Aus dem Gemeinderat – ÖVP blockiert Lärmgutachten.

ÖVP BLOCKIERT LÄRMGUTACHTEN

Bei der Gemeinderatssitzung am 7. November 2018 stand zum wiederholten Mal das Thema „Schaffung von Bauplätzen in der Mühlgasse“ auf der Tagesordnung. Der Plan des Bürgermeisters ist es, auf einer Gesamtfläche von 27.000 m2, Bauplätze bis 20m an einen Schweinemastbetrieb, der sich dort als Aussiedlerhof seit vielen Jahren entwickelt hat, zu schaffen. Dadurch ergibt sich die Problematik, dass Baugründe unmittelbar an einen geruch- und lärmbelastenden Landwirtschaftsbetrieb angrenzen würden.

Nachdem sich der Bürgermeister mit dieser Problematik nicht von Anfang an beschäftigt hat, wird nun sukzessive seit dem Frühjahr nach Lösungen gesucht.

Der Landwirt ist bereit, die Stallungen weiter weg zu verlegen. Für den optimalen Standort sollten als Grundlage ein Geruchs- u. Lärmgutachten eingeholt werden.

In der Gemeinderatssitzung im September hat die UDW und auch die SPÖ verlangt, dass ein entsprechendes Gutachten eingeholt und der vorliegende Muster-Optionsvertrag rechtlich geprüft wird. Diesem Vorschlag hat die ÖVP nicht zugestimmt. In Folge hat der Bürgermeister selbst ein Geruchsgutachten eingeholt. Trotzdem er selbst eine Sitzung zuvor der Meinung war, dass nicht der Geruch sondern vielmehr die Lärmentwicklung durch die säugenden Mutterschweine zur Belastung in der Nachbarschaft führt, lag in der letzten GR-Sitzung lediglich ein Geruchsgutachten vor.

Auch der betroffene Eigentümer selbst sieht die Belastung der AnrainerInnen in erster Linie in der Lärmproblematik.

UDW und SPÖ haben erneut einen Antrag auf Einholung eines Lärmgutachtens gestellt. Dieses wurde vom Bürgermeister und den ÖVP-Mandatar/innen wieder abgelehnt.

Die UDW möchte keinesfalls dass eine Interessenskollision zwischen Aussiedlerhof (landwirtschaftlichem Betrieb, Stall und Wohnung) und BauwerberInnen entsteht. Durch die Widmung „Aussiedlerhof“ hat der Landwirt die Möglichkeit seinen Betrieb vor wirtschaftlichen Einschränkungen und vor AnrainerInnenbeschwerden zu schützen. Daher sollte zwischen Baugebiet und Aussiedlerhof eine Pufferzone bestehen bleiben. Nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften der Raumplanung würde diese Grundstücksfläche von Seiten der Landesbehörde heute keine Zustimmung mehr zur Aufschließung von Baugebiet erhalten.

Wir brauchen dringend Bauplätze für unsere jungen Leute und auch Wohnungen für junge und ältere Menschen. Daher braucht es eine raumplanerische Betrachtung des gesamten Ortsgebietes und eine vorausschauende und zusammenhängende Siedlungspolitik.

Diesen Sachverhalt hat die UDW am 9.11.2018 in einer Presseaussendung den wichtigsten Lokalmedien übermittelt.

Das Fehlen von Bauland im Zusammenhang mit leistbarem Wohnraum für Jungfamilien beschäftigt alle Gemeinderatsparteien seit Jahren. Auch das Bemühen um Lösungen ist allen Gemeinderatsparteien ein Anliegen. Nicht vergessen werden dürfen dabei jedoch einerseits die Raumplanungsregeln und andererseits die Auswirkungen der Bauland – Widmungen.

Im Vorjahr wurde in Wulkaprodersdorf ENDLICH das Ortsentwicklungsprojekt gestartet. Ein Projekt das die UDW seit Jahren fordert und das insbesondere durch die ÖVP bis vor Kurzem verhindert wurde. Nur durch ein GEMEINSAMES VORGEHEN können die Bedürfnisse unserer Bevölkerung und unseres Ortes umfassend erhoben, sowie die Eignung von Lösungen und deren Realisierungsmöglichkeiten eingeschätzt werden. Einige Beispiele weiterer anstehender Probleme mit denen sich die Ortsentwicklung beschäftigt:

  • Bauland und Wohnen für Jung und Alt (günstige Wohnungen, betreutes Wohnen ..),
  • Bildungseinrichtungen und Infrastrukutur (Volksschule, Kindergarten ..),
  • Gemeindeamt,
  • Betriebsansiedlungen …

Die ÖVP wirft den anderen Fraktionen Verhinderungspolitik vor, blockiert jedoch durch das eigene Vorgehen meist jede Lösung. GEMEINSAMES VORGEHEN bedeutet aber eben auch auf Vorschläge, Ideen und Bedenken der Anderen einzugehen. Man gewinnt immer mehr den Eindruck, dass ÖVP Eigeninteressen das Handeln im Gemeinderat bestimmen.

Nachfolgend einige gesetzliche Hintergundinfomationen warum Flächenwidmungen oft so schwierig sind und warum hier sture „JustamentPolitik“ nicht zum Ziel führen kann.  Die Landesbehörden genehmigen Baulandwidmungen nur, wenn nicht zu viel ungenutztes Bauland vorhanden ist (Schlagwort: Rückwidmung) und wenn die raumplanerischen Grundregeln eingehalten und im Einklang gehalten werden. Die Schwerpunkte sind:

  • natürliche Lebensgrundlagen schützen (Schutz des Bodens, Luftreinhaltung, Natur- und Landschaftsschutz ….),
  • Gefährdung durch Naturgewalten hintanhalten,
  • Bedürfnisse der Bevölkerung beachten,
  • Rücksichtnahme auf Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe Industrie …. für eine nachhaltige Versorgung,
  • und weitere Bestimmungen der örtlichen Raumplanung (siehe Abschnitt II Burgenländisches Raumplanungsgesetz – Bgld. RPG)

Die Verletzung dieser Vorgaben führt in der Regel zur Ablehnung der Widmung durch die Raumplanungsbehörde und damit zu Zeitverzögerungen (in unserem Fall bei der Baulandschaffung) und im schlimmsten Fall zu finanziellem Schaden für die Gemeinde.

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