinitiative Großhöflein

 

 

 

„Wulkaprodersdorf blüht auf“

Eine Initiative des Umweltausschusses und unserer UDW Umweltgemeinderätin

Nur gemeinsam kann es uns gelingen, unser Dorf schön zu gestalten, damit wir uns alle darin wohlfühlen. Fühl auch Du Dich angesprochen und mach mit!

Es geht um gemeinsame Pflanz- und Pflegeaktionen und um die Übernahme von Grünraumpatenschaften.

Am 20. April fand dazu die Start Veranstaltung statt.

Eine Gruppe engagierter Wulkaprodesdorferinnen und Wulkaprodersdorfer, der die Verschönerung des Ortsbildes ein großes Anliegen ist, beschloß die Ärmel hochzukrempeln und zur Tat zu schreiten.

Die Gruppe hat inzwischen Zuwachs bekommen.

Vereinbart wurde, dass in einer gemeinsamen Aktion die 22 Blumentröge, die in der Gemeinde stehen  bepflanzt werden. Auf den 4 Wulka- bzw. Hirmerbachbrücken werden blühende Blumenkästen angebracht. Dies soll ein erstes sichtbares Zeichen der Verschönerung sein.

Grünraumpatenschaften:
Für eine Blüh- oder Grünfläche die Patenschaft zu übernehmen, heißt sie zu pflegen, sie zu verschönern oder sie neu zu gestalten.

 

Wer dabei sein möchte:
Kontakt Grete Krojer, Obfrau des Umweltausschusses (0664/2811715)