Naherholung – Wegeplan im Hochwasserschutzgebiet

Der angeführte Wegeplan wurde am 28.März 2018 vom Gemeinderat beschlossen. Der Dammbereich bei den Rückhaltebecken ist begehbar, der andere Dammbereich hinter dem Hotterweg bleibt weiter nicht begehbar.

Wegeplan

Der Damm ist damit im Bereich der Wasserbecken von den Sandäckern  bis zum Absperrgitter am Damm bei der Wulka begehbar. Ab dem Gitter ist der Dammbereich nicht mehr begehbar.

Dieser Variante sind umfangreiche Diskussionen in der GR Sitzung vom 28.3.2018 und auch früheren GR Sitzungen vorangegangen. Diese können Sie im Menü Gemeinde Wulkaprodersdorf / Protokolle der Gemeinderatssitzungen (jeweils nach Beschlussfassung) nachlesen.

Am 8. Februar 2018 wurde ein mehrheitlicher Beschluss gefasst (ohne  Stimmen der UDW), dass eine Dammüberquerung durch eine Rampe entweder in der Verlängerung der ‚Bahnhofstraße‘ oder der ‚Kirchengasse‘ gebaut werden soll.

Die Priorität lag bei der Rampenvariante Bahnhofstraße, sofern alle Anrainer/innen dieser Variante zustimmen. Sollte keine 100%ige Zustimmung zustande kommen, würde die wasserrechtlich bewilligte Rampenvariante in der Kirchengasse, welche schon einmal errichtet war und wieder abgerissen wurde, wieder gebaut werden.

Nach der Sitzung stellte sich heraus, dass die Errichtung der Rampe ‚Bahnhofstraße‘ von der Gemeinde auf Privatgrund und auf Antauer Hotter geplant und beschlossen wurde!

Nach all diesen Vewirrungen und um ein Bild von der Situation zu gewinnen, hat die UDW eine Vor-Ort-Besichtigung vor der letzten GR Sitzung gemacht.

Für uns ergaben sich dabei folgende Fragen, die wir dem  Bürgermeister in der Sitzung stellten. Er beantwortete diese folgendermaßen:

1. Welche Rampenvariante wird nun wann gebaut? Wird mit den Anrainer/innen noch gesprochen oder ist schon gesprochen worden? Davon hängt auch die gesamte weitere Benutzung des Wegesystems bzw. die Regelungen dort ab.
Bgm Zarits: Nachdem die Zustimmung eines betroffenen Anrainers nicht vorliegt, kommt die Rampenvariante in der Kirchengasse.

2. Wird der Weg (Gemeindegrund) entlang des Dammes von der Bahnhofstraße bis zur Kirchengasse weiter abgesperrt bleiben? Grundsätzlich sind in Wulkaprodersdorf alle Wege von der Ortsbevölkerung begehbar – wird es hier eine Sonderregelung geben? Bgm Zarits: Der Weg soll in Zukunft frei begehbar sein.

3. Sollte das gesamte Gebiet zum ‚Sperrgebiet‘ erklärt werden, braucht es dann eine Sonderausweisung im Flächenwidmungsplan? Bgm Zarits: Es wird eine Abklärung mit der BH Eisenstadt erfolgen.

4. Am Damm steht auf einer Hinweistafel: ‚…. Eltern haften für ihre Kinder‘. Wem hier eine Gefahr entsteht und wofür die Eltern hier ganz besonders haften – das konnten wir nicht herausfinden. Auch dazu wird es eine Abklärung mit der BH geben.

Bodenmaterial für den Fußweg

Wir haben weiters um Abklärung ersucht, ob für den Fußweg im gesamten Rückhaltebecken falsches Material verwendet worden ist. Bei Nässe wird der Weg wie Lehm, sodass man versinkt und wenn er trocken ist, staubt es. Fachleute meinen, dass mit einer gröberen Körnung des Schotters das Problem gelöst werden könnte. Es stellt sich die Frage, handelt es sich um einen Planungsfehler oder um eine Fehlausführung der Firma? Bei einer Fehlausführung ist die Schadensumme sowie die Haftung zu klären. Der Bürgermeister hat zugesagt, alle offenen Fragen zu klären und prüfen zu lassen.

Die UDW steht für eine final abgestimmte Lösung und für eine Naherholungsgebiet, welches von allen Menschen im Dorf genutzt werden kann.

Es zeigt sich wieder einmal wie wichtig eine vorausschauende, umfassende Planung unter Einbindung der betroffenen Bevölkerung ist. Nur so können bei engen Finanzen wichtige Projekte effizient und zufriedenstellend umgesetzt werden.