Lärmgrenzwerte

Die Grenzwerte für Bundesstraßen sind gesetzlich festgelegt. Für den Tag-Abend-Nacht-Zeitraum gelten 60 dB und für den Nacht-Zeitraum 50 dB. Die WHO und das Umweltbundesamt empfehlen jedoch:
45 dB/Tag und 30 dB/Nacht.
Schalldruckpegel kann man nicht einfach arithmetisch zusammenzählen
und zwei gleiche Lärmquellen sind nicht doppelt so laut wie eine. Eine Zunahme um 10 dB empfinden wir im Allgemeinen als doppelt so laut.

Die Messwerte in Wulkaprodersdorf 2017 (Beitrag 27.8.2017).