So geht es nicht mehr – Gemeinderat auflösen?

So geht es nicht mehr? Gemeinderat auflösen?

Der überraschende ÖVP-Antrag um Auflösung des Gemeinderates Anfang Juli verwunderte viele WulkaprodersdorferInnen. Dieser Antrag wurde am 4.7.2019 mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP abgelehnt.

Eine Feststellung vorweg:
Etwa 80% der Gemeinderatsbeschlüsse (ohne Protokoll-, bzw.  Formalbeschlüsse) werden in Wulkaprodersdorf einstimmig getroffen, gemeinsam von ÖVP, SPÖ und UDW.  Einige Beispiele: der jährliche Finanzrahmen wie Voranschlag und Rechnungsabschluss, Personalangelegenheiten, Hochwasserschutz Angelegenheiten, Zuschüsse wie Heizkosten- und andere Förderungen, Gemeindegebühren uva.…

UDW vs. ÖVP, Gemeinrat WP 2019,   (c) Viktor WLASCHITZ

Angesichts dieser Tatsachen von einer Nicht-Arbeits-Fähigkeit oder Blockade des Gemeinderates zu sprechen ist reine Polemik und entbehrt jeder Grundlage.
Der Gemeinderat ist ein von der Bevölkerung gewähltes Vertretungsorgan und mit den Stimmverhältnissen (ÖVP 10 Mandate, SPÖ 7, UDW 4) der letzten Wahl ausgestattet. Dass es in einem Gemeinderat – abgesehen von den überwiegenden Gemeinsamkeiten – auch unterschiedliche Standpunkte zu bestimmten Themen gibt, ist normal und in einer Demokratie durchaus erwünscht.
Solche Situationen gab es in der Vergangenheit und wird es in der Zukunft immer wieder geben. Das ist auch in einer Familie nicht anders. Da kann man auch nicht gleich bei der ersten Meinungsverschiedenheit sagen: „Aus, ich verlass jetzt die Familie“. Bei strittigen Dingen gehören die Fakten und Standpunkte auf den Tisch, ausdiskutiert und gemeinsam eine Lösung gefunden.

Die WulkaprodersdorferInnen, erwarten sich Lösungen. Zum Wohle der gesamten Gemeinde und aller Bürgerinnen und Bürger.  Wohl überlegt, nachvollziehbar und zukunftsgerichtet, unter Abwägung der Vor- und Nachteile für die Gesamtheit der Gemeinde. Dafür ist jeder Gemeinderat und jede Gemeinderätin verpflichtet, vereidigt und persönlich verantwortlich.  Dies bedeutet aber, Entscheidungen sind oft nicht einfach, manchmal unpopulär und für Einzelne auch unangenehm.

Die Bauplätze in der Mühlgasse sind so ein Thema, bei dem es unterschiedliche Ansichten zur Vorgehensweise und der Suche nach den „besten“ Lösungen gibt. Die ÖVP meint, dass diese Suche Zeitverschwendung ist, die Meinungsunterschiede, das Arbeiten verhindern und der (aus ÖVP Sicht) „schlechte“ Umgangston der Opposition mit dem Bürgermeister eine vorzeitige Auflösung  rechtfertige. Die UDW sieht dies naturgemäß anders hat aber mit vier Mandaten einen eher begrenzten  Einfluss auf die Gemeindepolitik.

Mühlgasse – NEU

Daher wird die UDW in den nächsten Tagen gemeinsam mit der SPÖ einen Vorschlag zur Baulandmobilisierung Mühlgasse-NEU vorstellen und im Gemeinderat einbringen. Dabei werden die vorgeschlagen Grundstücke sehr rasch und vollständig als Bauplätze zur Verfügung stehen.

Denn wir wollen für junge Menschen die Möglichkeit schaffen jetzt und auch in der Zukunft in ihrer Heimatortschaft bauen zu können.

Und unser nächstes Ziel: „echte Baulandmobilisierung“
NICHT neues Bauland ohne feste Bauverpflichtung schaffen, sondern bereits bestehendes Bauland für Bauwillige zur Verfügung stellen und damit erforderliche Freiräume für künftige Baulandwidmungen schaffen!

 

Worum geht es bei der Baulandmobilisierung?

Dass in Wulkaprodersdorf Baulandbedarf besteht ist seit Jahrzehnten bekannt. Genau so ist bekannt, dass hier Handlungsbedarf, zum Teil sehr dringend, besteht. Obwohl es so gut wie keine verfügbaren Bauplätze gibt, hat Wulkaprodersdorf viele unbebaute Bauflächen und gewidmete Baulandreserven im gesamten Gemeindegebiet.

So viele Reserven, dass die zuständige Raumplanungsstelle des Landes der Gemeinde schon vor Jahren unmissverständlich mitgeteilt hat, dass sie KEINE neuen Widmungen genehmigt, solange diese Reserven nicht entweder:
• bebaut oder
• rückgewidmet sind.

verfügbare Bauplätze?

Darüber zu diskutieren, dass hier vor Jahren von den zuständigen Gemeindeverantwortlichen Fehler oder Nachlässigkeiten passiert sind,  bringt wenig. Die Zeiten und Rahmenbedingungen haben sich geändert und die Gemeinden stehen vor neuen Herausforderungen. Fakt ist, dass Nachfrage und Angebot bei Baugründen in einem krassen Missverhältnis stehen und potentielle Bauflächen – obwohl vorhanden – am Markt fehlen.

Ursache: Man hat in der Vergangenheit nicht darauf geachtet Bauplätze mit einer zeitlichen Bauverpflichtung zu belegen.  Da ist das gesamte Burgenland den anderen Bundesländern weit hinten nach. Im bundesweiten Durchschnitt sind vom gesamten gewidmeten Bauland 26,5 Prozent nicht bebaut. Im Burgenland sind es gleich 37,9 Prozent. Wenn Sie das Thema interessiert: derstandard, (Zu) viel Bauland im Südburgenland, 10.5.2017, wienerzeitung , Wenn die Reserve zur Last wird,  13.9.2016.

Auch Wulkaprodersdorf steht vor dieser Situation. Bauplätze sind nicht verfügbar, weil sich die Besitzer diese aufheben und nicht hergeben. Die Gründe sind vielfältig: sei es zur Daseinsvorsorge, als Reserve für die Kinder, als Wertanlage oder auch als Spekulationsobjekt. Der persönliche Standpunkt ist veständlich und nachvollziehbar, wenn man sich die derzeitige Situation von Anlagenrisiko, Niedrigzinsen, steigende Immobilienpreise usw. anschaut. Aufgabe der Gemeinde ist es aber trotzdem Baumöglichkeiten für die Jugend zu schaffen. Man muss aus begangenen Fehlern lernen und sie nicht wiederholen.

Dies führte in Wulkaprodersdorf Anfang 2018 über einen ÖVP-Antrag vorerst einmal zum Beschluss genereller Widmungskriterien (GR 28.3.2018) für neues Bauland dem alle Parteien zustimmten. Zweck dieser Kriterien ist es,  neu gewidmete Bauplätze Bauwilligen möglichst rasch zur Verfügung zu stellen. Dies ist aber nur ein Teil der Lösung!

Denn Wulkaprodersdorf hinkt mit diesen Regelungen den Nachbargemeinden und den meisten Gemeinden im Burgenland hinterher. Wir wollen nicht, dass es uns ähnlich wie anderen Bundesländern geht, die viel drastischere Schritte setzen müssen um Bauland zu mobilisien ( kurier, Gegen die Spekulation: Wer nicht baut, wird enteignet, 1.5.2018).

 

Worum geht es der UDW in der Mühlgasse?

Wie könnte es weitergehen oder
wie kommt man in Wulkaprodesdorf zu Bauplätzen?

Dies können Sie in unserem nächsten Beitrag lesen.

 

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Worum geht es der UDW in der Mühlgasse?

Worum geht es in der Mühlgasse?

In der Mühlgasse gibt es zwei Arten von Bauland-Gebieten:
einen kleinen Teil Bauland-Wohnmischgebiet (BM, roter Rand) entlang der Mühlgasse,
und einen überwiegenden Teil Aufschließungsgebiet Wohnmischgebiet (AM, gelber Rand) als eine Art “Reservegebiet” oder „Hoffnungsgebiet“ für zukünftig mögliche Bauplätze.

Der Unterschied: Während für eine neue Widmung zB. von Grünland in Bauland-Wohngebiet eine Genehmigung der Landesraumplanung notwendig ist – diese hat das in den letzten Jahren verwehrt, kann ein bestehendes Aufschließungsgebiet ohne das Land über einen einfachen Gemeinderatsbeschluss als “echtes Bauland“ freigegeben bzw. erschlossen werden . Mit der „Freigabe“ kann/muss die Gemeinde auch die Regeln für die Bebauung festlegen.

Baugebiet Mühlgasse NEU

Wäre die Fläche in der Mühlgasse nicht schon Aufschließungsgebiet, würde die Landesraumplanung keine Genehmigung erteilen. Dies hat zwei Gründe:
die vielen Baulandreserven (wie schon beschrieben) und
die zu erwartenden Belastungen bzw. Beeinträchtigungen der neuen Bauplätze durch angrenzende andere Nutzungen (Schweinemastbetrieb, Autobahnzubringer und eventuell die künftige A3 Verlängerung).

Anmerkung: Mit dem neuen Raumplanungsgesetz 2019 werden die Befugnisse der Gemeinde bei der Baulandwidmung gestärkt, wenn die Änderungen im Rahmen eines genehmigten Örtlichen Entwicklungskonzepts vorgenommen werden.

Dies sind die raumplanerischen Unterschiede. Daneben gibt es die unterschiedlichen Interessen der betroffenen Bevölkerungsgruppen. Einerseits die berechtigten Interessen der Grundbesitzer mit ihrem Eigentumsrecht und andererseits die Gemeindemehrheit mit den Bauplatzsuchenden, die eine gesunde Ortsentwicklung mit verfügbaren, leistbaren Baugründen anstrebt. Es ist nun Aufgabe der Gemeindeverantwortlichen einen zufriedenstellenden Ausgleich dieser Interessen herzustellen.

 

Auch wenn wir das Gebiet Mühlgasse für neue Bauplätze nicht optimal finden, sehen wir Möglichkeiten einer Aufschließung (von Teilflächen), wenn zwei Voraussetzungen gegeben sind:

1. Es muss gesichert sein, dass die gewidmeten Bauplätze auch für Bauwillige zur Verfügung stehen. Der Großteil sofort, der Rest für den Eigenbedarf mittelfristig. Denn es darf nicht sein, dass einige wenige Grundbesitzer Bauplätze zeitlich unbegrenzt horten und andere Wulkaprodersdorfer wegziehen müssen, weil sie keine Bauplätze finden. Grundstückseigentümer, die sich damit nicht abfinden können scheiden aus der Erschließung aus.

2. Es muss gewährleistet sein, dass die neuen Bewohner durch die angrenzenden Nutzungen keine über das übliche und zulässige Maß hinaus gehenden Belastungen haben.
Der Schweinemastbetrieb und der Autobahnzubringer (bzw. eine mögliche zukünftige Autobahn) dürfen keine Beeinträchtigung der Lebensqualität bewirken. Generell: Grundstücke die zu Nahe an Belastungsquellen liegen und für die keine wirtschaftlich vertretbare Lösung gefunden werden kann, scheiden aus der Erschließung aus.

Dies sind die Gründe warum sich die UDW für eine Ergänzung der Bauland-Widmungskriterien und für Sachverständigengutachten im Fall Mühlgasse eingesetzt hat.

Und dies ist auch der Grund für den gemeinsamen SPÖ-UDW Antrag Baugebiet Mühlgasse – NEU.

 

Wie könnte es weitergehen?
Wie kommt man in Wulkaprodersdorf zu Bauplätzen?

Wie eingangs ausgeführt bestehen Wulkaprodersdorfs Baulandreserven aus zwei Arten von Flächen:

• ungenützte Bauplätze im Privatbesitz – derzeit ohne Bauverpflichtung – auf diese hat die Gemeinde keinen oder nur sehr wenig Einfluss und
weitere Aufschließungsgebiete, wie in der Mühlgasse oder in der Oberen Gartengasse,  bei der Triftgasse und wenige weitere.

Laut Daten der Landesraumplanung betragen diese Reserven 20-25ha, laut Gemeinde verwendbare 12ha Flächen.

Die ÖVP und die Angst vor dem Bauzwang, (c) Viktor WLASCHITZ

Diese Flächen warten auf eine “Freigabe” als Baugebiet durch die Gemeinde. Sie sind aus unserer Sicht, aufgrund ihrer Lage meist nicht wirklich optimal für eine Bebauung geeignet. Trotzdem glauben wir, dass sie Möglichkeiten bieten. Wie die Mühlgasse sollten diese Flächen einer Prüfung unterzogen werden – wie es die UDW bei der Oberen Gartengasse bereits mehrmals angeregt hat.

Wenn es sich herausstellt, dass sie sich eignen, sollte man sie rasch baureif machen und mit klaren Bebauungsregeln versehen. Wenn sie sich nicht eigenen sollten sie rückgewidmet werden. Denn nur dann erhält die Gemeinde durch das Land wieder den Spielraum um woanders neue, besser geeignete Baugebiete zu schaffen.

Die Rückwidmung solcher Flächen wäre aus rechtlicher und finanzieller Sicht nicht möglich wird von Seiten der ÖVP immer wieder argumentiert. Dies ist nicht ganz korrekt. Gerade bei Aufschließungsgebieten ist eine Rückwidmung auch ohne Entschädigungszahlung sehr aussichtsreich, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, wie Gutachten zeigen (Gutachten Rückwidmung).

Weiters argumentiert die ÖVP, dass die Bauplatznot nur mit der Erschließung eines möglichst großen Gebietes mit vielen Bauplätzen zu lösen ist. Auch das ist aus unserer Sicht nicht ganz zu Ende gedacht. Denn auch mehrere kleine Gebiete, welche die Voraussetzungen erfüllen, würden das Problem lösen helfen. Die Kosten der Erschließung können – da diese Gebiete meist in bestehendes Wohngebiet eingebettet sind – in Grenzen gehalten werden. Und dann sind noch die vielen ungenutzten Einzelbauplätze im Ortskern und die unbewohnten und ungenutzten Gebäude. Würde man diese reaktivieren wäre die Zersiedelung gebremst und das Dorfbild verschönert. Hier bedarf es  aber guter Überzeugungsarbeit, einiger Ideen und eventuell auch Förderungsmöglichkeiten um diese zu mobilisieren.

Laut Angabe des Amtsleiters werden in Wulkaprodersdorf jährlich 5 Wohneinheiten gebaut. Bei einer max. Bauplatzgröße von 1.000m² ergibt sich über 10 Jahre ein Bauplatzbedarf von ca. 5ha (Dorfentwicklungsprozess 2019). Somit würden auch kleine schrittweise Lösungen den Bauplatzbedarf abdecken.

 

Das Allerwichtigste zum Schluss:
Wulkaprodersdorfs Gemeindeverantwortliche müssen sich endlich der aktuellen Situation stellen und ein zukunftsweisendes Ortsentwicklungskonzept erarbeiten. Stückwerk und überhastete Reparatur-Lösungen prägen derzeit die Arbeit des Gemeinderates. Diese Zeit ist vorbei.

Juli 2019 hat das  Land Burgenland mit dem Bgld. Raumplanungsgesetz 2019 – Bgld. RPG 2019 und Raumplanungseinführungsgesetz RPEG,  allen Gemeinden die Erstellung eines solchen Örtlichen Entwicklungskonzeptes (Impulsvortrag AIR ÖEK Wulkaprodersdorf 27.3.2019) vorgeschrieben. Die Umsetzung ist bis Ende 2026 verpflichtend.

Zwei wichtige Schritte hat Wulkaprodersdorf bereits getan:
1) Das Dorferneuerungsleitbild 2009 (Präsentation durch Bürgermeister Rudolf Haller)
2) Workshops zum Dorfentwicklungsprozess 2017 -2019 (Abschlussvorstellung durch den Bürgermeister Fritz Zarits, GR 28.3.2019)

Damit wurde bereits viel Vorarbeit geleistet und Zeit und Geld investiert.

Nun wäre es an der Zeit auch den dritten Schritt zu tun und diesen nicht auf die lange Bank zu schieben.

Die Ziele, Leitbilder, Absichtserklärungen und Ideen sollten rasch – wie es das Land fordert – zu einem Örtlichen Entwicklungskonzept für Wulkaprodersorf zusammengfasst werden. Die UDW und ihre Obfrau Sabine Szuppin schlagen diesen Weg schon sehr lange vor.

Denn es braucht auch für Wulkaprodersdorf einen vernünftigen, koordinierten Plan:

  • Wo können neue Bauplätze entstehen?
  • Wo kann man Flächen für neue Betriebe schaffen?
  • Wo wollen wir Zonen für Wohngebiete, Kinder- Schul- und Spielplätze, Betriebe und Anlagen usw.
  • Wie kann man mit den Belastungen und der Verkehrssituation umgehen?
  • Wohin soll sich Wulkaprodersdorf entwickeln?
  • uva.

In einem unserer nächsten Beiträge informieren wir Sie welche Vorteile und Erleichterungen bei den Widmungsverfahren das neue Raumplanungsgesetz für Gemeinden vorsieht, die ein Örtliches Entwicklungskonzept erarbeitet haben.

 

 

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Leistbares Wohnen in Wulkaprodersdorf

Baugebiet Mühlgasse?

In der letzten ÖVP Aussendung Wulkablick 1/2019 und in der letzten Gemeinderatssitzung (28.3.2019) wurden zum Thema Bauland Mühlgasse falsche Behauptungen aufgestellt, die wir nicht unbeantwortet lassen wollen.

Um das eigene Versagen zu verdecken, wirft die ÖVP (durch ihren Ortsobmann) der UDW und SPÖ Fraktion bei der Bauland Aufschließung Blockadestrategie und Konzeptlosigkeit vor.

Vergessen sind:

  • die missglückten Aufschließungsvorhaben der ÖVP in der Weinbergstraße,
  • der durch die ÖVP ignorierte Alternativvorschlag der UDW – GR-Antrag auf Umwidmung in der Gartengasse,
  • die ungehörte UDW Forderung nach Leerstandserhebungen im Dorf,
  • der jahrelang abgewehrte Antrag der UDW auf ein professionelles Bauland- und Betriebsmanagment mit Flächenanalysen für Wohnbau- und Gewerbe- Bedarfserhebung ….)

Die vorprogrammierten Probleme in der Mühlgasse (Geruch- und Lärmbelastung, Verlegung Schweinemastbetrieb, keine Verringerung der Baulandreserven, A3…) werden klein geredet. Bei einer Verlegung des Schweinemastbetriebes ist für die Planung, das Genehmigungsverfahren des Betriebes und den Abschluss von Optionsvertägen mit einem Zeitraum bis zu 1 1/2 Jahren zu rechnen, bis klar ist, ob eine Verlegung überhaupt eine Genehmigung erhält.

Stattdessen meint die ÖVP den anderen Fraktionen Enteignung der Grundbesitzer und Unterstützung der Bauspekulanten vorwerfen zu müssen, wenn mit der Umwidmung ein Bauzwang gefordert wird.

Die ÖVP hat in der Gemeinderatssitzung im Dezember 2018 den Bauzwang von 10 Jahren auf die im Privatbesitz verbleibenden Grundstücke mitbeschlossen!

Die ÖVP verschweigt, dass die Gemeinde durch die Raumplanungsbehörde in der Neuschaffung von Bauland eingeschränkt ist. Es gibt bereits jetzt zuviele Baulandreserven in Form von Aufschließungsgebieten – laut Landesregierung 24 ha unbebautes gewidmetes Bauland! Eine Umwidmung ohne Bauzwang für Privatgründe ist nach den neuen Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes nicht mehr möglich. Um ungenutzte Baulandreserven zu reduziern wird die Gemeinde nicht darum herum kommen, die vor vielen Jahren großzügig gewidmeten Bauland-Auschließungsgebiete, die nicht einer Bebauung zugeführt werden und die nicht an Baulandsuchende verkauft weden, bzw. die nicht mehr bebaut werden dürfen – zB infolge Hochwassergebiet – wieder in Grünland zurück zu widmen. Warum das so ist und was wir zur Schaffung von Bauland tuen wollen lesen Sie in unserem Beitrag vom 13.12.2018.

Vergessen wird zu erwähnen, dass durch den GR-Beschluss die Gründe mit einem Schlag von € 2,30 – 2,50 pro m² auf bis zu € 80 – € 100,- aufgewertet werden (Grundstückspreise 2017 Statistik Austria). Sollte kein Baubedarf vorliegen oder ein Verkauf nicht möglich sein, würde die Gemeinde den Besitzern den Grund um € 55,- pro m² abkaufen. Weiters wird nicht erwähnt, dass in der Mühlgasse manche GrundeigentümerInnen die gesamte Fläche für Bauwillige weiter geben, andere GrundeigentümerInnen keinen bzw. nur einen kleinen Teil ihrer zukünftigen Baugründe weiter verkaufen. Dies hat zur Folge, dass diese Flächen (für längere Zeit zumindest) nicht aus der Baulandreserve fallen und es ist anzunehmen, dass dadurch die Baulandpreise weiter in die Höhe getrieben werden mit allen negativen Auswirkungen.

Damit fördert die ÖVP die Zunahme von unbefristeten Baulandreserven im Privatbesitz. Dieser wird anderen Bauwerbern vorenthalten und eine längerfristige Weiterentwicklung Wulkaprodersdorfs verhindert.

 

Die UDW möchte solche SPEKULATIONEN nicht unterstützen und bleibt nach wie vor bei ihrem Ziel:

Leistbare Wohnungen für die Jugend in Wulkaprodersdorf!

  • Sofortige Verfügbarstellung von 10 bis 15 Bauplätzen
  • Umwidmung nur mit Bauzwang auf alle Grundstücke um die Baulandreserven
    zu verringern und Baugrundspekulationen zu verhindern
  • Rückwidmung bestehnder Aufschließungsgebiete, die nicht für eine Bebauung zur Verfügung stehen

Wie geht es jetzt weiter? Der Bürgermeister hat das die Oposition in der GR Sitzung gefragt.
Eigentlich ist es ein Projekt des Bürgermeisters/ÖVP. Wir haben immer nur scheibchenweise davon im Nachhinein erfahren. Wenn man etwas derart Sensibles angeht, dann sollte bereits zu Beginn eines Bauprojektes klar sein, was das Ziel ist und es sollte eine Strategie entwickelt werden, wie man dahin kommt. Es sollte daher, bevor man mit den GrundeigentümerInnen verhandelt, eine Projektbeschreibung mit allen wichtigen Merkmalen und Details zu Infrastruktur, Belastungen, Bodenqualität, Größe, Kaufpreis, Bauzwang, Aufschließungskosten, Parzellierungs- und Bebauungsplan, Zeitplan, zusätzliche vertragliche Vereinbarungen usw. geben.

Seit Beginn laufen wir hinterher und sind bemüht nach und nach die nicht gelösten Arbeitsschritte und auftretenden Probleme aus dieser „unprofessionelen“  und undemokratischen Vorgangsweise abzuarbeiten:

  • zuerst die Problematik mit dem Geruch und Lärm des Schweinemastbetriebes (Gutachten), dann
  • die nicht ausreichenden Aufschließungskriterien (Bauzwang für das gesamte Gebiet) und jetzt
  • die gescheiterten Verhandlungen mit den GrundstückseigentümerInnen.

Für uns sind die nächsten Schritte klar:
Es braucht endlich eine akkordierte und gemeinsame kurz- und mittelfristige Lösung bei der Baulandfrage!

Sofern nicht alle EigentümerInnen in der Mühlgasse einer Umwidmung in Bauland mit einer Bauverpflichtung zustimmen, müssen alternative Lösungen für eine Parzellierung in der Mühlgasse angedacht werden. Es besteht die Möglichkeit nur einen Teil der Flächen umzuwidmen und den Rest rückzuwidmen. Dies hätte zur Folge, dass unter Umständen keine Verlegung des Schweinemastbetriebes notwendig ist und dadurch schneller als geplant bis zu 10 Bauplätze verfügbar wären.
Eine Lösung wäre weiters die Umwidmung der Aufschließungsgründe in der Oberen Gartengasse bis zur Bahn. Und als nächsten Schritt muss man sich mit der Planung von mittel- bzw. langfristigen Maßnahmen zur Baulandmobilisierung auseinandersetzen! Dazu gehört auch die Entscheidung über Rückwidmungsmaßnahmen.
Jetzt braucht es als ersten Schritt eine Planung und Abstimmung aller drei Fraktionen in einer Arbeitsgruppe und erst dann eine Beschlussfassung im Gemeinderat!

 

PS: Ganz dreist finden wir es, wenn eine Fraktion die stimmenstärkste Partei im Gemeinderat ist, im Gemeindevorstand die Mehrheit hat, den Bürgermeister stellt und es bisher nicht geschafft hat umsetzbare Vorschläge zur Baulandmobilisierung vorzulegen, den anderen Fraktionen Konzeptlosigkeit vorwirft (Mandatsverteilung, Reaktion des Bürgermeisters und der Unterschied: Mehrheit – absolute Mehrheit).

Lesen Sie zu unseren Vorschlägen Anträgen und Ideen: Themenseite zur Dorfentwicklung und unser stichwortartig zusammengefasste Konzept zur Entwicklung von Bau- und Gewerbegebieten in Wulkaprodersdorf.

WO ist das Konzept der ÖVP?

 

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Brief an den Bürgermeister

In der Gemeinderatssitzung vom 28.3.2019 wurde wieder einmal über das Baugebiet „Mühlgasse“ diskutiert. Diese Diskussion eskalierte und führte dazu, dass einige Zuschauer durch wütende Zwischenrufe die Sitzung störten und im Anschluss an die Sitzung Gemeinderäte der SPÖ und UDW aggressiv beschimpften.

Der für die Ordnung und Ruhe verantwortliche Bürgermeister hat seine gesetzliche Verpflichtung zur  ordnungsgemäßen Sitzungsführung nicht wahrgenommen (Gemeindeordnung GO §37, Geschäftsordnung  GOWP §11). Er hat es zugelassen, dass durch emotional geladene Wortmeldungen die ÖVP Gemeinderäte die Stimmung unter den Zuschauern immer weiter anheizten. In seinen eigenen Wortmeldungen hat er die Gründe die zur Ablehnung  des ÖVP-Antrages „Mühlgasse“ durch die anderen Fraktionen führen mussten so verdeckt und verschlüsselt, dass die Zuschauer dies nicht verstehen konnten.  Trotz besseres Wissen  verstärkte er die Meinung, dass die anderen Fraktionen grundsätzlich gegen jede Baulandwidmung sind – Anträge zur Baulandwidmung wurden durch die UDW mehrmals eingebracht und von der ÖVP verhindert..

DIESE MEINUNGSMACHE IST FALSCH,
DIESE FORM DER SITZUNGSFÜHRUNG IST ERSCHÜTTERND!

 

Die Gemeinderatssitzung führte zu folgendem offenen Brief der UDW Vorsitzenden Sabine Szuppin an den Bürgermeister:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
lieber Fritz!

Ich bin schon sehr lange Gemeinderätin und habe daher schon viele Sitzungen miterlebt, aber dass nun schon zum vermehrten Male Zuhörer schreiend und die Gemeinderäte beschimpfend aus dem Saal stürmen, hat in der GR-Sitzung am 28.3.2019 seinen absoluten Höhepunkt erreicht.
Auch im Anschluss an die Sitzung werden UDW- und SPÖ-GemeinderätInnen von Bürgerinnen und Bürgern laut und aggressiv beschimpft – und sogar auch die beiden jüngsten GR-Mitglieder! Dabei sollten vor allem junge Menschen, die sich in der Gemeindepolitik engagieren wollen, um in unserem Sinne für unser Dorf wertvolle Jugendarbeit zu leisten, deinen persönlichen Schutz erhalten!

Ich bin sehr enttäuscht darüber und muss dir leider sagen, dass du unter solchen Umständen mit meiner Unterstützung im Gemeinderat zukünftig nicht mehr zu rechnen hast. Ich werde auch zu keinen Besprechungen kommen, wenn du weiter Informationen bewusst zurück hälst, um dann in der Gemeinderatssitzung zu berichten und die Stimmung eskalieren zu lassen. Das ist keine Grundlage für eine gute Zusammenarbeit. Der Gemeinderat ist ein Entscheidungsgremium und kein Kampfring.
Du hast bewusst nicht im Gemeindevorstand, im fraktionellen Gespräch und auch nicht zu meiner Mail-Anfrage vom 13.3.2019 zum Stand der Mühlgasse informiert.

Erst unter dem Deckmantel Dorfentwicklung berichtest du dem Gemeinderat vor Publikum über deine missglückten Verhandlungen mit den Grundeigentümern in der Mühlgasse und das verschlüsselt mit einem nur dir bekannten Zahlenspiel: Grundstückseigentümer 1 dafür, 2 dagegen, 3 dagegen, … dafür etc. Das war eine Verhöhnung des Gemeinderates! Deinen Ausführungen konnte die UDW und meines Wissens auch nicht die SPÖ folgen. Ohne damit konkrete Angaben zum Verhandlungsstand in der Sache Mühlgasse zu machen, hast du bewusst eine aggressive Stimmung im Saal erzeugt.
(Dazu möchte ich kurz anmerken: Genau in dieser Sitzung hast du unseren UDW-Antrag auf Einrichtung eines Beamers zur besseren Visualisierung von Gemeinderatsgegenständen als nicht gesetzlich abgetan!)

In der Dezember-Sitzung wurde von dir und deiner Fraktion der Bauzwang von 10 Jahren auf die im Privatbesitz verbleibenden 15 Privatgrundstücke mitbeschlossen! Dieser hätte längst im Gemeindevorstand oder im Bauausschuss behandelt werden müssen, um rasch Lösungen im Sinne der Bauwerber zu finden. Mit der bewussten Verlagerung der Angelegenheit in den Gemeinderat hast du nicht nur eine Lösungsfindung verschleppt, sondern hast auch die Stimmung bewusst in der GRsitzung aufheizen lassen – speziell auch durch die Wortmeldungen deiner Fraktions-Gemeinderäte.

Es war eine demokratische Entscheidung aller Gemeinderatsfraktionen und nun machen ÖVP-Gemeinderäte den anderen Fraktionen Unterstellungen und Vorhaltungen. So geht man mit demokratischen Entscheidungen nicht um und ist kein Resümee für eine Partei. Dazu möchte ich besonders anmerken, dass einige ÖVP-Gemeinderäte in der Sache ‚Baulandumwidmung-Mühlgasse‘ Eigeninteresse und Verwandtschaftsverhältnisse mit den Anforderungen einer Gemeinderatstätigkeit vermischen und auch die gesetzlichen Raumplanungsbestimmungen sagen etwas anderes.

Als Bürgermeister bist du für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in der GR-Sitzung verantwortlich. Bereits zum zunehmenden Mal bietest du aggressivem Verhalten sowie Applaudieren und Zurufen von Zuhörern keinen Einhalt und setzt die Gemeinderäte den Beschimpfungen durch die Öffentlichkeit aus. Damit wird ein Boden für Hass und Aggressionen aufbereitet, von dem ich mich ausdrücklich distanzieren möchte.
Ich habe meine Funktion und Aufgabe immer ernst genommen und war immer bereit im Sinne unseres Dorfes und für die Menschen, die hier wohnen, zusammen zu arbeiten. Aber unter diesen Umständen muss ich leider meine Einstellung und mein Bemühen überdenken, weshalb ich für deine öffentlich inszenierten Darstellungen und Handlungen im Gemeinderat nicht mehr zur Verfügung stehe.

Du kannst diese Nachricht auch öffentlich machen, oder besser – ich mache sie öffentlich, denn es hat die Bevölkerung das Recht zu erfahren, wie Gemeinderatssitzungen seit geraumer Zeit in unserer Gemeinde ablaufen.

Schöne Grüße
Sabine

Wie kam es zu den Entgleisungen?

Eigentlich sind sich alle Gemeinderatsfraktionen einig, dass Bauland zur Verfügung gestellt werden muss, damit unsere jungen Menschen bauen und im Dorf bleiben können. Ziele der UDW bei der Baulandmobilisierung.

ALLE Fraktionen wollen Bauland für Bauwillige schaffen.

 

Aus diesem Grund haben Ende 2018 auch alle Fraktionen dem Baugebiet Mühlgasse zugestimmt!

Gleichzeitig wurde beschlossen Nachverhandlungen (Sitzung 20.12.2018, TOP 3) mit den Grundstücksbesitzern zu führen um die von der Raumordnung geforderten Voraussetzungen für eine Baulandmobilisierung zu schaffen. Der Bürgermeister hat es vorgezogen diese Verhandlungen mit den Eigentümern alleine, ohne andere Gemeindevertreter und  ohne professionelle Berater zu führen. Die Hauptziele dieser Nachverhandlung die der Gemeinderat in der Dezember Sitzung mehrheitlich – mit den ÖVP Stimmen – beschlossen hat sind :

  • Grundregeln der Raumplanungsbehörde müssen erfüllt werden, damit diese auch zustimmen kann – Belastungen durch Aussiedlerhof verringern, Baulandreserven nicht anwachsen lassen usw.
  • möglichst viele kostengünstige Baugründe für Wulkaprodersdorfer erwirken – Verkauf der Hälfte der Baugründe an die Gemeinde, und Bauverpflichtung innerhalb von 10-15 Jahren.
Eckpunkte:
8 Besitzer, Gesamtfläche  23.160m² (29 Bauplätze)
Gesamtwert vor Aufschließung ca. € 60.000,
Gesamtwert nach Aufschließung € 2,3 Mio.
 Nachverhandlungsziel des Bürgermeisters:
Verkauf der Hälfte der Bauplätze an die Gemeinde (14) um € 55,- (Preis vor Widmung € 2,5) –
Baugründe im Privatbesitz (15) sollen in 10-15 Jahren bebaut werden.
Verlegung des Aussiedlerhofes – Baugrundbesitzer sollen Anteil der Verlegungskosten tragen.

 

Die Nachverhandlungen des Bürgermeisters mit den 8 Eigentümern sind GESCHEITERT.

Einerseits konnte der Bürgermeister nicht alle Eigentümer dazu bewegen Bauplätze an die Gemeinde zu verkaufen und andererseits wehrten sich einige gegen eine Bauverpflichtung von 10-15 Jahren. Im Anschluss an diese „Nachverhandlungen“ begann der Bürgermeister mit einer Verschleierungspolitik um vom eigenen Versagen abzulenken und den anderen Fraktionen die Schuld für sein neuerliches Versagen in die Schuhe zu schieben. Denn seine bisherigen Versuche Bauland zu mobilisieren wurden aufgrund der großen Baulandreserven in Wulkaprodersdorf und zu hoher Belastungen (Lärm, Hochwasser) wiederholt durch die Raumplanungsbehörde blockiert. Dies führte zu einem jahrelangen Stillstand bei der Baulandmobilisierung. Doch er ist weit davon entfernt Alternativvorschläge der anderen Parteien anzuhören oder überparteiliche Lösungen für alle Wulkaprodersdorfer zu suchen.  Lesen sie dazu im Anschluss „Die Chronologie des Versagen“

 

Welche Schritte setzte der Bürgermeister und die ÖVP nach den unglücklichen Verhandlungen, um die anderen Fraktionen für das ÖVP Vorhaben zu gewinnen?  *)

  • Stimmungsmache? In einer Aussendung der ÖVP vor der GR Sitzung wird den anderen Fraktionen – weil sie Bauverpflichtungen verlangen – die Absicht der „Enteignung“ unterstellt. Zitat, Wulkablick 1/2019:Das kommt de facto einer Enteignung gleich„.
  • Das eigene Versagen verdecken? – indem den anderen Fraktionen Verhinderungspolitik vorgeworfen wird. Zitat, Wulkablick 1/2019: „Diese Gruppierungen sind angetreten mit dem Ziel ‚leistbares Wohnen für Junge Familien‘ zu schaffen. Ich bin der Meinung, dass mit dieser Blockdestrategie genau das Gegenteil passieren wird.“
  • Den anderen Fraktionen die Vorbereitungsmöglichkeiten erschweren? Gemeinderatssitzungen werden zum letztmöglichen Termin angesetzt und mit besonders vielen Verhandlungspunkten (TOP 13, obwohl der Diskussionsbedarf zum Baulandthema bekannt ist). Soll dies den Entscheidungsdruck erhöhen und die Vorbereitungsmöglichkeiten der anderen erschweren?
  • Terminnot erzeugen? Der Gemeindevorstand wird so knapp über anberaumte Sitzungen informiert, dass die anderen Fraktionen ihre Gemeinderäte nur schwer vorinformieren können und in Terminnot kommen.
  • Möglichst viele Gleichgesinnte für diese Sitzungen interessieren und damit die Stimmung für das eigene Vorhaben beeinflussen? Wir setzen uns schon sehr lange für mehr Transparenz bei der GR Tätigkeit und befürworten diese Schritte: GR Sitzungen und Protokolle veröffentlichen, mediale Hilfsmittel zulassen, Gemeindeversammlungen einmal im Jahr abhalten usw. Seit Oktober 2018 werden nun endlich GR Sitzungstermine auf der Gemeindehomepage Wulkaprodersdorf veröffentlicht. Der Zufall will es, dass dies zeitlich genau mit den Kontroversen zum Baugebiet Mühlgasse zusammenfällt. Bisher waren dafür weder Zeit noch Ressourcen vorhanden.
  • Themen nur für Eingeweihte abhandeln? GR-Sitzungen inszenieren? In den GR Sitzungen werden durch den Vorsitzenden keine Präsentationsmedien wie Leinwand, Beamer usw. zugelassen. Damit könnten alle Teilnehmer und auch Zuschauer komplexere Fakten und Grundlagen leichter verstehen (Bsp. Pläne, Berechnungen ..) und den Ausführungen folgen. Ein entsprechender Antrag der UDW wurde mit der fehlenden Rechtsbasis in der Gemeindeordnung und den unzureichenden personellen Mitteln im Gemeindeamt durch den Vorsitzenden abgewiesen. Für die Installation einer Lautsprechanlage und bedarfsgerechte Sitzordnungen sind die Mittel aber dennoch ausreichend.

Warum fällt es der ÖVP und dem Bürgermeister so schwer auf alternative Vorschläge einzugehen?

Fachlich fundierte Gegenvorschläge der anderen Parteien sind vorhanden. Auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird. Lesen Sie die Sitzungsprotokolle des Gemeinderats oder fragen Sie nach, welche Vorschläge es gar nicht in die Sitzung geschafft haben, weil der Bürgermeister eine Behandlung verhinderte. Anstatt andere Vorschläge  aufzunehmen und gemeinsam die besten Varianten zu finden, werden durch die ÖVP nur Gegenargumente konstruiert und Vernebelungstaktik betrieben: „Enteignung von Privatbesitz, Bestlösung mit den meisten Baugründen, die anderen Parteien haben keine Vorschläge, die anderen Parteien sind gegen Baulandwidmung  usw.“. Wie lange kann diese Form der Gemeindepolitik gut gehen?

Die Chronologie des Versagen bei der Baulandmobilisierung:

Sitzung 20.12.2018 TOP 3 Nachbesserung der Optionsverträge, Verhandlung mit Grundbesitzern
Sitzung 07.11.2018
TOP 4 Einholung fehlendes Lärmgutachten
Sitzung 03.07.2018 TOP 6 Absetzung durch Bürgermeister da notwendige Abstandsfläche zum Aussiedlerhof ungeklärt
Sitzung 20.09.2018 Ablehnung der Behandlung des UDW Antrags Bauland Birkengasse,
Sitzung 18.03.2018 TOP 14 einstimmiger Beschluss zur Baulandschaffung und Kriterien,
Sitzung 07.09.2017 TOP 12 Bericht der Ausschüsse, Ankündigung Baugebiet Mühlgasse,
Sitzung 01.06.2017 TOP 6 Flächenwidmungsänderung Weinbergstraße, Verzögerung der Lärmmessungen,
Sitzung 30.03.2017 TOP 11 Flächenwidmung Vorgaben der Rauplanungsbehörde, Hinweis durch Bürgermeister Baulandumwidmung nur möglich, wenn ungenutztes Bauland rückgewidmet wird.
UDW Antrag vom 15.2.2017 abgelehnt Bauland obere Gartengasse, Birkengasse

Diese Liste lässt sich bei Durchsicht der GR Sitzungsprotokolle weiter fortsetzen!

 

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erstellt: 10.4.2019,
*) Absatz geändert: 11.7.2018.

 

Schaffung von Bauplätzen – DORFENTWICKLUNG

Die UDW sieht seit Jahren die Notwendigkeit Bauland zu mobilisieren, damit unsere jungen Menschen bauen und im Dorf bleiben können. Das Problem wurde jedoch von den Bürgermeistern in den vergangen Jahren zu wenig ernst genommen und jahre- oder fast jahrzehntelang wurde nichts aktiv getan, obwohl das seit langem absehbar war. Wir haben in Wulkaprodersdorf keine wirklich optimal verfügbaren Baugründe. Die meisten sind durch Lärm und Verkehr belastet. Viele Flächen liegen im Hochwasserschutzgebiet. Und sehr viele Bauflächen sind nicht verfügbar, weil sie für zukünftigen Bedarf „gehortet“ werden. Daher braucht es eine vorausschauende gesamtheitliche Betrachtung des Ortsgebietes nach den Kriterien des Raumplanungsgesetzes.

Unser Vorschlag: Es ist höchst an der Zeit sich überfraktionell mit diesem Thema zu beschäftigen und eine entsprechende Planung mit Fachleuten vorzunehmen. Lesen Sie hiezu auch den Beitrag der Wiener Zeitung vom 13.9.2016 „Wenn die Reserve zur Last wird„, Gastbeitrag von Michael Maxian .

 

Aktuelle Situation in Wulkaprodersdorf

Großzügige Umwidmungen in den 60er und 70er Jahren: Damals wurden große Flächen Grünland in „Aufschließungsgebiet Bauland“ umgewidmet. Da nahm man es nicht so genau, ob diese vielleicht sogar im Überschwemmungsgebiet lagen oder nicht. Teile davon wurden rückgewidmet, aber viele befinden sich auch heute noch in privatem Eigentum. Heute wären viele dieser Umwidmungen nicht mehr möglich.

Wulkaprodersdorf hat große Baulandreserven: Derzeit sind viele Bauplätze in Wulkaprodersdorf vorhanden, die noch nicht bebaut sind. Dadurch ist die Gemeinde blockiert, neue Bauplätze zu erschließen. Denn die Landesregierung genehmigt keine neuen Umwidmungen von Grünland in Bauland, da es in Wulkaprodersdorf genügend Baulandreserven gibt.

Wulkaprodersdorf hat zu wenig verfügbare Bauplätze, da kaum Grundstücke von privaten Besitzern zum Verkauf angeboten werden.

Die Verfügbarkeit von Bauplätzen zu erhöhen ist eine wichtige Aufgabe der Gemeinde. Es ist notwendig vorhandene Aufschließungsgebiete umzuwidmen, dass diese schnell bebaut werden können und es ist notwendig, sich vorausplanend mit der Baulandmobilisierung auseinander zu setzen. Derzeit gibt es im Dorf zwei große Aufschließungsgebiete.
Die Gemeinde hat Aufschließungskriterien beschlossen, 50% der Grundstücke zum ortsüblichen Preis an die Gemeinde zu verkaufen und diese mit Bauzwang zu belegen. Bleiben bei einer Umwidmung allerdings mehr als 50 % der Grundstücksflächen weiter im Privatbesitz, sind wieder Bauplätze auf Jahre blockiert und belasten die Baulandreserven der Gemeinde.

 

DORFENTWICKLUNG – TEILBEREICH „WOHNEN IM DORF“

Der Vorschlag der UDW ist es, gemeinsam mit den anderen Fraktionen einen Fahrplan für Wohnmöglichkeiten für die nächsten Jahre/ Jahrzehnte zu entwickeln. Dabei geht es um Schaffung von Bauplätzen und Wohnungen sowie um eine Belebung des Ortskerns.

Das derzeit laufende Dorfentwicklungprojekt bietet eine gute Chance sich über alle Parteien hinweg – unter Einbeziehung von Fachleuten der Raumplanung und des Hochwasserschutzes – mit den Möglichkeiten zur Lösung diese Probleme zu befassen.

Die UDW hat sich, wie schon berichtet, bereits in einem eigenen Workshop damit befasst und wird diese Unterlagen mit einbringen. Einige unserer Zielvorstellungen sind:

ZIELE DER UDW

  • Kontrolliertes Wachstum der Gemeinde bei hoher Lebensqualität
  • Schaffung von Wohnraum und hochwertiger Infrastruktur (150 – 300 Wohneinheiten in 20 Jahren), Mix aus Eigenheimen und Wohnungen (30 : 70) und alternatives Wohnen (zB. „Junges Wohnen“, Alten-WGs, Starterwohnungen)
  • Baulandmobilisierung
  • Einbeziehung der Bevölkerung bei der Planung bzw. Bedarfserhebung Zielgruppen: Jung-Wulkaproderdorfer/innen zu halten, Zuzug junger Menschen und Familien

Wir sind der Ansicht, dass es Aufgabe des Gemeinderates ist,
Entscheidungen zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger zu treffen
.

Bei Baulandumwidmungen müssen daher unbedingt folgende Grundregeln beachtet werden:

    • Keine Förderung von Baulandspekulationen.
    • Keine Erhöhung der Baulandreserven in privatem Besitz. Abtretung von mindestens 50% des Flächeneigenanteils.
    • Umwidmung mit Bauzwang.
    • Keine Einschränkung für vorausschauende Planungen und Erweiterungen von Bauland in der Gemeinde.

DAS BAUGRUNDSCHLAMASSEL DER ÖVP

Seit vier Jahren möchte der Bürgermeister Baugründe umwidmen. Zuerst das Gebiet im Bereich Weinbergstraße (links bei der Ausfahrt Wulkaprodersdorf Richtung Siegendorf).

Bau- und Betriebsgebiet Weinbergstraße

Seit 2015 wurden vom Bürgermeister Grundstücksverhandlungen geführt, geplant und Bodenproben entnommen, Kosten investiert, um schließlich von der Raumplanungsbehörde festgestellt zu bekommen, dass es genug gewidmete Baulandreserven in Wulkaprodersdorf gibt und es daher keine Genehmigung von der Raumordnung des Landes für ein neues Baugebiet gibt.

Im März 2018 wurde das nächste Vorhaben des Bürgermeisters, die Umwidmungskriterien für das Aufschließungsgebiet (gemischtes Baugebiet) ‚Mühlgasse‘, vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Allerdings hat schon damals die UDW darauf aufmerksam gemacht, dass das geplante Baugebiet an einen Aussiedlerhof angrenzt und dass es Probleme geben könnte.

Baugebiet Mühlgasse

Diese Bedenken wurden als unsinnig abgetan. Seither wurde schrittweise von GR-Sitzung zu GR-Sitzung, ein Problem um das andere bekannt. Der Gemeinderat wurde immer wieder vor neue Fakten gestellt:
* Lärm- und Geruchsbelastung durch Schweinemaststall – Gutachten erforderlich;
* Verlegung des Stalls – Kostenbeteiligung der Käufer mit 4,- € /m2,
* vertragliche Vereinbarung mit dem Besitzer des Aussiedlerhofs, etc.