Maßnahmen zur Verringerung von Verkehrslärm und Luftverschmutzung

Dafür braucht es eine Vielzahl aufeinander abgestimmter Einzelmaßnahmen:
von der Fahrzeugtechnik über das Steuerrecht bis zur Verkehrsplanung.
Neben der Verkehrsvermeidung und dem Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel gibt es eine Reihe von weiteren Möglichkeiten:

  1. Das Reifen-Fahrbahn-Geräusch bei Pkw ist ab ca. 30 km/h (bei Lkw 60 km/h) die dominierende Geräuschquelle. Der Einsatz von lärmmindernden Fahrbahnbelägen kann die Lärmbelastung verringern. Ein moderner ge-
    räuschmindernder Straßenbelag kann um bis zu 8 dB leiser als der
    Referenzbelag sein.
  2. Lärmschutzmaßnahmen: Eine wichtige Lärmschutzmaßnahme sind Geschwindigkeitsbegrenzungen.
    In verkehrsberuhigten Zonen mit 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung
    ist der Lärmpegel um 6 dB geringer als bei 50 km/h. Auf Autobahnen bringt eine Tempo-100-Beschränkung eine Lärmreduktion von 3 dB. Bei Tempo 100
    wird auch um 64 % weniger Stickoxid ausgestoßen als bei Tempo 130 km/h.
  3. Schallschutz: Schallschutzwände, -wälle, Überdeckungen, Einhausungen behindern die Ausbreitung des Schalls. Die Höhe der Wand hat  entscheidenden Einfluss auf die lärmmindernde Wirkung. Die Anlage muss
    ausreichend lang sein, damit von den Seiten kein Lärm eindringt.
    Die Lärmminderung beträgt 5 bis 10 dB(A), in günstigen Fällen 10 bis 15 dB(A). Bei Wind und Inversionswetterlagen verschlechtert sich die lärmmindernde Wirkung. Schallschutzfenster können nur die Innenräume vor Lärm schützen,
    wenn sie geschlossen sind. Die Außenbereiche (Garten, Terrasse,
    Balkon) bleiben laut.