Corona – Weitere Verschärfung ab kommenden Montag 21.9.20

Heute hat die Bundesregierung weitere Verschärfungen der Schutzvorkehrungen gegen die Ausbreitung der Coronapandemie für Montag 21.9.2020 angekündigt.  Auslöser sind die ansteigenden Infektionszahlen (ORF.at 17.9.2020).

Die Maßnahmen umfassen drei Hauptpunkte die besonders auf jene Bereiche bezogen sind, die laut Gesundheitsminister das stärkste Infektionsrisiko aufweisen:

  • Reduzierung der sozialen Kontakte. Feierlichkeiten und private Treffen, Zusammenkünfte in Innenräumen sind auf zehn Personen begrenzt (in privaten Wohnungen gilt dies als Empfehlung). Einzige Ausnahme sind Begräbnisse. Outdoor liegt die Obergrenze weiterhin bei 100 Personen.
  • In der Gastronomie ist eine Konsumation nur mehr im Sitzen am Tisch erlaubt, kein Barbetrieb. Pro Tisch nur mehr maximal zehn Personen. Sperrstunde auch für geschlossene Gesellschaften  ab 1.00 h.
  • Schutzmasken müssen ab Montag auf Märkten und Messen auch im Freien getragen werden, in der Gastronomie gilt Maskenpflicht auch für die Gäste, außer sie sitzen am Tisch. Für Gottesdienste wurde mit den Religionsgemeinschaften vereinbart während der Gottesdienste freiwillig die Maskenpflicht und einen Abstand umzusetzen.

 

 

Wir berichten seit Ausbruch der Corona Pandemie über die neuesten Entwicklungen und Nachrichten. Hier unsere Informationsübersicht zu COVID 19.

 

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Corona – österreichweite Maskenpflicht ab Montag 14.9.20

Ab Montag 14.9.2020 gilt in ganz Österreich wieder eine verstärkte Maskenpflicht. Die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz (MNS) gilt für geschlossene Räume für folgende Bereiche: im Handel, in Dienstleistungsbetrieben wie zB. der Gastronomie, in Schulen außerhalb des Klassenverbandes sowie in Behörden mit Parteienverkehr.

Auch Veranstaltungen werden massiv eingeschränkt: Indoor sind nur mehr 50, im Freien 100 Personen erlaubt. Bei Großveranstaltungen mit professionellem Konzept und mit zugewiesenen Sitzplätzen sind es 1.500 bzw. 3.000 Plätze (398. Verordnung – Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung-Novelle).

Die Bundesregierung ist über die ansteigenden Zahlen der Infektionen besorgt und heute richtete der Bundeskanzler einen dringenden Appell an die Bevölkerung sich an die verordneten Maßnahmen zu halten. „Was wir gerade erleben, ist der Beginn der zweiten Welle.“ so Kanzler Kurz (ORF.at 13.9.2020).

 

 

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Corona – Maskenpflicht Änderungen ab 24.7.2020

Ab Freitag 24.7.2020 tritt eine ergänzende neue COVID 19 Verordnung zum Tragen von Mund- Nasenschutz Masken in Kraft (siehe auch orf.at).

Diese Änderung der Lockerungsverordnung ist als Zusatz zur bestehenden Maskenpflicht (Arztpraxen, Physiotherapiepraxen, Taxis und Öffis usw.) sowie der Abstandsregel zu verstehen. Auszug aus der Verordnung (8. Novelle der COVID 19 Lockerungsverordnung):

 

Beim Betreten des Kundenbereichs in geschlossenen Räumen:

  1. von öffentlichen Apotheken,
  2. von Betriebsstätten des Lebensmitteleinzelhandels (einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln),
  3. von Banken, und
  4. der Post einschließlich Postpartnern und
  5. durch Besucher von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie von Orten, an denen Gesundheits-und Pflegedienstleistungen erbracht werden,

ist zusätzlich eine den Mund-und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

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Coronavirus – Gesunde Covid-19 Patienten für Plasmaspenden gesucht

In einer Pressekonferenz vom 7.5.2020 bittet Gesundheitsminister Anschober die Bevölkerung, im Kampf gegen das Virus Blut zu spenden. Blutplasmaspenden von Patienten, die bereits vom Coronavirus geheilt sind, können schwer an Corona Erkrankte retten.

Aus dem Plasma lassen sich Antikörper gewinnen, die für die Behandlung wichtig sind. Außerdem benötigen Forscher Plasma um aus den Antikörpern einen Impfstoff herzustellen, Kurier7.5.2020 Anschober bittet um Plasmaspenden, Steirer nach Blutplasmabehandlung genesen. Ebenso berichtete der Gesundheitsminister über die positive Entwicklung der Corona-Situation nach den Ausgangslockerungen.

An der MedUni Graz konnten drei Patienten durch eine Plasmatherapie gerettet werden. Einer davon wurde bereits entlassen. Der Mediziner Robert Krause berichtete über die Therapie an der MedUni Graz. Der bereits genesene Patient lag in einem sehr schlechten Zustand auf der Intensivstation und leidet seit seiner Geburt an einer Immunschwäche. Man  entschloss sich schließlich, ihn mit den Antikörpern eines passenden Plasmaspenders zu behandeln. Vier Tage später konnte er bereits auf die Normalstation verlegt werden.

Das Rote Kreuz sucht Menschen, die nachweislich an Covid-19 erkrankt waren und seit mindestens 14 Tagen wieder gesund sind. Sie können Lebensretter für andere Covid-19-Patienten werden. Die im Blutplasma von Genesenen vorhandenen Antikörper helfen schwer erkrankten Personen, ihre Infektion zu besiegen.

Die Suche nach wieder gesunden Covid-19-Plasmaspendern läuft auf Hochtouren. Wer also nachweislich nach einer Covid-19 Infektion geheilt ist, kann sich beispielsweise telefonisch oder per Mail in einem Plasmazentrum melden (+43 (0)120 609 2538 oder plasmaspende@takeda.com), oder beim Roten Kreuz melden um einen Termin zu vereinbaren.

 

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Coronavirus – Wulkaprodersdorfs Bürgermeister sieht Klärungsbedarf

Die Coronakrise veränderte ab Mitte März unseren Alltag dramatisch. In diesen Wochen war man sich in der Politik auf Bundes- und Landesebene über die Notwendigkeit einig, Zusammenarbeit und Zusammenhalt über alle Parteigrenzen hinweg in den Mittelpunkt der politischen Arbeit zu stellen. Es gelang ohne unnötiges Gezänk unbequeme und unpopuläre Maßnahmen zur Eindämung der Pandemie gemeinsam umzusetzen.

Doch in Wulkaprodersdorf hielt und hält der Bürgermeister von Zusammenarbeit auf Gemeindeebene wenig. Nachdem auch in Wulkaprodersdorf Mitte März zwei Erkrankte gemeldet wurden fühlte sich Wulkaprodersdorfs Bügermeister von der Sanitätsbehörde zunächst „nicht informiert“ und übte massive Kritik an der Bezirkshauptmannschaft und dem Vizebürgermeister. Andererseits aber ließ der Bürgemeister in Wulkaprodersdorf die Angebote anderer Parteien zur Zusammenarbeit und die Bitte um laufende Information der Gemeinderäte  unbeantwortet.

Am 17.März wurden in Wulkaprodersdorf auf Empfehlung des Landes die Gemeinderatssitzungen bis auf weiteres ausgesetzt. Während dieser Zeit sollte der Bügermeister die Gemeinderäte bzw. Gemeinderatsfraktionen über die durch ihn getroffenen dringenden Entscheidungen und Maßnahmen informieren. Die Gemeinderatsfraktionen hat der Bürgermeister bis Mitte April über eventuell durch ihn getroffene Entscheidungen nicht informiert.

Wir meinen, dass in diesen Tagen das GEMEINSAME Handeln und rasche INFORMATION der Bevölkerung erforderlich sind. Es ist nicht die Zeit für parteipolitisches Hickhack. Nach der Krise können die Maßnahmen im Detail analysiert werden und eventuelle Fehler aufgezeigt werden. Wir sehen im Gegensatz zum Bürgermeister dann aber vor allem folgende Punkte, die man klären sollte.

Was sollte NACH der Krise aufgeklärt werden?

  • Warum konnte die Sanitätsbehörde (Bezirkshauptmannschaft und Krisenkoordination) am 18. März – in der Hochphase der Coronakrise – den Bürgermeister und die Gemeinde  Wulkaprodersdorf nicht erreichen?
  • Wieso werden alle Vorschläge zur Zusammenarbeit anderer Parteien in Wulkaprodersdorf ignoriert/abgelehnt?
  • Warum erfolgt während der „Gemeinderats-Auszeit“ entgegen der Anordnung der Aufsichtsbehörde über Monate hinweg keine Information von Seiten des Bürgermeisters an die Gemeinderäte oder Gemeindefraktionen?
  • Nehmen Wulkaprodersdorfs Gemeindeverantwortliche ihre Verantwortung in dieser Krisensituationen ausreichend wahr?

Krisenmanagement – Land Burgenland

Seit Beginn der Coronakrise Anfang März wird durch den Landesmediendienst auf der Website des  Burgenlandes eine Corona Informationsplattform betrieben. Wir berichten seit Beginn der Krise von dieser Plattform. Dort werden Behördenaufrufe, Empfehlungen, Informationen und auch die täglichen Zahlen über Neuerkrankungen und Genesungen veröffentlicht. Das Land und seine Mitarbeiter leisten in vielen Bereichen während der Krise hervorragende Arbeit. So wie die Bundesregierung, bemühen sich die verantwortlichen Landesstellen, die Bevölkerung laufend mit aktuellen, fundierten und geprüften Nachrichten (meist direkt aus den Sanitätsbehörden) zu versorgen. Die UDW sagt dafür DANKE!

Zusammenhalt und Information  – JA!            Politisches Hickhack – NEIN!

Am 18. März um ca. 10:00 Uhr, erschien auf dieser Plattform eine der täglichen Coronastatistiken mit Neuerkrankungen im Burgenland (covid-19, 18.3.2020). Betroffen waren auch zwei Personen aus Wulkaprodersdorf. Das Landesmedienservice teilte mit, dass sich die Betoffenen in behördlich angeordneter „häuslicher Quarantäne“ befinden. Diese tägliche Statusnachricht wird auch über die offiziellen Kanäle (facebook, Medienverteiler ua.) des Landes sowie die Warnmeldungen der Landessicherheitszentrale verteilt. Vor Erscheinen der Nachricht hat die Sanitätsbehörde / Bezirksverwaltungsbehörde nach eigenen Angaben erfolglos versucht den Bürgermeister von Wulkaprodersdorf bzw. die Gemeinde zu erreichen. Dies hatte eine ungewöhnliche Mitteilung des Bürgermeisters zur Folge.

Bürgermeister nicht erreichbar, Panik in Wulkaprodersdorf?

Abends am 18. März teilte der Wulkaprodersdorfer Bürgermeister auf seiner privaten Facebookseite und der seiner Partei mit, dass weder er noch die Gemeinde über die Coronaerkrankungen im Ort  durch die zuständige Behörde informiert wurden. Nach Bekanntwerden der Nachricht gegen Abend sei Panik in Wulkaprodersdorf ausgebrochen und sein Telefon heiß gelaufen. Die Behauptung der Bezirkshauptmannschaft, dass man ihn tagsüber telefonisch und über Mobilbox zu erreichen versucht habe, könne so nicht stimmen! Es wurde zwar seine Bürokollegin erreicht, er aber nicht! Nachdem er von den Erkrankungen erfahren hat, hat er sofort die Hintergründe durch Anruf bei den Betroffenen recherchiert. Dass der Vizebürgermeister die covid-19 Information des Landes gleich nach der Veröffentlichung weitergegeben hat bezeichnet der Bürgermeister mit „Öl ins Feuer giessen und verwerflich“. Er meint, dass diese beiden Punkte: 1) unterbliebene Verständigung durch die Behörde und 2) voreilige Informationsweitergabe durch den Vizebürgermeister  noch einer Aufklärung bedürfen!
Die Mitteilungen des Bürgermeisters im Original: ÖVP am 18.März, Gemeinde am 19.März.

Was man neben dieser Mitteilung wissen sollte!

Die Sanitätsbehörden arbeiten nach rechtich festgelegten Regelungen. Betroffene Personen werden bei Symptomen auf eine Corona Erkrankung durch die Sanitätsbehörde getestet und befragt. Die Befragung führt geschultes Fachpersonal im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch. Es wird dabei auch nach eventuellen Kontakten mit anderen Personen gefragt und sollte dies der Fall sein, erfolgt deren Verständigung und eventuell weitere Tests. Sind die Tests positiv wird mit Bescheid die Quarantäne verfügt. In weiterer Folge werden die Corona Statistik Datenmeldungen erstellt. Dies alles unterliegt dem Datenschutz und die Erkrankten dürfen namentlich auch nicht genannt werden. Dann wird die Gemeinde bzw. der Bürgermeister als deren Vertreter verständigt. Danach erfolgt die Informationsweitergabe durch die Krisenstäbe.
Aufgabe der Gemeinden ist es:  1) die Ortsbevölkerung zu informieren und 2) eventuell örtliche Vorkehrungen zu treffen. Beispiel: Auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen hinweisen, eventuelle Hilfestellungen und weitere Maßnahmen zu organisieren ua.

Gott sei Dank sind die Erkrankten in Wulkaprodersdorf mittlerweile wieder gesund. Im Gegensaz zur Panik -Beschreibung  des Bügermeisters haben sich die  WulkaprodersdorferInnen in den vergangenen Wochen besonnen und diszipliniert verhalten.

Gemeinderatssitzungen ausgesetzt!

In Wulkaprodersdorf finden seit Dezember des Vorjahres keine Gemeinderatssitzungen mehr statt. Der Start für das Jahr 2020 wäre am 30. März vorgesehen gewesen. Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr hat die Aufsichtsbehörde den Gemeinden am 16. März empfohlen, vorerst keine Sitzungen der Kollegialorgane abzuhalten. Diese Empfehlung wurde mit Zustimmung aller Gemeinderäte ab 17. März umgesetzt.  Betroffen sind zB. Gemeinderat,  Gemeindevorstand, Ausschüsse. Weiters stellt die Behörde fest, dass ein Ausfall der durch das Gesetz vorgeschriebenen Sitzungen aufgrund der Krisensituation gerechtfertigt ist. Unaufschiebbare Entscheidungen dieser Organe können durch den Bürgermeister in Absprache mit der Aufsichtsbehörde getroffen werden. Der Bürgermeister muss jedoch unverzüglich die Gemeinderäte darüber informieren und die Beschlüsse nachträglich einholen.

Mit der Zustimmung zum Aussetzen der Gemeindesitzungen hat  die UDW Vorsitzende am 17. März einen Brief an die Gemeinde und den Bürgermeister gerichtet. Sie bietet darin ihre Mithilfe bei Covid-19 Maßnahmen an und bittet über getroffene Maßnahmen als Gemeinderätin und Fraktionsvorsitzende informiert zu werden.  Der Brief blieb vom Bürgermeister unbeantwortet und eine Information über geplante Maßnahmen und Vorhaben während der Krise ist nicht erfolgt.

Ich bitte mich als Gemeinderätin und Obfrau der UDW über die Maßnahmen die im Rahmen des Coronavirus für die Gemeinde bzw. GemeindebürgerInnen verfügt werden, am Laufenden zu halten bzw. schlage ich vor einen ‚Krisenstab‘ unter Einbeziehung aller Fraktionen in der Gemeinde zu konstituieren, um die notwendigen laufenden Informationen und auch Rückmeldungen (Probleme, Bedarf an Hilfeleistungen, etc.) aus der Bevölkerung zu erhalten, die Lage zu beraten und zu beurteilen, Entscheidungen vorzubereiten und die Ausführung zu koordinieren und aufzuteilen.

Lt. Aussendung wurden bereits vom Hrn. Bürgermeister die ersten Schritte gesetzt, entsprechend der weiteren Entwicklung der Lage braucht es allenfalls noch weitere Maßnahmen und ich meine, dafür tragen wir als Gemeinderäte auch eine gewisse Verantwortung.Daher möchte ich meines dazu beitragen und biete meine Unterstützung an.

Sabine Szuppin

Um die Handlungsfähigkeit der Gemeinden sicherzustellen wurde am 16. April im Burgenländischen Landtag die Gemeindeordnung novelliert und die ersten Unterstützungspakete beschlossen. Damit können während der Coronakrise die demokratishen Mechanismen wie die Abhaltung von Sitzungen und Beschlussfassungen des Gemeinderates und Gemeindevorstandes per Videokonferenz oder Umlaufbeschluss stattfinden.  Ebenso wurde ein Maßnahmenpaket für den Finanzbereich beschlossen, damit die Gemeinden kleine, lokale Betriebe besser unterstützen können. Diese angebotenen Möglichkeiten sollten bei Bedarf durch die Gemeinden aufgegriffen werden, ORF Landtag im Zeichen der Coronakrise.

 

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