Posse um Grundstückskauf

Wulkaproderdorf: Posse um Ankauf von Grundstück
(Titel eines BVZ Artikel vom 6.4.2022.)

Wir haben in unserer letzten UDW Aussendung  ausführlich über das ‚Geschick‘ der Gemeinde bei Grundstücksgeschäften berichtet (sowie im Beitrag Gemeindeentwicklung).  Diese Geschäfte waren auch Anlass eines BVZ-Artikel. Hier einige ergänzende Fakten aus unserer Sicht:

In der Gemeinderatssitzung vom 22.3.2022 sollte der Ankauf des Nachbargrundstücks zum Kindergarten beschlossen werden. Der m² Preis ist für Wulkaprodersdorf unüblich hoch. Kaufangebot € 200 (mit Abriss ca. €250 )  im Vergleich dazu legte die Gemeinde den Wert von Aufschließungsgrundstücken mit € 85 fest. Der Zeitpunkt für einen Kauf ist  denkbar ungünstig (Rekordhoch der Immobilienpreise).  Der Bürgermeister steht in einem Verwandschaftsverhältnis zum Eigentümer und ließ sich daher wie es die Gemeindeordnung vorsieht durch den Vizebürgermeister vertreten. Da keine Unterlagen über den Gebäudezustand vorliegen suchte der Vizebürgermeister das Gespräch mit dem Eigentümer und wollte ein Expertengutachten einholen. Der Besitzer ist damit einverstanden. Die SPÖ brachte einen entsprechenden Änderungsantrag ein. Die ÖVP ist aber grundsätzlich gegen eine Begutachtung.

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich mit den ÖVP Stimmen und bei Enthaltung der UDW abgelehnt.

Untere Gartengasse 6, (c) Google Maps

Die Abstimmung und die Sitzungsführung durch den SPÖ Vizebürgermeister Rene Pint erzeugte bei seinen Kritikern einige Aufregung. Er hatte den durch die ÖVP unterstützten Hauptantrag (Ankauf) dem Gemeinderat nicht ausreichend vorgetragen. Einige Gemeinderäte vertraten daher die Meinung, der ursprüngliche Kaufantrag wäre somit angenommen – Hat der vertretende Sitzungsleiter einen folgenschwere Formalfehler begangen? Der Amtsleiter musste klärend eingreifen. Der Vortrag und die Abstimmung dazu wurden nachgeholt.

Der Antrag für den Ankauf der Immobilie neben dem Kindergarten wurde abschließend mit den Stimmen von SPÖ und UDW abgelehnt.

Die BVZ schrieb dazu am 6.4.2022 – Wulkaprodersdorf: Posse um Ankauf von Grundstück „…Doch damit der Aufregung nicht genug. Somit sei der Hauptantrag, also ein Ankauf, angenommen, hieß es zunächst. Was folgte, waren ungläubiges Kopfschütteln einiger und allgemeine Verwirrung…. “ Die Verlesung des Hautantrages wird nachgeholt und es wird abgestimmt: „….Gesagt, getan, das Ergebnis: Abgelehnt mit den Stimmen der SPÖ und der UDW. Der Grundstücksankauf sei somit „vom Tisch“, so Zarits knapp. Die Vorgangsweise bei der Abstimmung habe sich aber auch bei nochmaliger Prüfung als „in Ordnung“ erwiesen, merkte er später der BVZ gegenüber an.

 

Unsere Sicht der Vorbereitung dieses Grundstücksgeschäfts

Es fand weder eine Besichtigung des Objektes durch die GR-Fraktionen statt, noch hat ein Sachverständiger das Kaufobjekt bewertet. Mehrere Gemeinderäte beklagen: Es lagen keinerlei schriftliche Unterlagen vor, kein Haus- u. Grundstücksplan, kein Vor-verkaufsvertrag noch schriftliche Drittangebote.

Die Beurteilung des Preisangebots und der Immobilie erfolgte offenbar alleine durch die ÖVP Fraktion – so legen es die Aussendungen der ÖVP nahe.  Wulkablick 1/2002 Udo Borchers:Wir sind der Meinung, dass der im Raum stehende Betrag fair und angemessen ist… in der Vergangenheit wurden Objekte in viel schlechterem Zustand zu weit höherem Preis verkauft…“ Bürgermeister Fritz Zarits: „Im Gemeindeamt liegt der Bauakt des Objektes auf. Um auf einfache Weise einen Lageplan zu erhalten, empfehle ich eine einfache Recherche über Google Maps oder GIS Burgenland.“ Dem Gemeinderat sollen offenbar die Einschätzung durch die ÖVP ausreichen. Oder wie der Bürgermeister meint – Eigenrecherchen!

Der Bürgermeisters kritisiert (‚fassungslos‘ / nachdem er zuvor ausführlich seine Befangenheit und das dabei erforderliche Vorgehen beschreibt) die UDW Formulierung er hätte eine ‚Bewertung‘ des Grundstück vorgenommen : die Verantwortlichen für diese Aussage sind sich anscheinend nicht im Klaren, was man unter einer Grundstücksbewertung versteht.“
Zum Verständnis: In Österreich müssen Immobiliengutachter registriert und gerichtlich zertifiziert sein. Bewertungen dürfen nur Gutachter und freie Sachverständige durchführen. Bei Streitigkeiten vor Gericht zählt jedoch nur die Expertise des Gutachters. Deren Aufgabe ist in der Regel die Ermittlung des Verkehrswert eines Gebäudes, man spricht auch vom sachlichen Wert eines Hauses. Vereinfacht – vom Preis, zu dem das Objekt voraussichtlich verkauft werden könnte.

Die Posse liegt unserer Meinung nach nicht  im ungeübten Vorgehen des Vizebürgermeister – wie der ÖVP Obmann meint – sondern viel mehr darin wie die ÖVP Fraktion mit Gemeinderatsbeschlüssen umgeht. Anstatt Entscheidungen des Gemeinderats zu akzeptieren oder Kompromisse zu suchen.

 

Grundlagen für den Beschluss bzw. die Entscheidung im Gemeinderat

Lässt man das politische Geplänkel beiseite, bleiben folgende Tatsachen übrig:
1) Dem Gemeinderat  wurden keine Zahlen vorgelegt, die einen sofortigen bzw. mittelfristigen Bedarf für eine Erweiterung des Kindergartens belegen.
Die Reaktion des Bürgermeisters nachdem er eingesteht, dass die Kinderzahlen in den nächsten Jahren rückläufig werden: Von mir jedoch Perspektiven über Zahlen von Kindern zu erwarten, die noch nicht geboren sind, das übersteigt leider meine Fähigkeiten…..
2) Dem Gemeinderat wurden keine Unterlagen vorgelegt, die eine belastbare Einschätzung des Immobilienwertes ermöglichen würden.
Die ÖVP lehnt eine Begutachtung durch einen Sachvertsändigen grundsätzlich ab.
Ja – die UDW hat sich in dieser Frage enthalten, denn solange die Dringlichkeit nicht erkennbar ist (Entwicklung der Kindergartenzahlen), kann ein Ankauf zum jetzigen Zeitpunkt durch die Gemeinderäte ohnehin nicht beurteilt werden!

Anstatt auf berechtigte Bedenken der Opposition einzugehen, diese zu prüfen oder auszuräumen, versucht die ÖVP andere Meinungen ins Lächerliche zu ziehen. Mit vielen – für die Sache – unwichtigen Details und übertriebener Empörung wird vom eigentlichen Problem abgelenkt.

 

Vorbereitung von Entscheidungen im Gemeinderat

Der Bürgermeister verabsäumt es immer wieder im Vorfeld von wichtigen Entscheidungen  den Konsens mit den anderen GR-Fraktionen zu suchen. Dazu gehört es auch, dass man den anderen Fraktionen rechtzeitig Unterlagen zur Verfügung stellt um deren Entscheidungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es gehört aber auch dazu, dass man die zuständigen Ausschüsse in die Vorbereitungen einbindet und eine breitere politische Basis ermöglicht.

Planloses und unprofessionelles Vorgehen bei Grundstücksan- und Verkäufen verärgert nicht nur die anderen GR-Fraktionen. Es entsteht auch der Eindruck, dass mit Steuergeld nicht sparsam umgegangen wird und durch widersprüchliche Vorgehensweisen bei GR-Entscheidungen und Grundstücksverhandlungen die Gemeinde unglaubwürdig wird.

Die UDW hat mehrmals gefordert für den An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien durch die Gemeinde klare nachvollziehbare Kriterien, auch für die Bevölkerung festzulegen.

 

 

 

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