Verkehr in und um Wulkaprodersdorf

Erhöhung der Verkehrsicherheit im Ortsgebiet

In der Ausgaben von Bei uns im Dorf – 1/2018 berichtete der Obmann des Bau- und Verkehrsausschuss (Udo Bochers ÖVP) über folgende Vorhaben. Zitat:

….. Viele Gründe sprechen für die Einführung von Tempo 30 km/h auf Abschnitten, in Zonen oder im gesamten Ortsgebiet. An erster Stelle steht dabei die Frage der Verkehrssicherheit….. Die Verkehrsstatistik zeigt, dass vor allem ältere Menschen und Kinder ein hohes Risiko tragen, sind sie doch die schwächsten Verkehrsteilnehmer. ….

Geringere Geschwindigkeiten geben den verschiedenen Nutzungsansprüchen des dörflichen Lebens Raum. ….. Besonders positv wirken sich Geschwindigkeitsbeschränkungen auf die Situation in Wohngebieten aus. Beispiele zeigen, dass Tempobeschränkungen von 50 auf 30 km/h deutlich wahrnehmbare Lärmreduzierungen bewirken…

Ich persönlich bin ein leidenschaftlicher Autofahrer und stand anfangs einer Geschwindigkeitsbeschränkung sehr kritisch gegenüber. Je länger ich mich dann aber mit diesem Thema befasst habe, haben mich die oben gennnten Argumente zu der Überzeugung gebracht, dass es durchaus Sinn macht, in unserer Ortschaft eine Temporeduktion einzuführen.

 

Wir waren freudig überrascht und meinten, dass eine unserer langjährigen Forderungen nun gemeinsam umgesetzt werden könnte.

Nachdem aber  ein Jahr lang keine Maßnahmen in Richtung des angekündigten Vorhaben durch die ÖVP gesetzt wurden, hat die UDW in der letzten GR Sitzung (28.3.2019.) einen Antrag um Temporeduzierungen eingebracht:

Grundsatzbeschluss für einer Tempo-30-Zone für die Straßenbereiche Obere und Untere Gartengasse und die Feldgasse samt den einmündenden Nebengassen.

 

Unsere Ziele:
In den beiden Straßen befinden sind die Ein- u. Ausgänge des Gemeindekindergartens sowie in der Ob. Gartengasse die ‚Hofgemeinschaft Flügelschlag‘ als Therapiestätte und Treffpunkt für Eltern mit Kindern. Wir möchten das Wohngebiet besonders für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen verkehrsicher machen. Gleichzeitig soll damit auch die Lebens- u. Wohnqualität gefördert und die Umwelt entlastet werden. Denn Tempo 30 bietet – wie auch der ÖVP Obmann beschreibt – eine deutlich höhere Verkehrssicherheit, mehr Lebensqualität in den Wohngebieten, weniger Lärm und weniger Schadstoffe. Lesen sie auch unsere Beiträge: Thema Schulweg oder Verkehr im Ort menschengerecht gestalten.

Der Antrag wurde mehrheitlich mit den Stimmen der ÖVP abgelehnt, weil man erst einen Sachverständigen befassen möchte. PS: Dieser Sachverständige befand sich einige Tage vor der GR-Sitzung im Gemeindeamt Wulkaprodersdorf.

 

Dorfentwicklungsziele 2009 – leere Absichtserklärungen?

Foto: Marktgemeinde Wulkaprodersdorf, Agenda21 Dorferneuerung

Zwischen 2007 und 2009 wurde in Wulkaprodersdorf ein umfassendes Dorfentwicklungsprojekt mit Bürgerbeteiligung durchgeführt. Breite Teile der Bevölkerung, Fachleute und die Gemeinderatsfraktionen haben daran mitgearbeitet. Die gesammelten Ergebnisse – also die Zielvorstellungen daraus – wurden in einem Leitbildkatalog formuliert und im Gemeinderat einstimmig mit ZUSTIMMUNG ALLER PARTEIEN  beschlossen.

Eines dieser Ziele befasst sich mit dem Verkehr:

Verbesserte Lebensqualität durch erhöhte Verkehrssicherheit mit der Massnahme innerörtlichen Verkehr zu reduzieren.

  • Temporeduzierung auf 30 km/h und Kontrolle
  • Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung
  • Rückbaumaßnahmen

Leider scheinen sich nicht alle Parteien an diese beschlossen Ziele erinnern zu können.

Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 50 entlang des Ortsgebiets

Aus Sicherheitsgründen und auch um eine Lärmreduzierung auf der am Ortsgebiet vorbeiführenden B 50 zu erreichen, wurde im Oktober 2017 von betroffenen Bürgern und der Gemeinde Wulkaprodersdorf bei der BH Eisenstadt ein Antrag auf Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h entlang des Ortsgebietes gestellt. Dazu wurde auch das vorliegende Lärmgutachten der Gemeinde an die BH Eisenstadt übermittelt.

 

Eineinhalb Jahre – und mehrere Urgenzen – später kam die knappe Antwort über die Ablehnung des Antrages durch die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt per Mail an den Vertreter der Initiative. Die Gemeinde wurde über die Ablehnung nicht informiert.  Zitat:

 

Sehr geehrter Herr…

Nach eingehend durchgeführtem Ermittlungsverfahren kann die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 70 km/h auf der B 50 im Freilandabschnitt Wulkaprodersdorf  nicht befürwortet werden.

MfG

 

Die UDW hat am 10.4.2019 eine Anfrage an die BH Eisenstadt gerichtet und noch einmal um Prüfung und Durchführung einer Temporeduzierung ersucht.

 

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Verkehr im Ort menschengerecht gestalten!

Dorfentwicklungsprojekt 2009

Aufgrund der langjährigen UDW Initiative wurde im Vorjahr in Wulkaprodersdorf ein weiterer Schritt zum Dorfentwicklungsprozess gestartet. Gemeinsam mit  Beratern aus den verschiedenen Bereichen versuchen alle im Gemeinderat vertretenen Parteien über Parteigrenzen hinweg die drängensten Probleme die unser Dorf bewegen zu diskutieren und Aktionspläne zur Lösung zu erarbeiten. Diese Vorschläge werden dann dem Gemeinderat zur Entscheidung (Beschluss) vorgelegt. Denn es muss etwas weitergehen in unserem Dorf.

Wir werden Sie in unseren Beiträgen über die einzelnen Projekte informieren (Beispiele: Gemeindeamt, Bildungscampus, Betriebsgebiete, Bauland, usw.). Heute möchten wir Ihnen eines der Leitbilder von 2009 des damaligen Dorfentwicklungsprozesses mit Bürgerbeteiligung vorstellen:

Verbesserung der Lebensqualität und
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Dorf

 

Durchzugsverkehr messbar reduzieren
  • Verlegung der B 16 auf den Autobahnzubringer = „echte Umfahrung Wulkaprodersdorf“ mit Bau einer Auf- und Abfahrt vom Autobahnzubringer auf die B50
  • Umwidmung der Wienerstraße in eine Gemeindestraße
  • Verkehrsberuhigende Maßnahmen, wie z.B. Tempobeschränkung für das gesamte Ortsgebiet auf 30 km/h, bauliche Maßnahmen setzen, usw.
Innerörtlichen Verkehr messbar reduzieren und sicherer machen
  • Erstellung eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes
  • Temporeduzierung auf 30 km/h und Kontrolle
  • Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung (durch Informationen, Aktionen) bei Entscheidungsträgern und Ortsbevölkerung – „Gesundheitsoffensive durch Radfahren und Zufußgehen“ oder „Länger gesund leben durch Radfahren und Zufußgehen“
  • Rückbaumaßnahmen
  • Vorbildwirkung durch Eltern und Personen des öffentlichen Kommunallebens erzielen: Veranstaltungen (z.B. autofreier Tag), Vorträge, Informationen in Gemeindezeitung, …
  • Radfahren sicher und attraktiv machen: Radfahrkonzept erstellen und umsetzen: Anschaffung von Radständern im öffentlichen Raum (z.B. vor der Schule, Kindergarten, Gemeinde, Kirche, Geschäfte, usw.), versperrbare Radständer bei den Haltestellen der Busse und Bahn, Kinderradfahrtraining
  • Zufußgehen attraktiv machen: wie z.B. mehr Sitzgelegenheiten und kurze Wege schaffen („Dorf der kurzen Wege“) – Raumplanungskonzept als Lenkungsinstrument nützen, Schulwegsicherung, Schulprojekte zur Mobilität der Schulkinder
  • Einrichtung einer Fußgängerzone auf der Hauptstraße, z.B. zu Sonn- und Feiertagen
Öffentlicher Verkehr als ernstzunehmende Alternative
  • Bekanntmachung und Übersicht der Fahrpläne – Leporello, Lesbarkeit der Fahrpläne verbessern
  • Fahranzeigedisplay bei allen Haltestellen
  • Fahrpläne von der Gemeinde überprüfen und mit den Verkehrsunternehmen abstimmen
  • Gemeinschaftsnetzkarte und Jahreskarte von der Gemeinde anschaffen und verwalten
  • Mobilität älterer Menschen unterstützen durch Anschaffung eines Gemeinschaftsautos (Hybrid, Elektroauto), Gemeinderäder und Ruftaxi
  • Fahrgemeinschaften fördern, Mitfahrbörse: Infos durch Infopoint vor der Gemeinde, Homepage, Tafel, Plakatständer
Keine Transitwege für den überregionalen Verkehr
  • Kein Ausbau der A3 gemäß Volksbefragung und Gemeinderatsbeschluss
  • „echte Umfahrung Wulkaprodersdorf“ schaffen durch den Bau einer Auf- und Abfahrt vom Autobahnzubringer auf die B50
  • Bahnschleife – wenn Ausbau, dann so gestalten, dass die Lebensqualität der Menschen sichergestellt ist

 

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Zeitung Dezember 2018

Unsere neue UDW Zeitung Dezeber 2018 ist fertig.

Sie beinhaltet folgende Themen:

  • Unser Dorf Weiterentwickeln – Dorfentwicklung
  • Schaffung von Bauplätzen
  • Aufschliessungsgebiet Mühlgasse
  • Baugrundschlamassel der ÖVP
  • Gemeinderatssitzungen
  • Kindergarten
  • Umgebungslärm
  • UDW Klausur
  • Gebetshaus oder Gaststätte
  • Adventmarkt

 

 

Schaffung von Bauplätzen – DORFENTWICKLUNG

Die UDW sieht seit Jahren die Notwendigkeit Bauland zu mobilisieren, damit unsere jungen Menschen bauen und im Dorf bleiben können. Das Problem wurde jedoch von den Bürgermeistern in den vergangen Jahren zu wenig ernst genommen und jahre- oder fast jahrzehntelang wurde nichts aktiv getan, obwohl das seit langem absehbar war. Wir haben in Wulkaprodersdorf keine wirklich optimal verfügbaren Baugründe. Die meisten sind durch Lärm und Verkehr belastet. Viele Flächen liegen im Hochwasserschutzgebiet. Und sehr viele Bauflächen sind nicht verfügbar, weil sie für zukünftigen Bedarf „gehortet“ werden. Daher braucht es eine vorausschauende gesamtheitliche Betrachtung des Ortsgebietes nach den Kriterien des Raumplanungsgesetzes.

Unser Vorschlag: Es ist höchst an der Zeit sich überfraktionell mit diesem Thema zu beschäftigen und eine entsprechende Planung mit Fachleuten vorzunehmen. Lesen Sie hiezu auch den Beitrag der Wiener Zeitung vom 13.9.2016 „Wenn die Reserve zur Last wird„, Gastbeitrag von Michael Maxian .

 

Aktuelle Situation in Wulkaprodersdorf

Großzügige Umwidmungen in den 60er und 70er Jahren: Damals wurden große Flächen Grünland in „Aufschließungsgebiet Bauland“ umgewidmet. Da nahm man es nicht so genau, ob diese vielleicht sogar im Überschwemmungsgebiet lagen oder nicht. Teile davon wurden rückgewidmet, aber viele befinden sich auch heute noch in privatem Eigentum. Heute wären viele dieser Umwidmungen nicht mehr möglich.

Wulkaprodersdorf hat große Baulandreserven: Derzeit sind viele Bauplätze in Wulkaprodersdorf vorhanden, die noch nicht bebaut sind. Dadurch ist die Gemeinde blockiert, neue Bauplätze zu erschließen. Denn die Landesregierung genehmigt keine neuen Umwidmungen von Grünland in Bauland, da es in Wulkaprodersdorf genügend Baulandreserven gibt.

Wulkaprodersdorf hat zu wenig verfügbare Bauplätze, da kaum Grundstücke von privaten Besitzern zum Verkauf angeboten werden.

Die Verfügbarkeit von Bauplätzen zu erhöhen ist eine wichtige Aufgabe der Gemeinde. Es ist notwendig vorhandene Aufschließungsgebiete umzuwidmen, dass diese schnell bebaut werden können und es ist notwendig, sich vorausplanend mit der Baulandmobilisierung auseinander zu setzen. Derzeit gibt es im Dorf zwei große Aufschließungsgebiete.
Die Gemeinde hat Aufschließungskriterien beschlossen, 50% der Grundstücke zum ortsüblichen Preis an die Gemeinde zu verkaufen und diese mit Bauzwang zu belegen. Bleiben bei einer Umwidmung allerdings mehr als 50 % der Grundstücksflächen weiter im Privatbesitz, sind wieder Bauplätze auf Jahre blockiert und belasten die Baulandreserven der Gemeinde.

 

DORFENTWICKLUNG – TEILBEREICH „WOHNEN IM DORF“

Der Vorschlag der UDW ist es, gemeinsam mit den anderen Fraktionen einen Fahrplan für Wohnmöglichkeiten für die nächsten Jahre/ Jahrzehnte zu entwickeln. Dabei geht es um Schaffung von Bauplätzen und Wohnungen sowie um eine Belebung des Ortskerns.

Das derzeit laufende Dorfentwicklungprojekt bietet eine gute Chance sich über alle Parteien hinweg – unter Einbeziehung von Fachleuten der Raumplanung und des Hochwasserschutzes – mit den Möglichkeiten zur Lösung diese Probleme zu befassen.

Die UDW hat sich, wie schon berichtet, bereits in einem eigenen Workshop damit befasst und wird diese Unterlagen mit einbringen. Einige unserer Zielvorstellungen sind:

ZIELE DER UDW

  • Kontrolliertes Wachstum der Gemeinde bei hoher Lebensqualität
  • Schaffung von Wohnraum und hochwertiger Infrastruktur (150 – 300 Wohneinheiten in 20 Jahren), Mix aus Eigenheimen und Wohnungen (30 : 70) und alternatives Wohnen (zB. „Junges Wohnen“, Alten-WGs, Starterwohnungen)
  • Baulandmobilisierung
  • Einbeziehung der Bevölkerung bei der Planung bzw. Bedarfserhebung Zielgruppen: Jung-Wulkaproderdorfer/innen zu halten, Zuzug junger Menschen und Familien

Wir sind der Ansicht, dass es Aufgabe des Gemeinderates ist,
Entscheidungen zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger zu treffen
.

Bei Baulandumwidmungen müssen daher unbedingt folgende Grundregeln beachtet werden:

    • Keine Förderung von Baulandspekulationen.
    • Keine Erhöhung der Baulandreserven in privatem Besitz. Abtretung von mindestens 50% des Flächeneigenanteils.
    • Umwidmung mit Bauzwang.
    • Keine Einschränkung für vorausschauende Planungen und Erweiterungen von Bauland in der Gemeinde.

DAS BAUGRUNDSCHLAMASSEL DER ÖVP

Seit vier Jahren möchte der Bürgermeister Baugründe umwidmen. Zuerst das Gebiet im Bereich Weinbergstraße (links bei der Ausfahrt Wulkaprodersdorf Richtung Siegendorf).

Bau- und Betriebsgebiet Weinbergstraße

Seit 2015 wurden vom Bürgermeister Grundstücksverhandlungen geführt, geplant und Bodenproben entnommen, Kosten investiert, um schließlich von der Raumplanungsbehörde festgestellt zu bekommen, dass es genug gewidmete Baulandreserven in Wulkaprodersdorf gibt und es daher keine Genehmigung von der Raumordnung des Landes für ein neues Baugebiet gibt.

Im März 2018 wurde das nächste Vorhaben des Bürgermeisters, die Umwidmungskriterien für das Aufschließungsgebiet (gemischtes Baugebiet) ‚Mühlgasse‘, vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Allerdings hat schon damals die UDW darauf aufmerksam gemacht, dass das geplante Baugebiet an einen Aussiedlerhof angrenzt und dass es Probleme geben könnte.

Baugebiet Mühlgasse

Diese Bedenken wurden als unsinnig abgetan. Seither wurde schrittweise von GR-Sitzung zu GR-Sitzung, ein Problem um das andere bekannt. Der Gemeinderat wurde immer wieder vor neue Fakten gestellt:
* Lärm- und Geruchsbelastung durch Schweinemaststall – Gutachten erforderlich;
* Verlegung des Stalls – Kostenbeteiligung der Käufer mit 4,- € /m2,
* vertragliche Vereinbarung mit dem Besitzer des Aussiedlerhofs, etc.

 

Gebetshaus oder Gaststätte

Seit der „Islamische Kulturverein“ Anfang 2016 in den ehemaligen Baumarkt Semeliker in der Wiener Straße als Pächter eingezogen ist, gibt es Gerüchte darüber was dort entstehen soll und was dort geschieht: Gebetshaus, Moschee, Kaffee, Kebabstand, ..? Ursache für diese Gerüchte ist die unzureichende Information der Wulkaprodersdorfer/Innen.

In Ausgabe 1/2016 „Bei uns im Dorf“ konnten wir dazu vom Bürgermeister lesen: „.. Dass es diesbezüglich auch Ängste und Unsicherheiten in der Bevölkerung geben wird, war von Anfang an klar. Um diese möglichst auszuräumen, werden seitens der Gemeinde alle möglichen Schritte unternommen…“

Leider ist in diese Richtung wenig geschehen, denn anstatt von Beginn an offensiv das Gespräch mit der beunruhigten Bevölkerung und dem Kulturverein zu suchen und zwischen beiden Seiten einen Dialog zu erwirken, hat es der Bürgermeister vorgezogen sich auf seine Rolle als Behördenvertreter zu beschränken. Er hat es verabsäumt beide Seiten einander näher und „an einen Tisch“ zu bringen. Wahrscheinlich wäre es damals noch möglich gewesen gegenseitig Vertrauen aufzubauen und durch einen offenen Meinungsaustausch eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten zu finden.  Eine vergeudete Chance!

Es ist verständlich, dass in Zeiten religiöser Radikalisierung, medialer Präsenz von Terror und Übergriffen (und nicht zuletzt politischer Stimmungsmache) Ängste und Verunsicherungen entstehen. Ursache für diese Stimmung in Wulkaprodersdorf ist  vor allem die Angst, dass durch den Verein radikalisierte Islamisten angezogen werden. Bringt ein „Islamischer Kulturverein“ zwangsläufig diese Auswirkungen mit sich? Wir wollten uns ein Bild machen und haben im April 2016 den Dialog mit den Vereinsmitgliedern gesucht  (kurier 16.4.2016). Denn nur dadurch ist es möglich die geplanten Vorhaben des Vereins zu erfragen und eventuelle Missverständisse auszuräumen. Dafür wurden wir im Gemeinderat massiv kritisiert und der Parteinahme bezichtigt.

Wir haben versucht ein wenig hinter die Dinge zu schauen: Wer steht hinter dem Verein? Was sind die Anliegen? Welche Meinungen werden vertreten? Nähere Informationen und Links zu weiterführenden Beschreibungen finden Sie am Ende des Beitrages.

Bereits zu Beginn war der Wunsch des Kulturvereins erkennbar einen Gastronomiebetrieb und ein Gebetshaus zu errichten. Seit Anfang 2016 bis heute führt die Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ Anmerkungen siehe am Ende des Beitrags) den Standort Wulkaprodersdorf,  Wienerstraße 91,  als  Gebetsräumlichkeit: „Moschee Eisenstadt (IGGiÖ). Nach dem derzeitigen Rechtsstand darf das Objekt jedoch nur für „gewerbliche Zwecke“ genutzt werden. Die Gemeinde hat die widmungsfremde Nutzung deshalb bescheidmäßig untersagt. Die Tätigkeiten der Pächter gingen jedoch ohne erkennbare Veränderung weiter. Im Raum stehen nach wie vor: Freitagsgebete, Baumaßnahmen, fehlende Genehmigungen uä.

Wir stehen hinter der Religionsfreiheit. Dazu zählt auch die Schaffung von entsprechenden Gebetsräumen. Es widerstrebt uns, wenn Andersgläubigen diese Möglichkeit verwehrt wird. Aber dieser Anspruch endet, wenn rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden, demokratische Grundsätze missachtet werden oder die persönliche Freiheit des anderen eingeschränkt wird.

In den letzten Monaten hat der Kulturverein die Angaben zur Nutzung des Objekts abgeändert, einen neuen Verein gegründet und neue Anträge gestellt. Der erste Verein wurde durch die IGGÖ nicht anerkannt und die Islamische Föderation (IFW) hat sich laut eigenen Angaben aus dem Verein zurückgezogen (kurier 11.10.2017). Wir haben versucht einige Informationen zum Verein, Pächter, Eigentümer einzuholen:

Eigentümer: Megeed Immobilienvermietung GmbH & Co KG
Gewerberegistereintrag Baustoffhandel, GISA Zahl 26461830
GeschäftsführerIn gewerberechtlich: Dipl.-Ing. Ahmed Abdel Megeed
Pächter: „Islamischer Kulturverein Wulkaprodersdorf“ (18.2.2018)
Kulturverein Vereinsregistereintrag, ZVR-Zahl: 1570158958
Obmann: Palaci Hakan
„Islamische Föderation Eisenstadt“  (13.5.2016)
Gewerberegistereintrag Handelsgewerbe, GISA Zahl: 28697077
Geschäftsführer gewerberechtlich: Mulkani Nuredini

Der in den Medien zitierte Verein „Islamische Föderation Eisenstadt“ wird im Vereinsregister aktuell dem Standort POTTENDORF zugeordnet (ZVR Zahl 924938279). Ein Verein mit dem Namen „Eisenstadt Moschee“ ist im Vereinsregister nicht registriert.

In der letzten Gemeinderatsitzung am 7.11.2018 wurde durch die beauftragte Baumeisterin des islamischen Kulturvereins das Projekt Wienerstraße im Beisein des Vereinsobmanns dem Gemeinderat präsentiert.

Hier die Eckpunkte:

  • Die ehemalige Verkaufshalle soll als Gaststätte – nicht als Gebetshaus genutzt werden: mit 40 Parkplätzen und weiteren Abstellflächen sowie 11 Toiletten,
  • die Islamischen Vereinsmitglieder sollen „vor bzw. nach dem Essen beten können“, damit soll das bisherige „illegale Beten“ in einem ersten Schritt „legalisiert“ werden,
  • die Frage eines Gemeindevertreters ob die Gaststätte auch durch Wulkaprodersdorfer/Innen genutzt werden kann wurde zunächst verneint und dann durch den Vereinsobmann eher halbherzig bejaht.

Dieser Versuch eine bescheidmäßig untersagte Nutzung durch fadenscheinige Angaben gleichsam legalisieren zu wollen ist mit unserem Verständnis eines ehrlichen und offenen Miteinanders nicht vereinbar.

 

Anmerkungen und weitere Informationen:


IGGiÖ (Quelle: www.help.gv.at Leben in Österreich – Religionen Allgemein)
Nach dem Islamgesetz 2015 ist die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) eine Körperschaft öffentlichen Rechts und für die offizielle Vertretung und Verwaltung der religiösen Belange aller in Österreich lebenden Muslime zuständig. Damit ist sie erster Ansprechpartner für den Staat in diesen Angelegenheiten. Neben religiösen Aufgaben nehmen diese Körperschaften auch soziale, gesellschaftliche und kulturpolitische Aufgaben wahr.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich ist in neun Bundesländersprengel gegliedert und umfasst derzeit 27 Kultusgemeinden. Diese Kultusgemeinden vertreten unterschiedliche religiöse Lehren, ethnische Gruppen oder Herkunftsstaaten. Präsident der IGGiÖ ist seit 9.12.2018 Ümit Vural.

Kultusgemeinden (Quelle:   IGGÖ: Einrichtungen – Kultusgemeinden)
Kultusgemeinden sind Teile einer islamischen Religionsgesellschaft, die zugleich selbstständige Körperschaften öffentlichen Rechts sind. Sie kümmern sich um die religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder, errichten und erhalten die dafür erforderlichen Einrichtungen.
Kultusgemeinden können nur gegründet werden, wenn deren Bestand und wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit gesichert ist und die Religionsgesellschaft der Gründung zustimmt.

Österreichische Islamische Föderation (Quelle: Islamlandkarte (Institut für Islamisch-theologische Studien))
Die Österreichische Islamische Föderation (IF) ist
die größte Vereinigung islamischer Kultusgemeinden in Österreich. Sie ist ein Dachverband mit mehr als 50 Ortsvereinen. Die Islamische Föderation wird der Bewegung Millî Görüş zugerechnet. Die IF wurde 1988 gegründet, damals führten die zunehmenden Migrationsströme nach Europa zu den ersten Vereinsgründungen. Ziel waren zugleich Zusammenhalt innerhalb der Zuwanderergemeinschaften und Hilfe bei der Integration. Der älteste und größte Ortsverein ist die Islämische Föderation Wien (IFW) mit 10.800 Mitgliedern. Derzeitiger IF-Vorsitzender ist Mehmet Arslan. Nach Inkrafttreten des neuen Islamgesetzes im Jahr 2015 organisierte sich die Islamische Föderation in 5 Kultusgemeinden mit insgesamt 52 Moscheevereinen innerhalb der IGGÖ.

Islam Allgemein (Quelle: Politikberatung, Werner T.Bauer – Der Islam in Österreich)
Der unmittelbare Ansprechpartner der meisten Muslime in Österreich ist nicht die IGGiÖ, sondern ein zumeist nach ethnischen oder  herkunftsstaatlichen (Muttersprache) Kriterien strukturierter Verein, der einen Gebetsraum betreibt.  In Österreich existieren nach Schätzungen mehr als 200 islamische Gebetsräume und 409 islamische Vereine. Die meisten Gebetsstätten werden von Moscheevereinen errichtet und unterhalten. Diese gehören überwiegend großen Dachverbänden an und bieten ein ganzes Spektrum weiterer Angebote von der Kantine übers Lebensmittelgeschäft bis hin zum Friseur.

Milli Görüş, deutsch „Nationale Sicht“ (Quellen wie oben: Der Islam in Österreich und Institut für Islamisch-theologische Studien)
Milli Görüş ist eine länderübergreifende über die Türkei hinausgehende aktive islamische Bewegung mit vielen Organisationseinheiten.Der Gründer der Bewegung ist der 2011 verstorbene Necmettin Erbakan (96-97 Ministerpräsident Türkei). In vielen Staaten ist die Bewegung wegen antidemokratischer Tendenzen umstritten. 1973 veröffentlichte Erbakan ein Buch mit dem Titel „Milli Görüş“ in dem er die „gerechte Ordnung“ propagierte – ein umfassendes soziales, ökonomisches und politisches Regelungssystem auf islamischer Grundlage.  In der Türkei gingen aus dieser Bewegung zwei Parteien hervor, die 2001 von Erbakan gegründete islamisch-fundamentalistische SP Saadet Partei  (Glückseeligkeitspartei) und die spätere Regierungspartei AKP (Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung) unter Recep Tayyip Erdoğan, dem jetzigen Präsidenten der Türkei. 
Erbakan betrachtete seine Partei nicht als Teil des demokratischen Systems, sondern als Organisation, die das demokratische System überwinden und ersetzen soll.

islamische Vereine in Österreich

Islam in Österreich