Die UDW informiert – Gemeinderatssitzung vom 20.9.2018

Der Schwerpunkt der Sitzung vom 20.9.2018 war die Baulandmobilisierung: "Baugebiet Mühlgasse".


Die Einladung und Tagesordnung der –> GR Sitzung 20.9.2018.


Vor Eingang in die Sitzung:

    • Die UDW brachte erneut einen Antrag um Aufschließung der Grundstücke im Bereich Obere Gartengasse in Bauland-Wohngebiet ein. Bereits im Feber 2017 hat die UDW denselben Antrag gestellt. Das seit langem bestende Fehlen von leistbaren Wohnmöglichkeiten für Jungfamilien und das fehlende Lösungskonzept des Bürgermeisters ist der Grund für diesen Antrag.
      Bereits damals wurde der UDW-Antrag durch die anderen Parteien abgewiesen (lesen sie auch unseren Beitrag Baulandmobilisierung 4/2018). Die jetzige Abstimmung ergab: 11 (7 SPÖ, 4 UDW) dafür, 10 (ÖVP) dagegen und damit abgewiesen.
    • Der TOP „Teilflächenverkauf an das Raiffeisen-Lagerhaus ….“ wurde durch den Bürgermeister von der Tagesordnung genommen. Begründung: Das Lagerhaus hat den Antrag am 18.9. zurückgezogen.

TOP 1: Protokollgenehmigung: 11 (SPÖ+UDW) dagegen : 10 (ÖVP) dafür. Begründung: wieder zu spät an die Gemeinderatsmitglieder versendet (GO §45 Abs4 und 5). Damit ist das Protokoll wieder nicht genehmigt.


TOP 2: Kindergarten Umbau:  einstimmig beschlossen.


TOP 3 „Baugebiet Mühlgasse   –  Festlegung weiterer Aufschließungskriterien und Genehmigung der Optionsverträge “
(=Originatext der GR-Einladung im Vergleich zum vorgetragen Antragstext)

Das Fehlen von Bauland im Zusammenhang mit leistbarem Wohnraum für Jungfamilien ist allen Gemeinderatsparteien seit Jahren bekannt. Auch das Bemühen um Lösungen ist allen Gemeinderatsparteien ein Anliegen. Die Lösungswege sind jedoch unterschiedlich.

Es gibt mehrere Möglichkeiten der Baulandaufschließung. Eine davon ist die durch den Bürgermeister und die ÖVP bevorzugte Mühlgasse. Das Gebiet  schließt unmittelbar an einen expandierenden Schweinemastbetrieb an und liegt ganz in der Nähe des A3 Zubringer.  In der Sitzung vom 28.3.2018 haben alle Gemeinderatsparteien generelle Widmungskriterien für die Schaffung von Bauplätzen bzw. Betriebs- und Industriegrund beschlossen . Damals wurde durch den Bürgermeister auch der Entwurf eines Erschließungskonzeptes für die Mühlgasse vorgestellt (mehr Details am Ende des Abschnitts).

Der Bürgemeister verliest folgenden umformulierten Antrag und ersucht den Gemeinderat um Beschlussfassung:

„Die Optionsverträge in der vorliegenden Form unter der Bedingung anzunehmen, dass aufgrund eines Gutachtens auf Basis der steirischen Geruchsmodellierung für Nutztierhaltung der optimale Standort der Verlegung des Abferkelbereiches (für das geplante und auch zukünftige Baugebiet) auf dem Areal Kaiser gesucht wird. Die Grundeigentümer/Bauplatzwerber verpflichten sich, einen Gesamtkostenbeitrag von max. 40 % der Investitionskosten des Verlegungsprojektes (max € 4,–/m2) der Nettobauplatzfläche zu leisten.“

Die im Antrag zitierten „vorliegenden Optionsverträge“ wurden den GemeinderätInnen weder zur Vorbereitung übermittelt noch konnten sie bei der Verlesung vorgelegt werden. Der zitierte steirische Leitfaden zur Behandlung von Geruchsbelastungen durch Nutztierhaltung wurde erstmals zur Diskussion gestellt. Durch die unzureichenden Vorinformationen und Erläuterungen des Verhandlungspunktes kommt es zu einer intensiven Diskussion und einer Sitzungsunterbrechung auf Wunsch der SPÖ.

Während der Sitzungsunterbrechung verlangt die UDW vom Amtmann den genauen Text des Antrages (dieser musste erst abgetippt werden). Erst damit wurde es den Gemeinderäten möglich den vollständigen Abstimmungsinhalt zu erkennen. Zusammenfassung des Inhalts: Nach einer mehrmonatigen Nachdenkpause haben nun auch der Bürgermeister und die ÖVP Bedenken und Sorge, dass die aufgezeiten Schwierigkeiten Realität werden könnten (Lärmentwicklung bei der 2 stündigen Ferkelfütterung, Geruchsbelästigung ua.). Diese sollen nun durch eine Verlegung des Betriebes (150m) und durch ein Gutachten ausgeräumt werden:

1) Der Betrieb soll um 150m verlegt werden. Die Kosten der Verlegung werden mit € 200.000,- angegeben (Kostenvoranschlag fehlt) .
2) Durch ein Gutachten soll der optimale Standort gefunden und abgesichert werden.
3) Die Hälfte der Gesamtkosten der Verlegung € 100.000,- sollen auf die Grundstücksbesitzer /Bauwerber aufgeteilt werden: ca. 4,- Euro / m2. Und mit den Optionsverträgen sollen einerseits die Verlegungskosten des Betriebes gesichert werden und andererseits auf eventuelle Belastungen hingewiesen werden (mit ev. Einschänkung im Klagsfall).

Nach der Sitzungsunterbrechung stellte die UDW fest, dass sie weiterhin grundsätzlich für die Aufschließung ist, jedoch die Einhaltung einer rechtssicheren Vorgangsweise vorschlagen möchte:

1) Zuerst ein Gutachten erstellen lassen und das Ergebnis abwarten (Was wäre wenn das Gutachten bedenkliche Belastungen feststellt? Wie verbindlich ist dieses Gutachten? Welche Verpflichtungen entstehen damit für die Gemeinde? Gutachten – Kosten für die Gemeinde? usw.)
2)  Erst als nächsten Schritt einen Optionsvertrag konzipieren und diesen  rechtlich prüfen lassen.

Warum diese Vorgangsweise: Die UDW hat bereits im Vorjahr und zuletzt Feber 2018 auf die zu erwartenden Probleme in dem Gebiet Mühlgasse hingewiesen (Anrainerbeschwerden infolge Geruchs- und Lärmbelastung vorprogrammiert) und Alternativen aufgezeigt. Alle weiteren Beschlüsse würden den Gemeinderat in eine Richtung binden und wären bei weiteren Problemen mit Kosten und Verzögerungen für eventuell aussichtsreichere Projekte verbunden. Auch die SPÖ schließt sich der Einholung eines Gutachten vor weiteren Schritten/Beschlüssen an.

Zu diesem Zeitpunkt hätte der Bürgermeister und die ÖVP auf die Vorschläge der 2 Fraktionen eingehen und den Beschluss abändern können. Damit wäre endlich der erste konkrete Schritt für eine Baulandmobilisierung gesetzt worden. Der Bürgermester geht jedoch – wie beim Zusatzantrag der UDW – nicht auf diese Abänderungsvorschläge ein und bestehen auf der Abstimmung des vorgetragenen Antrags. Ergebnis: 10(ÖVP) dafür : 11 (SPÖ+UDW) dagegen.

Damit verzögert der Bürgermeister erneut die Mobilisierung von Bauland – sowohl in der Mühlgasse als auch in der Oberen Gartengasse. Dem Bürgermeister gelingt es seit 5 Jahren nicht neue Baugebiete zu widmen.
Seine Aktivitäten bestehen darin den anderen Fraktionen Verhinderungspolitik vorzuwerfen und alle vom eigenen Vorschlag abweichenden Pläne zu ignorieren oder abzuwehren.


TOP 8 Allfälliges:

Nachdem der Obmann des Bau-u.Verkehrsausschusses nicht über das Gespräch mit den beiden Lagerhausverantwortlichen aus dem Ausschuss berichtete, erläutert die UDW Vorsitzende Szuppin die Eckpunkte des geplanten und dann von der TO genommenen Verhandlungspunktes

Lagerhausverkauf:
Durch den Bürgermeister wurde bisher immer nur von 3.000m2 gesprochen (Wulkaprodersdorf). Tatsächlich geht es um eine gesamte Lagerfläche von etwa 11.000,- m2. Auf Wulkaprodersdorfer Besitz entfallen davon 3.000 m2, die anschließende Restfläche liegt im Besitz von privaten Antauern. Die Flächen benötigt das Lagerhaus, da die Lagerflächen in Mattersburg für den laufenden Betrieb zu klein geworden sind (lesen SIe auch die Pressemitteilungen: bvz 16.1.2018, meinbezirk 28.6.2017)

Alle Flächen samt Lagerhaus liegen auf Antauer Hotter. Die Kommunalsteuern der 10 Angestellten gehen zu 100% nach Antau. Die Zufahrt erfolgt über die Wulkaprodersdorfer Bahnstraße. Damit fällt die gesamte Belastung von  Verkehr, Staub, Lärm, Abnützung und Grundstücksentwertung Wulkaprodersdorf zu.

Wieviele zusätzliche LKW Fahrten durch die Erweiterung zu erwarten sein werden kann das Lagerhaus nicht sagen. Entschädigungen für die Erhaltung der Straßenzufahrt wird vom Lagerhaus grundsätzlich nicht gegeben.
Der Antauer Bürgermeister hat Wulkaprodersdorf ein Mail mit der Androhung geschickt, dass er im Fall einer Ablehnung des Antrags mit Wulkaprodersdorf nicht mehr kooperieren wird!

Vorschlag für  den nächsten Sitzungsstermin: 24.10.2018 (geändert auf 7.11.2018)

 

Interessante Links zum Thema:

GeoDaten Burgenland – Kartendienste (Digitaler Flächenwidmungsplan bzw. Katastralmappe)
Bgld Raumplanungsgesetz – RIS

Gemeinde Wulkaprodersdorf

Informationen zu weiteren Gemeinderatssitzungen finden Sie unter:

Gemeinde Wulkaprodersdorf / Protokolle der Gemeinderatssitzungen