Aktionsplan 2018 des Landes gegen Umgebungslärm

Die neueste Lärmschätzung (März 2018) des Landes – die bis 17.7.2018 zur Stellungnahme aufgelegt wurde –  stellt fest:
Durch Lärm von Landes- und Gemeindestraßen (Zuständigkeitsbereich des Landes) sind in Wulkaprodersdorf zwei Personen betroffen (zu lesen im Teil 2 Umgebungslärm- Aktionsplan 2018  Seite 15).

Die Schlussfolgerungen im Aktionsplan basieren auf Hochrechnungen mit Verkehrszahlen aus der Landes- Verkehrsdatenbank – Stand 2016 (zu lesen im Aktionsplan 2018 Seite 12).
Und es bedeutet, dass nach Angaben des Landes, die Wienerstraße nicht durch den Duchzugsverkehr auf der B16, sondern überwiegend durch den Verkehr auf dem S31 Zubringer belastet wird.

Die grafische Aufbereitung der Lärmbelastung (Ende 2017) für Wulkaprodersdorf – verursacht durch Landesstraßen – sieht daher wie folgt aus:

(www.laerminfo.at, Lärmkarten, Straßenverkehr, Straßen im Zuständigkeitsbereich der Länder,  diese Karte wird nach der Einsichtsfrist mit den Daten des Aktionsplans 2018 „aktualisiert“ werden)

Die Lärmbelastung (Ende 2017) für Wulkaprodersdorf ist aufgrund der Landesberechnungen überwiegend durch die S31 bzw. den Autobahnzubringer  verursacht:

(www.laerminfo.at, Lärmkarten, Straßenverkehr, Autobahnen und Schnellstraßen)

Gleichzeitig wird auf Seite 22 des Aktionsplans 2018 jedoch auch angemerkt:
„Die Gemeinde Wulkaprodersdorf ist von hochrangigen Verkehrsverbindungen umschlossen (S 31, B 50, B 16, Autobahnzubringer A 3, Bahnverbindung nach Eisenstadt). Die Marktgemeinde hat 2017 Lärmmessungen in Auftrag gegeben und einen Antrag auf Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h auf der B 50 entlang des Ortsgebietes gestellt.“

Und zur Umsetzung eventueller Geschwindigkeitsreduzierung ist auf derselben Seite zu lesen:
„Kurz- und mittelfristig Verordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in Abwägung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie der Umweltverträglichkeit bzw. Geschwindigkeitskontrollen durch die Exekutive.“

Für Laien stellt sich nun die Frage. Warum finden nicht tatsächliche Lärmmessungen statt? Warum finden nicht reale Lärmmessungen der Betroffenen Eingang in die Belastungsdaten und Lärmkarten? (lesen Sie dazu unseren Beitrag vom August 2017 Lärmmessungen im Dorf).

Bilden Sie sich ihre eigene Meinung!

Wie kommt es zu den Lärmdaten und Aktionsplänen?

Aufgrund von EU Richtlinien ist das Burgenland verpflichtet (so wie alle anderen Länder und Regionen), Lärmdaten zu erheben und zu veröffentlichen.  Ebenso sind Aktionspläne zum Schutz der Betroffenen Bevölkerung zu erstellen. Die Aktionsplanung für Umgebungslärm erfolgt immer durch die für die Lärmquelle zuständige Behörde, der Aktionsplan für Österreich setzt sich daher aus mehreren Teil-Aktionsplänen zusammen.

Diese Daten liegen nun vor und werden bis zum 17.7.2018 zur Einsicht und eventuellen Stellungnahme aufgelegt. Sie finden nach der Anhörungsfrist  Eingang in die Lärmkarten und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen. Die Unterlagen finden Sie unter:

Teil 2: zu Landes-, Gemeindestraßen – Burgenland

Titelseite Aktionsplan

Allgemeiner Teil: Zusammenfassung der Betroffenen

Titelseite Aktionsplan

Teil  1: zu Autobahnen und Schnellstraßen

Titelseite Aktionsplan

 

 

Alle Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus „Lärmschutz für Österreich“ www.laerminfo.at